Wenn Zahlungen ausstehen und Mahnungen unbeantwortet bleiben, können Gläubiger:innen ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten und die Kontopfändung des Geschäftskontos erwirken. Dann wird das Geschäftskonto vorerst gesperrt und die Sperrung erst wieder aufgehoben, wenn die Schulden beglichen sind.
Zunächst einmal können wir Sie aber beruhigen: Dass Kontopfändungen Geschäftskonten betreffen, passiert nicht von heute auf morgen. Denn zuerst verschicken die Gläubiger:innen natürlich Mahnungen. Wenn diese Mahnungen unbeantwortet bleiben, kann es sein, dass Sie einen Vollstreckungstitel zugesandt bekommen. Ab da können die Gläubiger:innen eine gerichtliche Pfändung des Geschäftskontos erwirken, um an ihr Geld zu kommen.
Auf der Schuldnerseite ist dabei nicht nur das Einziehen des Kapitals selbst problematisch, sondern auch die Konsequenzen der Sperrung selbst: Im Falle einer Pfändung Ihres Geschäftskontos sind Sie mit Ihrem Konto erst einmal nicht mehr handlungsfähig. Sie sind also zum Beispiel nicht mehr in der Lage, Überweisungen zu tätigen und Rechnungen zu begleichen – was wiederum an anderen Stellen zu noch mehr Problemen führen kann. Aber dafür könnte es zumindest teilweise eine Lösung geben.