Für die UG gelten im Grunde die gleichen Regeln wie für die GmbH. Im Vergleich zu Gründung einer GmbH bietet die Gründung einer UG Ihnen allerdings einen wesentlichen Vorteil: Sie müssen lediglich ein Stammkapital in Höhe von mindestens 1 € aufbringen. Trotz des geringen Stammkapitals profitieren Sie dennoch von der Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen. Viele Gründerinnen und Gründer entscheiden sich daher zunächst für die UG.
Es gibt allerdings auch Gründe, die im späteren Geschäftsverlauf für die Umfirmierung der UG zur GmbH sprechen. Welche Gründe das sind und was Sie bei der Umfirmierung beachten müssen, erklären wir Ihnen in diesem Artikel.