Die Wahl der Unternehmensform ist eine entscheidende Grundlage für Ihren Erfolg, wenn Sie eine Firma gründen. Daher sollten Sie genau überlegen, welche Gesellschaftsform am besten zu Ihrem geschäftlichen Vorhaben passt. Eine erste Übersicht über die Unternehmensformen in Deutschland ist der erste Schritt für eine fundierte Entscheidung.
Unternehmensformen im Überblick: So wählen Sie die Richtige
Welche Arten von Unternehmensformen gibt es?
Grundsätzlich werden Unternehmensformen in Deutschland in drei Arten aufgeteilt:
Diese drei Arten unterscheiden sich in ihren Anforderungen, Rechten und Pflichten an die gründenden Personen. Eine zentrale Rolle spielen Fragen zur Haftung und dem Startkapital. Aber auch formale Aspekte bei der Gründung oder bei der Buchhaltung sind entscheidend.
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Einzelunternehmen
Als Einzelkaufmann, Einzelkauffrau oder Einzelunternehmer:in befindet sich Ihr Unternehmen vollständig in Ihrem alleinigen Besitz. Sollten Sie ein Einzelunternehmen gründen, haben Sie den alleinigen Anspruch auf alle anfallenden Gewinne und Verluste und tragen das alleinige Risiko. Das heißt, Sie haften in vollem Umfang und auch mit Ihrem Privatvermögen.
Kleingewerbe
Als Gewerbe gilt jede eigenverantwortliche unternehmerische Tätigkeit. Steht bei Unternehmensgründung kein großes Betriebsvermögen im Hintergrund, um gleich zahlreiche Mitarbeiter:innen zu beschäftigen und hohe Umsätze zu erzielen, ist die Gründung und Anmeldung eines Kleingewerbes eine gute Option, um sich eine eigene Existenz aufzubauen.
Die Gewerbesteuerpflicht
Die Gewerbesteuerpflicht
Kleingewerbe müssen grundsätzlich Gewerbesteuer zahlen. Um in Deutschland ein Kleingewerbe zu betreiben, müssen Sie Ihr Gewerbeanmelden und einen Gewerbeschein beantragen.
Anmeldung beim Finanzamt
Anmeldung beim Finanzamt
Nach der Gewerbeanmeldung informiert das Gewerbeamt Behörden und Institutionen wie die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK), Handwerkskammer (HWK) und das Finanzamt über Ihr Vorhaben.
Kleinunternehmerregelung
Nach der Gewerbeanmeldung und der Anmeldung beim Finanzamt gilt Ihr Gewerbeunternehmen offiziell als gegründet. Die Pflicht zur Anmeldung im Handelsregister entfällt für kleingewerbliche Unternehmen.
Freiberufler
Der Freiberufler ist eine Form des Einzelunternehmers, die bestimmten Berufsgruppen vorbehalten ist. Es gelten besondere Grundlagen, Voraussetzungen und gesetzliche Bestimmungen, die den Unterschied zwischen Freiberufler:innen und Selbstständigem ausmachen.
- wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten
- medizinische Berufe wie Ärzte und Ärztinnen, Zahnärzte und Zahnärztinnen, Tierärzte und Tierärztinnen, Heilpraktiker:innen oder Physiotherapierende
- Anwälte und Anwältinnen, Notare und Notarinnen
- Ingenieure und Ingenieurinnen, Architekten und Architektinnen
- Wirtschaftsprüfer:innen, Steuerberater:innen, beratende Volks-/Betriebswirten und Volks-/Betriebswirtinnen, vereidigte Buchprüfer:innen oder Steuerbevollmächtigte
- Journalistisch Arbeitende und Bildberichterstatter:innen
- Dolmetscher:innen und Übersetzer:innen
Sie können als Freiberufler:in freiwillig einen Handelsregistereintrag vornehmen lassen. Dabei sollten Sie die Vor- und Nachteile aber genauestens abwägen.
Ein-Personen-GmbH
Die Unternehmensform der Ein-Personen-GmbH ist im Vergleich zum Kleingewerbe und dem Freiberufler ein Einzelunternehmen mit beschränkter Haftung. Sie verbindet quasi die Vorzüge eines Einzelunternehmens mit der Haftungsbeschränkung einer GmbH.
