Anlagenbuchhaltung
Die Anlagenbuchhaltung ist ein Teil der Finanzbuchhaltung, der dafür sorgt, dass Unternehmer:innen über den Wert ihrer Vermögensgegenstände immer auf dem Laufenden sind. Sie befasst sich damit, das sogenannte Anlagevermögen eines Unternehmens zu erfassen, verbuchen und verwalten.
In der Anlagenbuchhaltung wird das Anlagevermögen eines Unternehmens sowie die Veränderung seines Wertes festgehalten. Sie dokumentiert die Zu- und Abgänge dieser Gegenstände, ermittelt und bucht die Abschreibungen eines Unternehmens.
Die Dokumentation dient der Feststellung, wie viel ein Unternehmen Wert ist. Zudem ergibt sich aus der Anlagenbuchhaltung der Wert, mit dem das Anlagevermögen in der Bilanz anzusetzen ist, sowie die Höhe der Abschreibungen in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung (GuV).
Die Anlagenverwaltung dient dem Überblick, welche Anlagegüter sich im Besitz eines Unternehmens befinden und wie hoch ihr Wert ist. Damit bildet sie eine wichtige Grundlage für Investitionsentscheidungen: Auf Basis dieser Informationen kann das Management beispielsweise entscheiden, ob es sich lohnt, einen Gegenstand zu reparieren oder ob eine Neuanschaffung günstiger wäre.
Gleichzeitig spielt die Feststellung des Anlagevermögens bzw. die Wertminderung der Gegenstände eine Rolle für Anpassung der Versicherung.
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Was zählt zum Anlagevermögen?
Als Anlagevermögen werden Gegenstände bezeichnet, die einem Unternehmen langfristig, also länger als ein Jahr, dienen. Sie bilden die Grundlage, mit der ein Unternehmen seine Leistungen erbringen oder Produkte erstellen kann und trägt damit dazu bei, Umsatz zu generieren. Typische Anlagengegenstände (vgl. § 266 Handelsgesetzbuch (HGB)) sind
- Sachanlagen wie Grundstücke, Maschinen, Produktionsanlagen, Fahrzeuge oder die Betriebsausstattung (Kassensysteme im Einzelhandel oder Küchenequipment in der Gastronomie sowie Computer)
- Immaterielle Wirtschaftsgüter wie Lizenzen, Rechte und Konzessionen
- Finanzanlagen wie Aktien, Darlehen oder Beteiligungen an anderen Unternehmen
Im Gegensatz dazu steht das Umlaufvermögen eines Unternehmens. Hierzu zählen Gegenstände, die vom Unternehmen angeschafft, um kurzfristig wieder veräußert, verarbeitet, verbraucht oder für Rückzahlungen verwendet zu werden.
Geringwertige Wirtschaftsgüter und sofortige Betriebsausgaben
Gegenstände, die langfristig im Unternehmen verbleiben, können automatisch als Anlagevermögen aufgefasst werden. Allerdings gilt dies nur für Gegenstände, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten mehr als 1.000 € betragen.
Bei geringeren Anschaffungskosten haben Unternehmen weitere Möglichkeiten: Für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) im Wert von 250,01 € bis 1.000 € können Unternehmen Sammelabschreibungen vornehmen oder Gegenstände im Wert von unter 250 € als sofortige Betriebsausgabe geltend machen, statt sie abzuschreiben.
Was sind Aufgaben der Anlagenbuchhaltung?
Die Anlagenbuchhaltung beschäftigt sich mit der Erfassung, Buchung und Verwaltung des Anlagevermögens. Im Einzelnen erfüllen Anlagenbuchhalter:innen dabei zahlreiche Aufgaben:
- Sie ermitteln die Anschaffungs- und Herstellungskosten, die für die Anlagegüter angesetzt werden.
- Sie führen die Anlagenkartei, die alle erforderlichen Angaben über die Anschaffungen eines Unternehmens enthält und erstellen auf dieser Basis Inventare.
- Sie erstellen das Anlagengitter, in dem die wertmäßige Entwicklung jedes einzelnen Anlageguts dargestellt wird.
- Sie bestimmen die voraussichtliche Nutzungsdauer der Anlagegüter.
- Sie ermitteln kalkulatorische, steuerliche und bilanzielle Wertminderungen (Abschreibungen).
- Für die Kostenkalkulation erstellen sie die Anlagenrechnung, mit der sich beispielsweise die Maschinenkosten pro Stück oder pro Stunde berechnet werden können.
Wie funktioniert Anlagenbuchhaltung?
