Die Unternehmergesellschaft (kurz UG) haftungsbeschränkt ist insbesondere bei Neugründerinnen und -gründern beliebt. Schließlich bietet sie genau wie die GmbH den großen Vorteil der Haftungsbeschränkung, stellt jedoch nicht den gleichen Anspruch an das Startkapital: Ein symbolischer Euro reicht zum Zeitpunkt der Gründung einer UG aus. 🪙
Zum Vergleich: Das Stammkapital der GmbH muss mindestens 25.000 Euro betragen, von denen zum Gründungszeitpunkt mindestens 12.500 Euro vorliegen müssen. Es ist also leicht nachzuvollziehen, weshalb sich die UG haftungsbeschränkt insbesondere bei Gründungen großer Beliebtheit erfreut!
Ihre UG hat Erfolg und Sie haben mit der Zeit immer mehr Rücklagen gebildet? Spätestens, wenn der Betrag von 25.000 Euro für das Stammkapital aufgebracht werden kann, stellt sich die Frage nach ihrer Umwandlung in eine GmbH.
Welche Gründe sprechen für die Umwandlung der UG in eine GmbH? Und wie gehen Sie dafür vor? Lesen Sie im Folgenden mehr!