Ärger mit der Bank, zu hohe Kosten für das Altkonto, Unzufriedenheit mit dem angebotenen Service, ein verlockenderes Angebot oder anderweitige Gründe – die möglichen Motive für die Kündigung des Geschäftskontos sind recht vielschichtig und meist sehr individuell.
Grundsätzlich ist es jedoch von Vorteil, das alte Konto zumindest noch bis zur Eröffnung des Neukontos zu behalten, um potenzielle Geldeingänge oder Abbuchungen noch bestmöglich abwickeln zu können. Welche Dinge beim Schließen eines Geschäftskontos beachtet werden müssen und wie dabei am besten vorgegangen wird, dazu haben wir im Folgenden einige Informationen und Tipps für Sie zusammengestellt.
Vorab-Checkliste für das Auflösen von Geschäftskonten
Um vorab einen kleinen Überblick über die notwendigen Schritte bei der Kündigung des Geschäftskontos zu gewähren, haben wir alle wichtigen Punkte im Folgenden aufgelistet:
- Zunächst das Neukonto eröffnen
- Daueraufträge im Altkonto löschen
- alle Lastschriftempfänger über die sich ändernde Bankverbindung informieren
- Kunden über den Kontowechsel informieren
- Altkonto noch eine Weile laufen lassen (bis keine weiteren Transaktionen mehr durchgeführt werden)
- zuletzt das alte Geschäftskonto schließen
Das ist bei der Kündigung eines Geschäftskontos zu beachten
Die im vorherigen Abschnitt genannten Schritte werden wir nun gern detaillierter erklären. Wer in diesem Zusammenhang ein neues Geschäftskonto eröffnen möchte und sich die Frage nach seinen Kosten stellt, der muss dieses zunächst ausfindig machen. Hierfür eignen sich unabhängige Konto-Vergleichsportale im Netz, um das passende Konto-Angebot für die individuellen Anforderungen zu finden – egal ob für Selbstständige oder Unternehmen, im In- oder auch im Ausland. Viele Konten für Firmen gibt es bei einigen Banken ebenso zum Nulltarif wie beispielsweise private Konten.
Auch ein Online-Geschäftskonto kann eine lohnende Alternative darstellen. Durch das Ausfüllen der Kontoeröffnungsunterlagen und die anschließende Verifikation durch den Geschäftsführer oder den Bevollmächtigten kann das entsprechende Konto-Angebot dann direkt abgeschlossen werden. Während der Eröffnungsprozess des Neukontos läuft, können zeitgleich die in den folgenden Abschnitten aufgezeigten Schritte in Angriff genommen werden.
Schritt 1: Daueraufträge löschen sowie Kunden informieren
Während das neue Konto eröffnet wird, können sich Geschäftskontoinhaber um das Löschen von Daueraufträgen oder Lastschrifteinzügen kümmern. Handelt es sich beim Altkonto um ein Online-Konto, so können die besagten Änderungen direkt via Online-Banking vorgenommen werden – andernfalls ist ein Besuch in einer Geschäftsfiliale dafür notwendig.
Schritt 2: Neukonto einrichten
Hat die entsprechende Bank die Eröffnung des Neukontos vorgenommen, können Daueraufträge oder Lastschriftverfahren aufs Neue eingerichtet werden. Auch können Geldbestände vom alten auf das neue Konto transferiert werden. In jedem Fall gilt es, die Aktivitäten auf dem Neukonto so lange zu beobachten, bis alle regulären Transaktionen vom neuen Konto aus abgewickelt werden, um Probleme und Mahnungen zu vermeiden – erst dann ist der Geschäftskontoinhaber bereit für den nächsten Schritt!
Schritt 3: Das Altkonto kündigen
Das Aufsetzen eines formellen Kündigungsschreiben stellt den letzten Schritt beim Kündigen des Geschäftskontos dar. Eigens für diese Thematik lassen sich im Netz eine Vielzahl praktischer Kündigungsvordrucke finden (auch für das Kündigen von Geschäftskonten), die vom Kontoinhaber oder Bevollmächtigten nur noch ausgefüllt werden müssen, um diese dann an die entsprechende Bank zu senden. Wir haben alle wichtigen Aspekte eines Geschäftskonto-Kündigungsschreibens hier zusammengestellt:
- Angabe der Empfängerdaten
- Angabe der Absenderdaten
- Aufführung der Geschäftskontonummer des Kontos, welches gekündigt werden soll
- Angabe der Bankverbindung des Neukontos (IBAN, BIC sowie den Namen des Kreditinstituts)
- Angabe von Ort und Datum
- Unterschrift des Geschäftskontoinhabers oder des Bevollmächtigten
Die Auflösung des Altkontos sollte zum nächstmöglichen Zeitpunkt geschehen – die Geschäftskontoinhaber oder Bevollmächtigten sollten zudem nach Durchführung der Kündigung vom Geschäftskonto eine Bestätigung über den abgeschlossenen Vorgang erhalten.
Dieser Personenkreis darf eine Geschäftskontokündigung durchführen
Wer ein Geschäftskonto tatsächlich kündigen darf, das hängt im Allgemeinen von der Gesellschaftsform des betreffenden Unternehmens ab. Einzelunternehmer und Freiberufler können ihr Businesskonto stets selbst auflösen. Bei einer GmbH oder einer UG kann nur der Geschäftsführer selbst das Businesskonto schließen – oder Mitarbeiter mit Prokura gemäß HGB. Bei einer OHG können alle Gesellschafter das Businesskonto kündigen, bei einer Aktiengesellschaft nur der Vorstand und bei einer Ltd. nur der Director.
Diese Kosten entstehen bei der Geschäftskontoschließung
Grundsätzlich unterscheiden sich die Gebühren für den Kontowechsel natürlich von Bank zu Bank. Wer jedoch sein Konto schließen möchte, bezahlt hierfür in der Regel kein Geld. Benachrichtigung von Kunden, Lieferanten und Behörden können im Bestfall per Mail abgewickelt werden, sodass hier keine weiteren Kosten entstehen. Vielmehr können Unternehmen durch die Eröffnung eines neuen Geschäftskontos sogar attraktive Boni in Form von Neukundenprämien erfahren, die den Kontowechsel vielen Unternehmen erst so richtig schmackhaft machen.
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