Die Unternehmergesellschaft (UG) zählt zu den haftungsbeschränkten Kapitalgesellschaften. Welche Vor- und Nachteile sie hat und für wen die UG Rechtsform geeignet ist, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Was ist eine UG? Alles Wissenswerte zur Unternehmergesellschaft
- Eine Unternehmergesellschaft ist eine haftungsbeschränkte Sonderform der GmbH, die mit nur 1 € Stammkapital gegründet werden kann.
- Die UG ist besonders für Gründer:innen und Kleinunternehmer:innen geeignet, da sie die Vorteile einer GmbH ohne hohes Stammkapital nutzbar macht.
- Der Gründungsprozess einer UG umfasst sechs Schritte, darunter die Erstellung des Gesellschaftsvertrags, die notarielle Beglaubigung und die Eintragung ins Handelsregister.
- Bei einer UG haftet ausschließlich das Gesellschaftsvermögen für Verbindlichkeiten, wobei Geschäftsführer:innen persönlich haften können, wenn sie vorsätzlich oder grob fahrlässig handeln.
- Wichtige Aspekte der UG umfassen den Gesellschaftsvertrag, die Geschäftsführung und die Gewinn- und Verlustrechnung, einschließlich der Verpflichtung zur Rücklagenbildung bis ein Stammkapital von 25.000 € erreicht ist.
- Monatliche Kosten einer UG variieren je nach Geschäftstätigkeit und umfassen Posten wie Bankgebühren, Buchhaltung und eventuelle Mietkosten.
- Mit Qonto können Sie ein spezielles UG-Geschäftskonto eröffnen, das sich präzise an die Bedürfnisse dieser Rechtsform richtet.
Was ist eine UG?
Eine Unternehmergesellschaft (UG) ist eine haftungsbeschränkte Sonderform der GmbH, die mit nur 1 € Stammkapital gegründet werden kann. Deshalb wird sie auch als Mini-GmbH oder 1-Euro-GmbH bezeichnet.
Sie bietet die gleiche Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen wie eine GmbH, macht aber den Einstieg in die Selbstständigkeit durch die geringere Kapitalanforderung leichter.
Für wen lohnt sich eine UG?
Eine UG lohnt sich besonders für Gründer:innen und Kleinunternehmer:innen, die die Vorteile einer GmbH nutzen möchten, ohne das höhere Stammkapital einer klassischen GmbH aufbringen zu müssen oder zu wollen.
Mit nur 1 € UG-Stammkapital ermöglicht die UG den Schritt in die Selbstständigkeit bei gleichzeitiger Haftungsbeschränkung. Dies macht sie des Weiteren ideal für:
- Start-ups
- Innovative Projekte mit begrenzten Anfangsinvestitionen
- Unternehmer:innen, die ein Geschäft mit überschaubarem Risiko aufbauen möchten
Die UG ist somit eine attraktive Option für all diejenigen, die von der Rechtssicherheit und Professionalität einer Kapitalgesellschaft profitieren wollen, ohne große finanzielle Hürden zu nehmen.
Wie viel Gewinn darf eine UG machen?
Eine UG darf unbegrenzt Gewinn machen. Allerdings muss sie 25 % des Jahresüberschusses als Rücklage speichern, bis das Stammkapital von 25.000 € erreicht ist. Dann müssen Sie die UG in eine GmbH umwandeln.
Was ist der Unterschied zwischen GmbH und UG?
Die wesentlichen Unterschiede zwischen einer GmbH und einer UG liegen vor allem im erforderlichen Stammkapital und einigen gesetzlichen Regelungen.
Während beide Rechtsformen die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränken, bietet die UG eine niedrigschwelligere Option für Gründer:innen. Doch wie unterscheiden sie sich genau? Sehen Sie sich die wichtigsten Punkte in der nachfolgenden Tabelle an:
Kriterium | GmbH | UG |
---|---|---|
Stammkapital |
Mindestens 25.000 € |
Ab 1 € |
Rücklagenbildung |
Keine gesetzliche Pflicht |
25 % des Jahresüberschusses bis zur Erreichung von 25.000 € |
Firmenbezeichnung |
Muss „GmbH“ enthalten |
Muss „UG (haftungsbeschränkt)“ oder „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ enthalten |
Gründungsaufwand |
Relativ hoch, Notarkosten etc. |
Geringer, da weniger Startkapital benötigt wird |
Flexibilität bei der Kapitalbeschaffung |
Höher, aufgrund höheren Stammkapitals |
Eingeschränkt, wegen geringerem Startkapital und Rücklagenpflicht |
UG gründen in 6 Schritten
Eine UG zu gründen, ist ein spannender Schritt für angehende Unternehmer:innen, der sich in sechs wesentlichen Schritten zusammenfassen lässt. Diese strukturierte Vorgehensweise hilft, den Überblick zu behalten und zu gewährleisten, dass alle rechtlichen und organisatorischen Anforderungen erfüllt werden.