- Betrieb eines Handelsgewerbes
- Stammkapital in Höhe von mindestens 25.000 €
- Pflicht, zur Anmeldung beim Gewerbeamt und zur Eintragung in das Handelsregister
- Gesellschaftervertrag, der notariell beglaubigt werden muss
- Namens für Ihr Unternehmen mit dem Zusatz „GmbH“
- Pflicht zur doppelten Buchführung verpflichtet
- Erstellung von Jahresabschlüssen inklusive Bilanz und Gewinn- und-Verlustrechnung
- Gewinne unterliegen der Körperschaftsteuer
- Möglicher Lohn für Geschäftsführer:in ist einkommensteuerpflichtig
Ein-Personen-AG
Die Ein-Personen-AG lässt sich bereits mit nur einem Aktionär gründen. Allerdings sind mindestens drei Aufsichtsrätinnen und -räte zu bestellen. Im Vergleich zu anderen Unternehmensformen sind die Gründungsformalitäten und die laufenden Pflichten deutlich aufwendiger und kostspieliger. Zu den Kosten einer Ein-Personen-AG gehören unter anderem:
- Grundkapital von mindestens 50.000 €
- Kosten für Notare und Notarinnen, Gerichte, Hauptversammlungen, Prüfung und Publikation der Jahresabschlüsse
- Weitere Kosten zur Einführung und Sicherung der Aktien
Wenn Sie diese kleine Version einer AG gründen möchten, treten Sie als Aktionär:in auf und müssen mindestens ein Viertel des Grundkapitals sofort einbringen. Es wird ein Aufsichtsrat bestimmt, der wiederum den Vorstand benennt. Die Unternehmensgründung wird vom Vorstand, dem Aufsichtsrat und von Wirtschaftsprüfer:innen oder Steuerberater:innen geprüft.
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Personengesellschaften
Bei Personengesellschaften stehen die beteiligten Gesellschafter:innen im Fokus. Für eine Gründung werden mindestens zwei natürliche oder juristische Personen als Gesellschafter:innen benötigt. Eine Kapitaleinlage ist üblich, aber keine Voraussetzung. Die Grundlage dieser Unternehmensform stellt ein formfreier Gesellschaftsvertrag dar.
Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Die Rechtsform der offenen Handelsgesellschaft (OHG) lässt sich mit wenig bürokratischem Aufwand gründen. Dafür tragen Sie aber die persönliche Verantwortung für das Unternehmen und haften mit Ihrem Privatvermögen. Stammkapital wird nicht benötigt. Die Offene Handelsgesellschaft ist ein Gewerbeunternehmen, das in erster Linie mit Waren handelt.
Kommanditgesellschaft (KG)
Kommanditist:in und Komplementär:in sind die entscheidenden Handelnden einer Kommanditgesellschaft, wobei der Komplementär der vollhaftende Verantwortliche und der Kommanditist die teilhaftende Begleitperson ist.
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Mit geringen Kosten und ohne großen organisatorischen Aufwand starten Sie mit einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts in das Geschäftsleben.
- Einfache Gründung mit nur wenigen Voraussetzungen
- Gründungskosten sind vergleichsweise gering
- Nur wenige Auflagen sind im laufenden Betrieb zu erfüllen
Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG)
Die GmbH & Co. KG ist eine Mischform aus den Unternehmensformen GmbH und Kommanditgesellschaft (KG). Sie wird als Kommanditgesellschaft behandelt und gilt somit als Personengesellschaft. Ein:e Komplementär:in einer GmbH & Co. KG ist keine natürliche Person, sondern eine GmbH, die unbeschränkt mit ihrem Gesellschaftsvermögen haftet.
Aktiengesellschaft & Compagnie Kommanditgesellschaft (AG & Co. KG)
Bei einer AG & Co. KG handelt es sich um eine Kommanditgesellschaft (KG), bei der eine Aktiengesellschaft (AG) die Funktionen des Komplementärs wahrnimmt. Die Geschäfte der KG werden durch den Vorstand der AG geführt.
Stille Gesellschaft
Die Stille Gesellschaft bietet sich eher als unbürokratische Investition in ein Unternehmen zur Unternehmensgründung an. Der oder die Inhaber:in des Unternehmens kann so sein Kapital schnell und unkompliziert aufstocken, ohne sich in seiner Entscheidungsbefugnis einschränken zu lassen. Der Stille Gesellschafter erhält im Gegenzug für seine Betriebseinlage eine Gewinnbeteiligung. Die Haftung ist auf die Höhe seiner Einlagen begrenzt.
Kapitalgesellschaften
Bei den Unternehmensformen der Kapitalgesellschaften steht bei der Unternehmensgründung das hinterlegte Kapital im Vordergrund. Im Vergleich zu Personengesellschaften oder Einzelunternehmen besteht bei den Unternehmensformen der Kapitalgesellschaften eine strikte Trennung der Gesellschaft als eigenständige juristische Person und ihren Gesellschaftern.
- Eintrag in Handelsregister notwenig
- Doppelte Buchführung und Jahresabschluss
- Veröffentlichung der Jahresabschlüsse in elektronischer Form beim Bundesanzeiger
- Zahlung von Umsatz-, Gewerbe-, Körperschaft- und Kapitalertragsteuer
Kapitalgesellschaften haften mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Ausnahme bildet die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA). Hier haftet der Komplementär unbeschränkt und persönlich.
