Bei der Eröffnung eines P-Kontos müssen Sie einige rechtliche Besonderheiten bedenken. Wichtig zu wissen ist zum Beispiel, dass Sie nur ein P-Konto besitzen und dieses nicht überziehen dürfen.
Außerdem können Sie ein P-Konto nur als natürliche Person eröffnen. Für Kapitalgesellschaften, also eine UG, GmbH, AG oder KGaA, kommt diese Möglichkeit damit nicht infrage. Möglich ist die Eröffnung eines P-Kontos dafür etwa für Selbstständige oder Personengesellschaften.
Nicht bei jedem Zahlungsinsitut ist es möglich, ein P-Konto zu eröffnen. Informieren Sie sich daher am besten, ob Ihre Bank ein P-Konto anbietet. Wenn Sie Ihr Geschäftskonto wechseln möchten, kann die Option auf ein P-Konto ein wichtiges Kriterium sein, das Ihnen im Fall der Fälle Sicherheit gibt.
Bitte beachten Sie, dass Qonto derzeit noch keinen P-Konto-Service bereitstellt. Sollte sich das in Zukunft ändern, werden wir es entsprechend auf unserer Webseite kommunizieren.