- Gesellschaftsvertrag erstellen: Der erste Schritt ist die Erstellung eines Gesellschaftsvertrags, der die Struktur und Regeln Ihrer UG festlegt. Dieser Vertrag muss Angaben wie Firmenname, Gegenstand der Unternehmung und Stammkapital enthalten. Für eine einfache Gründung kann ein Musterprotokoll verwendet werden.
- Vertrag notariell beglaubigen lassen: Anschließend muss der Gesellschaftsvertrag notariell beglaubigt werden. Hierfür ist die Anwesenheit aller Gesellschafter:innen notwendig. Dieser Schritt formalisiert Ihre UG.
- Geschäftskonto eröffnen: Ein Geschäftskonto ist erforderlich, um das Stammkapital einzuzahlen. Wählen Sie eine Bank, die den Bedürfnissen Ihrer UG entspricht. Die Kontoeröffnung ist ein wichtiger Schritt zur finanziellen Organisation.
- Eintragung der UG ins Handelsregister: Nach Einzahlung des Stammkapitals erfolgt der Handelsregistereintrag. Die Eintragung ist entscheidend für die rechtliche Existenz Ihrer UG.
- Gewerbe anmelden: Jede gewerbliche Tätigkeit muss offiziell als Gewerbe angemeldet werden. Dies erfolgt beim Gewerbeamt Ihrer Stadt oder online.
- Steuernummer beantragen: Abschließend beantragen Sie eine Steuernummer beim Finanzamt. Dies ist notwendig für die steuerliche Erfassung Ihrer UG.
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Wer haftet bei der UG?
In einer UG haftet grundsätzlich nur das Gesellschaftsvermögen für Verbindlichkeiten der Gesellschaft, nicht jedoch die privaten Vermögen der Gesellschafter:innen. Diese Haftungsbeschränkung macht die UG besonders für Gründer:innen attraktiv, die ihr unternehmerisches Risiko minimieren möchten.
Es ist wichtig zu verstehen, dass die Geschäftsführer:innen der UG bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Fehlverhalten persönlich haftbar gemacht werden können.
Somit bietet die UG eine klare Trennung zwischen dem Geschäfts- und dem Privatvermögen, solange die gesetzlichen Pflichten eingehalten werden.
Wie lange darf man eine UG bleiben?
Es gibt keine zeitliche Begrenzung für die Existenz einer UG. Sie kann unbefristet bestehen, solange sie wirtschaftlich aktiv ist und ihren Verpflichtungen nachkommt. Beachten Sie aber die bereits erwähnte Pflicht zur Umwandlung in einer GmbH, sobald das Stammkapital von 25.000 € erreicht ist.
Weitere Regelungen in der UG
Neben dem geringen Stammkapital und der Haftungsbeschränkung gibt es jedoch weitere Regelungen, die für den Betrieb einer UG von Bedeutung sind. Diese beziehen sich besonders auf die folgenden Bereiche:
Geschäftsführung in der UG
Die Geschäftsführung einer UG kann sowohl von Gesellschafter:innen als auch von externen Personen übernommen werden. Wichtig ist, dass die Geschäftsführung nur von natürlichen Personen ausgeübt werden kann.
Die Gesellschafter:innen haben das Recht, die Geschäftsführung zu ernennen und abzuberufen. Eine besondere Verantwortung der Geschäftsführung liegt in der Transparenz gegenüber den Gesellschafter:innen, einschließlich der Einsicht in Geschäftsbücher und der Auskunftspflicht über die Unternehmensangelegenheiten.
Die Vertretungsmacht der Geschäftsführung nach außen ist unbeschränkt, was bedeutet, dass sie im Namen der UG weitreichende Entscheidungen treffen kann.
Gesellschaftsvertrag der UG
Der UG-Gesellschaftsvertrag ist das Fundament jeder UG und muss notariell beurkundet werden. Für eine einfache Gründung kann ein Musterprotokoll verwendet werden, das allerdings nur für UGs mit maximal drei Gesellschafter:innen und einer Geschäftsführung gilt.
Bei komplexeren Konstellationen empfiehlt sich die Erstellung eines individuellen Gesellschaftsvertrags, der spezifische Regelungen wie Beschränkungen der Geschäftsführung, Kündigungsmodalitäten oder die Übertragung von Geschäftsanteilen enthalten kann. Dieser individuelle Vertrag passt sich den Bedürfnissen der Gesellschafter:innen an und bietet Raum für maßgeschneiderte Lösungen.
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Gewinn- und Verlustrechnung in der UG
Eine besondere Regelung bei der UG ist die Pflicht zur Rücklagenbildung: 25 % des Gewinns müssen zurückgelegt werden, bis die Summe von 25.000 € erreicht ist, die dem Stammkapital einer GmbH entspricht. Erst danach dürfen Gewinne vollständig ausgeschüttet werden.
