Finanzamt
Seit 2007 kommt jedes in Deutschland geborenes Baby allein durch seine Geburt mit dem Finanzamt in Berührung. Da wird nämlich die sogenannte Steueridentifikationsnummer an die Eltern geschickt. Die Steuer-ID gilt lebenslang, während sich Ihre Steuernummer je nach Job und Ort ändern kann. Nun zu den tatsächlichen Aufgaben des Finanzamts.
Wie der Name schon sagt, geht es beim Finanzamt um die Verwaltung von Finanzen. Darunter fallen vor allen Dingen Steuern, wie beispielsweise die Einkommensteuer, die Umsatzsteuer und die Körperschaftssteuer. Der Name „Finanzamt“ kann aber auch täuschen, denn es geht hierbei nicht um ein zentral verwaltendes, bundesweites Organ, sondern vielmehr um Behörden, die in Bundesländern und Städten vertreten sind.
Die Finanzdirektionen der einzelnen Bundesländer bestimmen sozusagen, wie die örtlichen Finanzämter vorgehen sollen, welche Regeln und Regulierungen gelten und welche nicht. Das Finanzamt ist also nicht für Zölle oder Verbrauchssteuern zuständig.
Für die ist der Bund verantwortlich. Jetzt wo Sie wissen, dass das Finanzamt hauptsächlich für die Festlegung und Erhebung von Steuern zuständig ist, ist es wichtig, einen genaueren Überblick über die wichtigen Aufgaben des Finanzamts zu schaffen.
Welche Aufgaben hat das Finanzamt?
Das Finanzamt hat viele wichtige Aufgaben. Dazu gehören die folgenden Verfahren:
- Ermittlungsverfahren
- Feststellungsverfahren
- Erhebungsverfahren
- Vollstreckungsverfahren
- Berichtigungsverfahren
- Steuerstraf- und Bußgeldverfahren
Die Reihenfolge macht hier sogar Sinn. Das Ermittlungsverfahren ist nämlich der erste richtige Kontakt, den man als steuerpflichtige Bürgerin oder als steuerpflichtiger Bürger mit dem Finanzamt hat. Die Verfahren, die danach kommen, beziehen sich dann auf die Richtigkeit des Steuerverfahrens, das Sie zusammen mit dem für Sie zuständigen Finanzamt ins Rollen bringen.
Es kann bei falscher Bearbeitung oder Steuerhinterziehung logischerweise zu Steuerstraf- und Bußgeldverfahren führen. Aber jetzt erstmal die einzelnen Aufgaben des Finanzamts Schritt für Schritt.
Ermittlungsverfahren
Nein, das Ermittlungsverfahren hat nichts mit kriminellen Aktivitäten zu tun. Vielmehr geht es hierbei darum, Ihr Steuerverhältnisse zu ermitteln. Dabei müssen Sie als mitwirkungspflichtige Bürgerin oder mitwirkungspflichtiger Bürger dem Finanzamt Auskunft über Ihre finanzielle Situation geben. Das verläuft über die Einkommenssteuererklärung, die jeder selbst ausfüllen muss.
Bei Fragen ist aber Ihr Finanzamt vor Ort natürlich verfügbar. Die Kontrollierung der Einkommenssteuererklärung klärt also das Finanzamt über Ihren aktuellen finanziellen Stand auf und gibt ein erstes Indiz dazu, wie Ihre Steuern zu berechnen sein werden.
Feststellungsverfahren
Durch das Feststellungsverfahren ermittelt das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen. Die Grundlagen zur Besteuerung bilden sich aus dem zu versteuernden Einkommen. Aus der Besteuerungsgrundlage ergibt sich dann der Feststellungsbescheid, der auch als Steuerbescheid bezeichnet wird.
Dieser bestimmt dann die Steuer. Das Finanzamt hat das Recht, eine Steuererklärung zu erzwingen falls diese nicht bereits vorliegt. Das führt dann häufig zu Steuerschätzungen und auch zu Strafzahlungen.
Das Feststellungsverfahren ist also der zweite wichtige Schritt in der Steuererfassung, für dessen Verwaltung das Finanzamt verantwortlich ist.
