Kunden einen Preisnachlass auf Ihre Produkte und Dienstleistungen zu gewähren, klingt im ersten Moment aus Unternehmersicht nicht besonders verlockend. Gerade für Gründende, Freiberufler:innen oder Freelancer:innen, die dringend auf jeden Cent angewiesen sind. Einen Preisnachlass in Form des Skonto bei Barzahlung oder innerhalb eines verkürzten Zahlungsziels zu gewähren ist jedoch ein gutes Mittel, die Liquidität Ihres Unternehmens zu stärken.
Gute Gründe, Skonto zu gewähren oder Skonto in Anspruch zu nehmen
Als Unternehmer:in unterscheiden Sie sich zwischen dem Kundenskonto und dem Lieferantenskonto. Wer seinen Kunden Skonto gewährt, kann damit ihre Zahlungsmoral stärken. Mit dieser kleinen Motivation erhalten Sie Ihr Geld entweder sofort oder innerhalb einer kurzen, festgesetzten Zahlungsfrist. So umgehen Sie Zahlungsfristen von 14 oder sogar mehr Tagen. Im besten Fall vermeiden Sie so auch Zahlungsverzögerungen durch Kunden, die Ihr Zahlungsziel bis zum letzten Tag oder darüber hinaus ausreizen sowie das anschließende Mahnverfahren. Mit diesem zeitbedingten Preisnachlass sichern die für Ihr Unternehmen so wichtige Liquidität. Skonto lohnt sich aber nicht nur bei der eigenen Rechnungsstellung: Sie selbst profitieren ebenfalls bei der Beschaffung von Waren und Material, wenn Ihr Lieferant oder Ihre Lieferantin Ihnen Skonto gewährt.
Lohnt es sich, einen Kredit aufzunehmen, um den Skonto zu ziehen?
Je höher die Rechnungssumme, desto lohnender kann es sein, Skonto in Anspruch zu nehmen. Gegebenenfalls kann es sich sogar lohnen, einen Kredit aufzunehmen, um den Preisnachlass zu nutzen. Entscheidend sind natürlich die Kreditbedingungen: Der Kreditzins sollte über einen kurzen Zeitraum gerechnet effektiv unter der Vergünstigung des Skontos liegen.
Skonto Definition: Der oder das Skonto?
Wie viel Skonto ist üblich?
Grundsätzlich gibt es keine gesetzliche Regelung, die Unternehmen verpflichtet, Skonto zu gewähren. Bis 2002 durfte der Skontosatz gemäß des Rabattgesetzes der Bundesrepublik Deutschland bis zu drei Prozent betragen. Höhere Nachlässen galten als wettbewerbswidrig. Dieses Gesetz wurde 2002 an das EU-Recht angepasst. Wer seinen Kunden bei frühzeitiger Zahlung einen entsprechenden Preisnachlass anbietet, kann seit dem die Höhe des Skonto selbst festlegen. In der Praxis liegt der Satz meist zwischen zwei und fünf Prozent. Beim Zahlungsziel liegt immer unter der gesetzlichen Frist von 14 Tagen.
Wer darf Skonto gewähren?
Grundsätzlich dürfen alle Unternehmer:innen ihren Kunden Skonto auf Waren und Dienstleistungen anbieten. Das gilt auch für Unternehmer:innen, die aufgrund der Kleinunternehmerregelung von der Zahlung der Umsatzsteuer befreit sind.
Obwohl es keine klaren gesetzlichen Regelungen gibt, gelten bei Handwerksbetrieben besondere Bestimmungen für die Gewährung von Skonto. Der Preisnachlass wird in der Regel nur auf Materialkosten gewährt. Folgende Rechnungsposten sind in der Praxis üblicherweise vom Skonto ausgenommen:
- Dienstleistungen
- Lohnkosten
- Wartungsarbeiten
Skonto abziehen als RechnungsempfängerIn
Um den Skonto auszurechnen, der Ihnen als Rechnungsempfänger:in gewährt wird, multiplizieren Sie den Rechnungsbetrag mit dem Skontosatz. Bemessungsgrundlage ist dabei immer der Bruttorechnungsbetrag. Die Formel zur Berechnung des Skonto lautet also:
Skonto = Rechnungsbetrag (inkl. Umsatzsteuer) in Euro x Skontosatz in Prozent
Dabei müssen Sie berücksichtigen, dass sich damit nicht nur die Anschaffungskosten, sondern auch die Vorsteuer, die Sie im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung geltend machen können, verringern.
Ein Beispiel: Skonto berechnen
Sie erhalten für eine Ware oder eine Dienstleistung eine Skontorechnung über einen Betrag von 100 Euro netto. Zu dem Nettobetrag kommt noch die Umsatzsteuer von aktuell 16 Prozent. Der Bruttorechnungsbetrag liegt also bei 116 Euro. Ihre Lieferanten oder Lieferantinnen Dienstleister gewähren Ihnen drei Prozent Skonto bei einer Zahlung innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungseingang.
Nach Abzug des Skontos ergibt sich daraus ein Nettobetrag von 97 Euro sowie eine Umsatzsteuer in Höhe von 15,52 Euro. Damit profitieren Sie von einem Skonto von drei Euro – die Umsatzsteuer ist für Unternehmen, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, unerheblich, da diese als durchlaufender Posten direkt an das Finanzamt weitergegeben wird.
Entscheidend ist, dass nicht der Zeitpunkt, an dem Sie die Zahlung veranlasst haben, relevant sind, um den Skonto zu ziehen, sondern der Eingang einer Zahlung beim Rechnungsstellenden.
