Inventur
Eine Inventur beschreibt die Aufnahme des Bestandes in einem Unternehmen zu einem gewissen Zeitpunkt. Der Bestand besteht aus Vermögen, Schulden und Eigenkapital.
Das Vermögen lässt sich in das sogenannte Umlauf- und Anlagevermögen unterteilen, während die Schulden in kurzfristige und langfristige Schulden unterschieden werden müssen. Das Eigenkapital wird durch die Subtraktionen der Schulden vom Vermögen errechnet und wird daher auch als Reinvermögen bezeichnet.
Wenn eine kleine Abweichung festgestellt wird, muss der Bestand im Buch verändert werden, da dieser immer mit dem tatsächlichen Bestand übereinstimmen muss.
Aus der Inventur ergibt sich das sogenannte Inventar. Das Inventar drückt aus, wie viel Bestand ein Unternehmen zu einem bestimmten Zeitpunkt hatte und bildet die Basis für die Bilanz.
In der sogenannten Inventarliste wird nicht nur der Bestand, sondern auch die jeweilige Seriennummer, Kaufpreis, Modell und jegliche Arten von sonstigen Bemerkungen eingetragen. Dadurch, dass das Inventar die Eröffnungsbilanz bestimmt, ist eine korrekte Erfassung umso wichtiger.
Die Inventur ermittelt also, ob die Bestände, wie sie bisher aufgenommen wurden, korrekt sind. Bei einer kleinen Abweichung ist eine einfache Angleichung meistens in Ordnung, während bei größeren Differenzen der Grund ermittelt werden muss. Gründe hierfür können eine zu große Lieferung oder Diebstahl sein.
Es mag eine lästige Aufgabe sein, jedoch unterliegen alle Unternehmen mit einer Pflicht zur doppelten Buchführung auch der Pflicht zur Inventur. Allerdings kann es für ein Unternehmen auch durchaus von Vorteil sein, eine Übersicht über den Bestand zu haben, da somit auch der Wert des Unternehmens geschätzt werden kann.
Welche Inventurverfahren gibt es?
Bei der Inventur unterscheiden wir zwischen verschiedene Verfahren. Die erste Form ist die körperliche Inventur. Hier unterscheidet man zwischen zählen, messen, wiegen und schätzen. Zählen wird vor allem bei Waren angewendet, die hauptsächlich in Einzelstücken verkauft werden. Messen ist beispielsweise bei Tapete interessant, da diese in einer gewissen Maßeinheit verkauft wird und eine Stückerfassung somit nicht möglich ist.
Wiegen wird für jene Produkte verwendet, deren Verkaufspreis nach Gewicht bestimmt wird. Das Verfahren des Schätzens wird bei Produkten verwendet, bei denen eine genaue Bestimmung der Anzahl schwierig bis unmöglich ist, wie beispielsweise Sand.
Die zweite Form der Inventurarten ist die sogenannte Buchinventur. Diese Methode wird für jene Bestände benutzt, die nicht materiell sind und somit auch nicht gezählt werden können. Hierzu gehören beispielsweise Schulden und der Kontostand eines Unternehmens sowie Forderungen und Verbindlichkeiten.
Die dritte und letzte Form der Inventur ist die Anlageninventur. Hier wird das sogenannte bewegliche Inventar erfasst. Jene Gegenstände, die bewegt werden können und somit nicht an das Grundstück der Firma gebunden sind, gehören zum beweglichen Inventar.
Beispiele sind Autos oder Maschinen. Bei dieser Form der Inventur ist es sehr wichtig, dass Sie bei Ihren Angaben äußerst präzise sind und alle verlangten Informationen erfassen. Beispielsweise müssen Sie die bisherige Nutzungsdauer des Gegenstandes und den Wert zum Bilanzstichtag festhalten.
Welche Arten der Inventur gibt es?
Genau so wie es verschiedene Verfahren der Inventur gibt, gibt es auch verschiedene Arten der Inventur. Die größten Unterschiede weisen hierbei die Zeitpunkte der Inventur auf.
Die bekannteste und gängigste Art ist die sogenannte Stichtagsinventur. Der Stichtag ist der letzte Tag eines Geschäftsjahres und fällt meistens auf den 31. Dezember. Allerdings gibt das Gesetz eine mögliche Abweichung von zehn Tagen vor, wobei allerdings jeweils die Veränderungen im Bestand genauestens aufgeführt werden müssen. Denn der Bestand am Stichtag ist der, der in das Inventar aufgenommen werden muss.