Erhebungsverfahren
Der Name deutet bereits darauf an: Im Erhebungsverfahren wird die Steuer erhoben bzw. erstattet. Der Verwaltungsprozess dauert normalerweise ein bis zwei Monate nach Einreichen der Einkommenssteuererklärung beim Finanzamt.
Vollstreckungsverfahren
Wenn bis zu einem bestimmten Zeitpunkt noch keine Steuern errichtet worden sind, kann es zum Vollstreckungsverfahren kommen. Es gibt verschiedene Vollstreckungsmöglichkeiten, darunter zum Beispiel die Sachpfändung, die Zwangsverweigerung und die Kontopfändung.
Berichtigungsverfahren
Sie können beim Finanzamt auch Einspruch einlegen, wenn Sie Ihren Steuerbescheid für falsch empfinden, beispielsweise bei einem Rechenfehler.
Den können Sie durch Ausfüllen des Antrags auf Änderung bekanntmachen. Bei anderen Beschwerden zu Ihrem Steuerbescheid kann es sogar vorkommen, dass das Finanzgericht eingeschaltet wird. In jedem Fall aber muss sich das Finanzamt um Ihren Einspruch kümmern.
Steuerstraf- und Bußgeldverfahren
Das Finanzamt ist neben den oben beschriebenen Verfahren auch für Steuerbetrug zuständig. Es wird sowohl auf steuerstrafrechtliche wie auch auf steuerrechtliche Fahndung geachtet.
Was müssen Selbstständige und Unternehmen beim Finanzamt beachten?
Wenn man sich als Selbstständige oder Selbstständiger in Deutschland etablieren möchte, kann es schwierig sein, den Überblick über die steuerlichen Regeln, die hier herrschen, zu behalten. Es gibt so viele verschiedene Steuerarten, wobei manche nur in bestimmten Fällen zutreffen.
Welche Steuer im Endeffekt bezahlt werden muss, kommt unter anderem auf die Art des Unternehmens an. Die folgenden Steuern sind aber die, die bei der Gründung eines Unternehmens oft vorkommen.
Einkommenssteuer
Wie bereits oben beschrieben, besteuert die Einkommenssteuer das Einkommen eines Unternehmens. Es gibt für Selbstständige einen sogenannten Grundfreibetrag.
Bei Alleinstehenden liegt dieser bei 9.000€, bei Verheirateten ist es das Doppelte, also 18.000€. Wenn man über dieser Grenze verdient, muss man sich der Einkommenssteuer unterwerfen. Werden in einem Jahr nur Verluste erwirtschaftet, müssen Selbstständige keine Einkommenssteuer zahlen.
Körperschaftssteuer
Die Körperschaftssteuer muss man zahlen, wenn man eine sogenannte juristische Person ist. In diesem Fall fällt dann die Einkommenssteuer ab.
Eine GmbH oder AG wird zum Beispiel als juristische Person angesehen. Man sollte sich also überlegen, ob man als natürliche oder juristische Person Selbstständigkeit anmelden möchte, je nachdem, was für das Unternehmen am meisten Sinn ergibt.
Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer betrifft den Betrieb, jedoch nicht die Landwirtschaft oder Freiberufler:innen. Es kommt bei der Gewerbesteuer direkt darauf an, wo das Unternehmen seinen Sitz hat, da die Kommunen die Höhe der Gewerbesteuer entscheiden.
Es ist also weise, sich darüber zu informieren, wie hoch die Gewerbesteuer der einzelnen Bundesländer und sogar Gemeinden ist.
Umsatzsteuer
Selbstständige müssen die Umsatzsteuer zahlen, die allgemein bei 19 % und ermäßigt bei 7 % liegt. Auch bei der Umsatzsteuer kommt es darauf an, um welche Art von Unternehmen es sich handelt.
Lohnsteuer
Die Lohnsteuer betrifft ein Unternehmen, wenn es Mitarbeiter:innen hat. Die Lohnsteuer wird direkt vom Gehalt der Mitarbeiter:innen abgezogen und dann an das Finanzamt gezahlt.
Zusammenfassend können Sie sich also merken, dass das Finanzamt sich um Angelegenheiten rund um Steuern kümmert. Unter diesem einfachen Begriff steckt aber viel komplizierte Arbeit, die sowohl von Steuerzahler:innen wie auch vom Finanzamt selbst geleistet werden müssen.