Skonto auf brutto oder netto berechnen?
Ob Sie den Skonto vom brutto oder netto abziehen, kommt darauf an, was der Rechnungsstellende vorgibt. Weist die Rechnung einen festen Skontobetrag in Euro aus, ziehen Sie diesen vom Bruttobetrag der Rechnung ab. Ist ein Skontosatz in Prozent angegeben, haben Sie die Wahl, ob Sie den Nettobetrag oder den Bruttobetrag zur Berechnung zugrunde legen. Entscheiden Sie sich für den Nettoabzug, wird der Skontobetrag aus dem Nettobetrag der Rechnung ermittelt und vom Nettobetrag der Rechnung abgezogen. Auf den Restbetrag in netto schlagen Sie die Umsatzsteuer auf und erhalten so den reduzierten Bruttorechnungsbetrag. Beim Bruttoabzug bildet der Bruttobetrag die Grundlage für den Skontoabzug. Der errechnete Skontobetrag wird vom Brutto abgezogen, um den reduzierten Rechnungsbetrag zu erhalten.
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Was ist der Unterschied zwischen Skonto und Rabatt?
Wer seinen Kunden einen Rabatt gewährt, vereinbart diesen bereits bei Vertragsabschluss oder Verkauf. Er wird vom Nettobetrag, dem Rechnungsbetrag ohne Umsatzsteuer, abgezogen und in der Rechnung angegeben. Sie können Rabatte sowohl in Prozent als auch in Euro gewähren. Üblich sind beispielsweise Mengenrabatte, die in der Regel gestaffelt gewährt werden, sowie Treue- oder Neukundenrabatte. Im Vergleich zum Skonto ist der Spielraum bei Rabatten mit fünf bis 20 Prozent deutlich größer.
Der Skonto beträgt meist drei bis fünf Prozent und wird unter der Voraussetzung gewährt, dass Ihr Kunde die Rechnung entweder sofort in bar oder innerhalb einer festlegten Frist frühzeitig bezahlt. Man spricht hier auch von einem zeitbedingten Preisnachlass. Das heißt, er wird erst nachträglich gewährt. Den Skonto ziehen Sie vom Bruttobetrag, dem Rechnungsbetrag inklusive der Umsatzsteuer, ab.
Eines haben Skonto und Rabatt gemein: Bei der Berechnung musst du die Preisnachlässe auf den Verkaufspreis aufschlagen, um zu vermeiden, dass Sie mit der Gewährung Ihren Gewinn schmälern.
Skonto berechnen als RechnungsausstellerIn
Der Skonto soll natürlich nicht zum Verlustgeschäft für Ihr Unternehmen werden. Entsprechend müssen Sie den Skonto bei Ihrer Preiskalkulation mit berücksichtigen und darauf achten, dass Sie genug Spielraum haben, um Ihren Kunden Skonto zu gewähren.
Skonto in der Rechnung ausweisen
Zu den Pflichtangaben in einer Rechnung zählt gemäß § 14 UStG Absatz 4 die Angabe einer vereinbarten Minderung des Entgelts. Gewähren Sie Ihren Kunden Skonto, müssen Sie als Rechnungssteller:in auf Ihrer Rechnung angeben, in welcher Höhe Sie einen Preisnachlass gewähren und zu welchen Bedingungen dieser abgezogen werden kann. Dabei steht es Ihnen frei, einen Skontobetrag in Euro oder einen Skontosatz in Prozent anzugeben. Verwenden Sie eine Buchhaltungssoftware für die Rechnungserstellung, können Sie ganz bequem die Höhe des Skontos sowie die Zahlungsfrist auswählen, um Ihren Kunden Skonto zu gewähren. Eine entsprechende Formulierung wie „Zahlbar innerhalb von 7 Tagen abzüglich 3 % Skonto“ wird dann automatisch in der Rechnung ergänzt.
Skonto korrekt verbuchen
Im Gegensatz zum Rabatt wird der Skonto erst nach Rechnungsstellung mit Begleichung einer offenen Forderung gewährt. Gewähren Sie Ihren Kunden Skonto, stimmen am Ende die Rechnungssumme und der Zahlungseingang nicht über ein. Das bedeutet sowohl für den/die Rechnungssteller:in als auch für den/die Rechnungsempfänger:in, dass im Nachhinein eine separate Korrekturbuchung vorgenommen werden muss. Mit dem nachträglichen Preisnachlass wird die ursprüngliche Buchung teilweise storniert, wodurch sich alle zu buchenden oder gebuchten Beträge verringern. Das betrifft auch die Umsatzsteuer.
Lohnt sich der Skonto wirklich?
Wenn Sie den Skonto in Ihrer Preiskalkulation mitberücksichtigen und Sie somit keine Umsatzeinbußen durch den Preisnachlass befürchten müssen, ist der Skonto für Sie als Rechnungssteller:in ein wirksames Mittel, Ihre Liquidität zu erhalten und gleichzeitig die Kundenbindung zu erhöhen. Auf der anderen Seite kann es sich für Sie als Unternehmer:in auch durchaus lohnen, den Skonto bei Ihren Lieferanten und Lieferantinnen oder Dienstleistern zu ziehen. Gerade bei hohen Rechnungen können Sie so gegebenenfalls auf einen zusätzlichen Kurzkredit verzichten und verringern gleichzeitig Ihre Betriebskosten. Ob es sich lohnt, können Sie ganz einfach mit einem der zahlreichen Skontorechner im Internet herausfinden.
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