Natürlich kann es in manchen Fällen je nach Branche sein, dass der Stichtag auf ein anderes Datum fällt. Dies ist zum Beispiel in der Landwirtschaft der Fall, da hier das Geschäft saisonal bestimmt wird.
Die körperliche Inventur eröffnet die Möglichkeit, die Inventur auf drei Monate vor bzw. zwei Monate nach dem Stichtag zu verschieben. Wie bereits erwähnt, ist auch hier eine genaue Ermittlung des Bestandes vorausschauend oder rückwirkend zum Stichtag unerlässlich.
Darüber hinaus gibt es noch drei andere Verfahren. Bei der sogenannten Stichprobeninventur wenden Sie ein mathematisch-statistisches Verfahren an, bei dem Sie nur einen Teil der Ware zählen und den Rest mit dem Verfahren ermitteln lassen.
Diese Methode ist nicht erlaubt, wenn es sich um sehr teure Gegenstände oder leicht verderbliche Güter wie Obst und Gemüse handelt. Um diese Art der Inventur anwenden zu können, müssen Sie eine Genehmigung des Finanzamtes vorliegen haben und gewisse Kriterien erfüllen.
Außerdem gibt es noch die permanente Inventur. Hierbei erfolgt die Bestandsermittlung auf einer regelmäßigeren Basis als jährlich, was die Inventur am Ende des Jahres bei korrekter Ausführung deutlich erleichtern kann. Zusätzlich muss zum Stichtag hin noch einmal der ermittelte Bestand mit dem tatsächlichen Bestand verglichen werden, damit der sogenannte Sollbestand mit dem Istbestand übereinstimmt.
Ist man als Selbstständiger zu einer Inventur verpflichtet?
Da Sie als selbstständige Person nicht zur doppelten Buchführung und somit auch nicht zur Bilanzierung verpflichtet sind, müssen Sie keine Inventur durchführen. Sie haben keinen Soll- und Istbestand und sind somit von dieser Pflicht befreit.
Die Inventur dient also der Ermittlung des Bestandes in einem Unternehmen zu einem gewissen Zeitpunkt. Die Komponenten des Bestands sind Vermögen, Schulden und das daraus resultierende Eigenkapital.
Vermögen lässt sich in Umlauf- und Anlagevermögen unterteilen, während man bei Schulden zwischen kurzfristigen und langfristigen Schulden unterscheidet. Das Eigenkapital ist das Reinvermögen des Unternehmens und ergibt sich durch folgende Rechnung: Vermögen – Schulden.
Aus der Inventur ergibt sich das sogenannte Inventar, welches zur Eröffnung der Bilanz eines Unternehmens genutzt wird. Dies erhöht die Wichtigkeit einer korrekten Ausführung der Bestandsermittlung.
Je nach Produkten unterscheiden wir zwischen körperlicher Inventur, Buch- und Anlageninventur. Die körperliche Inventur ist die gängigste Form. Allerdings gibt es bei jeder Form gewisse Regeln, die es zu beachten gilt.
Der Zeitpunkt einer Inventur kann auch variieren. Der Regelfall ist der Stichtag des 31. Dezembers, sprich das Ende eines Geschäftsjahres. Hier ist die Rede von Stichtaginventur. In Sonderfällen kann man die Inventur auch zehn Tage vorher oder nachher vollziehen. Bei körperlicher Inventur ist es sogar möglich, diese drei Monate vor- bzw. zwei Monate nach Stichtag zu vollziehen.
Die anderen zwei Verfahren sind die Stichprobeninventur und die permanente Inventur. Ersteres Verfahren funktioniert mit einer Teilzählung und der Nutzung eines mathematisch-statistischem Verfahren, während die permanente Inventur eine regelmäßigere Inventur als einmal im Jahr vorsieht.
Für alle Verfahren außer die Stichtaginventur muss zuerst eine Genehmigung beim Finanzamt eingeholt werden. Da Sie als Selbstständige nicht der Pflicht zur doppelten Buchführung unterliegen und dadurch keine Bilanz aufstellen, müssen Sie auch keine Inventur durchführen.