Um den Wert des Anlagevermögens zu ermitteln, wird zunächst jedes einzelne Anlagegut ein eigenes Konto angelegt. Im nächsten Schritt werden alle Güter in der Anlagenkartei erfasst. Diese enthält zahlreiche Informationen wie:
- das Datum der Anschaffung
- Anlagekonto und Kostenstelle
- die Anschaffungskosten (Anschaffungspreis zuzüglich Transportkosten und Versicherung, abzüglich gewährter Preisnachlässe)
- die voraussichtliche Nutzungsdauer
- die Abschreibungsmethode sowie die jährliche Wertminderung
Anhand der Kartei ermittelt die Anlagenbuchhaltung den Wert des Anlagevermögens im Unternehmen.
Was bedeuten Anschaffungskosten, Herstellungskosten, Buchwert und Zeitwert?
In der Anlagenbuchhaltung spielen die Begriffe Anschaffungskosten, Herstellungskosten, Buchwert und Zeitwert eine wichtige Rolle.
Die Anschaffungskosten setzten sich aus dem Anschaffungspreis, den Nebenkosten einer Anschaffung und den nachträglichen Kosten für die Anschaffung zusammen. Preisminderungen wie gewährte Rabatte oder der Skonto müssen vom Anschaffungspreis abgezogen werden.
Stellt ein Unternehmen einen Gegenstand des Anlagevermögens selbst her, berechnen sich die Herstellungskosten anteilig an den Material- und Fertigungskosten sowie den Verwaltungsgemeinkosten. Wurde für die Herstellung Fremdkapital in Anspruch genommen, werden die Zinsen anteilig hinzugerechnet.
Der Buchwert ist der jeweilige Wert, mit dem ein Vermögensgegenstand in der Anlagenkartei geführt wird. Über die Jahre mindern die Abschreibungen die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten den Buchwert. Ist ein Gegenstand abgeschrieben, ist er in der Bilanz nicht mehr wert.
Wird dieser Gegenstand verkauft, kann das Unternehmen dennoch einen gewissen Wert mit ihm erzielen. Dieser Wert, der sogenannte Zeitwert, bezeichnet den Wert eines Gegenstandes, den der Markt zum Zeitpunkt der Veräußerung bereit ist zu zahlen. Der Verkaufsgewinn, also die Differenz zwischen dem Buch- und dem Zeitwert, wird als stille Reserve bezeichnet und muss entsprechend verbucht und versteuert werden.
Welche Rolle spielen Abschreibungen in der Anlagenbuchhaltung?
Um am Ende des Jahres in der Unternehmensbilanz beurteilen zu können, wie viel jeder einzelne Vermögensgegenstand wert ist, spielen die Abschreibungen eine entscheidende Rolle. Der Wertverlust eines Gegenstands wird dabei gleichmäßig über die Dauer der voraussichtlichen Nutzung verteilt.
Welche Nutzungsdauer für einen Vermögensgegenstand gilt bzw. über welchen Zeitraum er abgeschrieben werden darf, legt das Bundesfinanzministeriums in den Afa-Tabellen (Absetzung für Abnutzung) fest.
Beläuft sich der Wert einer Anlage nach Abschreibung auf 0 € verbleibt er solange in der Anlagenbuchhaltung, bis er verkauft oder verschrottet wird.
Unterschiedliche Abschreibungsmethoden
Bei der Abschreibung des Anlagevermögens wird zwischen fünf unterschiedlichen Abschreibungsverfahren unterschieden:
- lineare Abschreibung
- degressive Abschreibung (geometrisch und arithmetisch)
- gebrochene Abschreibung
- Abschreibung nach Leistung
- progressive Abschreibung
Die progressive Abschreibung sowie die Abschreibung nach Leistung kann in der Regel vernachlässigt werden. In der Praxis spielen meist nur die lineare, die geometrisch degressive und die gebrochene Abschreibung eine Rolle, da ihre Anwendung sowohl in der Handels- als auch in der Steuerbilanz zulässig ist.
1. Bei der linearen Abschreibung wird der Wert eines Gegenstandes mit einer konstanten linearen Rate abgeschrieben.
Ein Beispiel: Ein Unternehmen schafft sich einen Firmenwagen für 18.000 € an, der gemäß der AfA-Tabellen über sechs Jahre abgeschrieben werden muss. Daraus ergibt sich eine jährliche Abschreibung von 3.000 €. Nach sechs Jahren ist der Wagen bilanziell nichts mehr wert.
2. Bei der geometrisch-degressiven Abschreibung wird mit Prozentsätzen gerechnet, wodurch ein Vermögensgegenstand anfangs schneller an Wert verliert. Der Prozentsatz wird immer auf den den aktuellen Wert des Gegenstandes angewendet, wodurch er niemals komplett abgeschrieben wird. Es bleibt immer ein Restwert.
3. Bei der gebrochenen Abschreibung spielen Zeit- und Gebrauchsverschleiß eine Rolle. Im Falle des Firmenwagens wird zwischen einer fixen Abschreibung nach Zeit und einer proportionalen Abschreibung nach Verschleiß (Kilometerzahl) differenziert.