Die Gewinnverteilung in der UG erfolgt anteilig nach dem Anteil der Gesellschafter:innen am Unternehmen, es sei denn, der Gesellschaftsvertrag sieht eine abweichende Regelung vor.
Verluste werden nicht auf die Gesellschafter:innen verteilt, sondern mindern das Eigenkapital der UG. Für absichtlich herbeigeführte Verluste haften die verantwortlichen Gesellschafter:innen persönlich.
Die Rücklagenbildung nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung für die UG, sondern ein kluger Schachzug für nachhaltiges Wachstum. Sie zwingt die Gesellschafter:innen, klug zu investieren und sicherzustellen, dass sie nicht nur für den Moment, sondern auch für die Zukunft des Unternehmens planen.
– Philip Zimmermann, Experte für Gründungen und Finanzen
Was kostet eine UG im Monat?
Die monatlichen Kosten einer Unternehmergesellschaft nach der Gründung umfassen hauptsächlich laufende Betriebskosten wie Bankgebühren, die je nach Kontomodell bei 0 bis 300 € liegen können.
Zusätzlich sollten Sie mit Ausgaben einplanen für:
- Buchhaltung
- Versicherungen
- Gehälter
- Eventuelle Mietkosten
Die Gründungskosten selbst, einschließlich Notar- und Handelsregistereintrag, liegen einmalig bei bis zu 2.500 €, abhängig von den gewählten Dienstleister:innen und der Komplexität des Gründungsprozesses.
Für eine genaue Berechnung der monatlichen Kosten ist eine individuelle Kalkulation empfehlenswert, da diese stark von der Art und dem Umfang Ihrer Geschäftstätigkeit abhängen.
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Wie viel Steuern muss eine UG zahlen?
Eine UG unterliegt verschiedenen Steuerarten, abhängig von ihrem Gewinn, ihrer Größe und weiteren Faktoren. Hier ein Überblick über die wichtigsten Steuern, mit denen eine UG rechnen muss:
- Körperschaftsteuer: 15 % des steuerpflichtigen Gewinns. Die UG zahlt diese Steuer auf ihren Gewinn, bevor Dividenden ausgeschüttet werden.
- Gewerbesteuer: Der Hebesatz variiert je nach Gemeinde, der Effektivsatz liegt meist zwischen 14 % und 17 %. Sie wird auf den Gewerbeertrag der UG erhoben.
- Solidaritätszuschlag: 5,5 % auf die Körperschaftsteuer. Dieser Zuschlag wird zusätzlich zur Körperschaftsteuer erhoben, basierend auf der geschuldeten Körperschaftsteuersumme.
- Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer): Regulär 19 %, ermäßigter Satz 7 %. Die UG führt diese Steuer für den Staat ab, sie wird auf fast alle Umsätze erhoben.
- Kapitalertragsteuer: 25 % auf Dividendenausschüttungen, falls diese getätigt werden. Diese Steuer wird auf die an die Gesellschafter:innen ausgezahlten Gewinne erhoben.
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Ist eine UG buchführungspflichtig?
Ja, eine Unternehmergesellschaft ist buchführungspflichtig. Als eine Form der GmbH unterliegt die UG den gleichen handelsrechtlichen Bestimmungen des GmbHG. Das bedeutet, dass Sie als Inhaber:in einer UG verpflichtet sind, eine ordnungsgemäße Buchführung zu führen.
Dazu zählen:
- Lückenlose Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle
- Erstellung und ggf. Veröffentlichung eines Jahresabschlusses
Diese Anforderungen gewährleisten, dass die finanzielle Situation der UG transparent und nachvollziehbar bleibt. Es ist wichtig, diese Verpflichtung ernst zu nehmen, da Verstöße zu erheblichen Sanktionen führen können.
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Was sind die Vor- und Nachteile einer UG?
Die Unternehmergesellschaft bietet als Vorteile ein geringes erforderliches Stammkapital ab 1 € und eine Haftungsbeschränkung. Die Gründung ist schnell und bürokratisch vereinfacht.
Jedoch erfordert sie eine Rücklagenbildung von 25 % des Jahresüberschusses, was die Gewinnausschüttung einschränkt, und hat im Vergleich zu anderen Rechtsformen eingeschränktere Möglichkeiten zur Kapitalbeschaffung. Zudem ist die UG zur detaillierten Buchführung und Bilanzierung verpflichtet.
Im Folgenden finden Sie die Vor- und Nachteile im Überblick.
Vorteile | Nachteile |
---|---|
Geringes Stammkapital (ab 1 €) |
Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen |
Haftungsbeschränkung |
Pflicht zur Bildung einer Rücklage (25 % des Jahresüberschusses) |
Schnelle und unkomplizierte Gründung |
Eingeschränkte Kapitalbeschaffungsmöglichkeiten |
Steuerliche Vorteile (z.B. Körperschaftssteuer) |
Gewinnthesaurierung zur Kapitaldeckung erforderlich |
Flexibilität in der Unternehmensführung |
Notwendigkeit der Rechnungslegung und Bilanzierung |
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