Sie spielen mit dem Gedanken, eine GmbH zu gründen, doch Sie sind sich unsicher, wie viel Kapital Sie dafür aufbringen müssen? Außerdem haben Sie Schwierigkeiten, sich im Dschungel der Begrifflichkeiten zurechtzufinden? Wir bringen Licht ins Dunkel! Lesen Sie im Folgenden, was Sie zum Thema wissen sollten!
Stammkapital: Wie hoch ist das Mindestkapital einer GmbH?
Für die Gründung einer GmbH ist gemäß § 5 GmbHG ein Mindestkapital von 25.000 € gesetzlich vorgeschrieben. Die Höhe der Nennbeträge der Geschäftsanteile kann unterschiedlich hoch sein, muss aber immer auf volle Euro lauten.
Die Gesellschafterinnen und Gesellschafter können mehrere dieser Geschäftsanteile übernehmen. Entsprechend kann die Höhe der Stammeinlagen der einzelnen Gesellschafter:innen unterschiedlich ausfallen. Alle Stammeinlagen zusammen ergeben das Stammkapital einer GmbH.
Das Stammkapital muss zur Gründung nicht vollständig aufgebracht werden. Bei Anmeldung der GmbH im Handelsregister ist es ausreichend, zunächst nur die Hälfte des Kapitals (12.500 €) aufzubringen. Dabei müssen alle Gesellschafterinnen und Gesellschafter mindestens ein Viertel ihres eigenen Anteils am Stammkapital beisteuern. Sie sind allerdings gesetzlich dazu verpflichtet, das noch ausstehende Kapital zeitnah zu erbringen. Der Zeitpunkt für die Erbringung der offenen Zahlungen, wird im Gesellschaftsvertrag einer GmbH festgehalten.
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Haftung bei ausstehendem GmbH-Stammkapital
Die Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen macht die GmbH zu einer der beliebtesten Rechtsformen in Deutschland. Die Gesellschafter:innen einer GmbH haften nur in Ausnahmefällen persönlich mit ihrem Privatvermögen. Die Haftungsbeschränkung tritt allerdings erst in Kraft, wenn das Stammkapital einer GmbH in voller Höhe erbracht wurde.
Bis zur vollständigen Aufbringung des Mindeststammkapitals ist die Gesellschaftshaftung auf die 12.500 € beschränkt und die Gesellschafterinnen und Gesellschafter haften persönlich auch mit ihrem Privatvermögen für das noch ausstehende Kapital.
Stammkapital einer GmbH als Bareinlage oder Sacheinlage einzahlen
Das Stammkapital einer GmbH wird bar auf dem Geschäftskonto der GmbH hinterlegt. Alternativ können die Gesellschafter:innen es auch als Sacheinlage einbringen. Eine Mischform aus Bar- und Sachgründung einer GmbH ist ebenfalls zulässig.
Für eine Sachgründung werden die entsprechenden Vermögensgegenstände in das Vermögen der GmbH überführt. Dazu gehören:
- Grundstücke und Immobilien
- Maschinen, Werkzeuge, Fahrzeuge
- Waren und Lagerbestände
- Forderungen oder Grundpfandrechte (Hypotheken, Grundschulden)
- Marken, Patente, Lizenzen
Art und Nennbetrag eines Geschäftsanteils, der als Sacheinlage eingebracht wird, wird im Gesellschaftsvertrag der GmbH festgehalten. Mithilfe einer Notarin oder eines Notars erstellen die Gesellschafter:innen einen Sachgründungsbericht. Dieser ist erforderlich, um unter anderem zu bestätigen, dass Sacheinlagen einen bestimmten Wiederbeschaffungs- oder Ertragswert haben, ihr Wert korrekt angesetzt wurde und auch tatsächlich angemessen ist.
UG (haftungsbeschränkt)
GmbH-Grundkapital erhöhen oder herabsetzen
Im Geschäftsverlauf der GmbH kann die Erhöhung oder Herabsetzung des Stammkapitals unter bestimmten Umständen sinnvoll sein.
Mit steigendem Kapital steigt die Bonität des Unternehmens. So kann die GmbH beispielsweise bessere Konditionen für Bankkredite oder mit Lieferanten verhandeln. Oder die GmbH erhöht die im Handelsregister festgelegte Haftungsmasse und schafft so mehr Vertrauen bei ihren Gläubigern.
Um das GmbH-Stammkapital zu erhöhen, ist ein Gesellschafterbeschluss sowie eine Änderung des Gesellschaftsvertrags erforderlich. Zudem muss gemäß § 55 GmbHG die Übernahme von Geschäftsanteilen, die aus dem erhöhten Kapital übernommen werden, einer notariellen Beglaubigung durch den entsprechenden Gesellschafter oder die Gesellschafterin.
Um das Stammkapital der GmbH herabzusetzen, ist ebenfalls ein Gesellschafterbeschluss erforderlich, der öffentlich bekannt gegeben werden muss. Hinzu kommt, dass sämtliche Gläubiger und Gläubigerinnen der GmbH der Herabsetzung zustimmen müssen. Die Ansprüche von Gläubiger:innen, die nicht zustimmen, müssen vor der Herabsetzung befriedigt werden. Entsprechend gilt ab dem Tag der Bekanntmachung eine Sperrfrist von einem Jahr. In diesem Zeitraum darf die Herabsetzung nicht durchgeführt werden.
Im Sinne der Kapitalerhaltung darf das gesetzliche Mindeststammkapital der GmbH in Höhe von 25.000 € aber nicht unterschritten werden. Andernfalls muss die GmbH Insolvenz anmelden.
Verwendung des Stammkapitals einer GmbH
Das Stammkapital einer GmbH dient in erster Linie als Absicherung für die Gläubiger:innen der Gesellschaft. Die Mindesthöhe soll dabei verhindert, dass die Haftungsmasse zu gering ist.
Es dient aber auch als Sicherheit für Banken oder Investoren für anstehende Finanzierungen. Das bedeutet aber nicht, dass das Stammkapital nicht für Geschäftszwecke genutzt werden darf. Das Stammkapital kann beispielsweise für die Deckung der Gründungskosten verwendet werden. Allerdings sollten die diese dann nicht mehr als 10 % des Stammkapitals betragen.
- Das Mindeststammkapital für die Gründung einer GmbH beträgt 25.000 €.
- Um die GmbH in das Handelsregister einzutragen sind zunächst 12.500 € ausreichend.
- Die Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen greift erst mit Aufbringung des gesamten Kapitals.
- Die Höhe der Stammeinlage der GmbH-Gesellschafter:innen kann unterschiedlich sein.
- Das Stammkapital einer GmbH kann bar oder als Sacheinlage eingebracht werden.
Häufig gestellte Fragen
Was ist Stammkapital?
Wie hoch ist das nötige Stammkapital für eine Ein-Personen-GmbH?
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