Aktiengesellschaft (AG)
Die Aktiengesellschaft ist die bevorzugte Rechtsform börsennotierter Unternehmen. Ihr Zweck ist immer ein Handelsgewerbe.
- Festlegung eines Vorstands und Aufsichtsrats (mindestens drei Mitglieder)
- Gesellschaftsvertrag bzw. Satzung notwenig
- Notarielle Beglaubigung
- Vorlage eines Gründungsberichts
- Eintrag ins Handelsregister
- Doppelte Buchführung und Jahresabschluss
- Jährliche Hauptversammlung
- Eröffnung eines Geschäftskontos
Bei der Eröffnung des Geschäftskontos sind alle Gründer:innen der AG zur Anwesenheit verpflichtet, da sie im Anschluss ihre Anteile am Grundkapital direkt auf das Konto einzahlen. Zum Zeitpunkt der Gründung müssen mindestens 12.500 € eingebracht werden. Die ausstehende Differenz des Grundkapitals muss zeitnah beglichen werden. Die Bescheinigung der Einzahlung ist die Grundlage zur Anmeldung beim Handelsregister.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Die GmbH zählt zu den beliebtesten Kapitalgesellschaften in Deutschland. Eine Gesellschaft mit begrenzter Haftung (GmbH) gilt als juristische Person und ist somit eine gute Wahl, um die Haftung mit Ihrem Privatvermögen für Sie als Unternehmer:in zu beschränken.
- Gesellschaftsvertrag der GmbH erstellen
- Geschäftsführer:in auswählen
- Geschäftskonto für die GmbH eröffnen
- Eintrag in das Handelsregister
- Anmeldungen bei Gewerbe- und Finanzamt
Bei den GmbH-Gründungskosten müssen Sie neben dem Stammkapital von mindestens 25.000 € mit Kosten in Höhe von etwa 1.000 € rechnen.
Unternehmergesellschaft (UG)
Eine gute Alternative für Gründer:innen, denen das Stammkapital fehlt und die kein Fremdkapital aufnehmen möchten, ist die Gründung einer Unternehmergesellschaft (UG). Sie ist quasi eine Sonderform der GmbH, die 2008 in Deutschland eingeführt wurde. Die beiden Unternehmensformen gelten als Kapitalgesellschaften mit beschränkter Haftung und gleichen sich in vielen Punkten.
- Gesellschaftsvertrag erstellen und notariell beglaubigen lassen
- Geschäftskonto eröffnen
- Im Handelsregister anmelden
- Gewerbe anmelden
- Steuernummer beantragen
Plane für die Unternehmensgründung einer UG ein paar Tagen bis wenige Wochen ein, bis Sie alle nötigen Prozesse durchlaufen haben.
Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
Die Kommanditgesellschaft auf Aktien ist eine Mischform aus den Unternehmensformen der Kommandit- und Aktiengesellschaft. Die KGaA hat einen persönlich haftenden Gesellschafter und eignet sich für Unternehmen, die auf eine Fremdfinanzierung angewiesen sind, aber nicht auf die Geschäftsführung oder ihre alleinigen Entscheidungskompetenzen verzichten wollen.
Eingetragene Genossenschaft (eG)
Eine eingetragene Genossenschaft (kurz eG) ist eine Kapitalgesellschaft, deren genauer Zweck gesetzlich vorgeschrieben ist. Der Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale und oder kulturelle Belange soll durch die Genossenschaft gefördert werden.
- Eine eG besteht aus mindestens drei Mitgliedern
- Für die Gründung ist eine Satzung erforderlich
- Der genossenschaftliche Prüfungsverband unterstützt und kontrolliert Ihr Unternehmen. Die Mitgliedschaft Ihres Unternehmens in diesem Verband ist Pflicht
- Die Haftung ist wie bei der GmbH oder Aktiengesellschaften auf das Unternehmensvermögen begrenzt
Nicht jedes Unternehmen darf sich als eingetragene Genossenschaft gründen. Der genossenschaftliche Prüfungsverband kontrolliert streng, welche Unternehmen sich als eG organisieren dürfen. Grundlage für die Entscheidung bildet unter anderem die Satzung, die bereits vor Unternehmensgründung erstellt werden muss.
Europäische Aktiengesellschaft/Societas Europaea (SE)
Die Unternehmensform der Europäischen Aktiengesellschaft, kurz SE für Societas Europaea, entspricht in vielen Bereichen der klassischen AG. Die SE-Verordnung enthält lückenhafte Regelungen, die durch das nationale Recht des jeweiligen EU-Mitgliedstaates ergänzt wird, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat. Neben der europäischen Verordnung werden bei einem Unternehmen mit Sitz in Deutschland die deutschen SE-spezifischen Regelungen sowie das deutsche Aktienrecht angewandt.
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