Angenommen, die GmbH "MusterTech GmbH" plant eine Kapitalerhöhung, um ihr Wachstum voranzutreiben. Die Gesellschafterversammlung beschließt, das Stammkapital der GmbH von 50.000 € auf 100.000 € zu erhöhen, indem neue Geschäftsanteile ausgegeben werden. Die Gesellschafter:innen sind sich einig, dass sie die Kapitalerhöhung durch Bareinlagen vornehmen möchten.
Zur Umsetzung der Kapitalerhöhung müssen die Gesellschafter:innen einen notariell beurkundeten Kapitalerhöhungsbeschluss fassen und die Einladung zur Gesellschafterversammlung mit einer klaren Tagesordnung rechtzeitig an alle Teilnehmer:innen versenden. Die neuen Geschäftsanteile werden den Gesellschafter:innen entsprechend ihrer bisherigen Anteile angeboten, und diese haben die Möglichkeit, ihre Anteile entsprechend der Kapitalerhöhung zu zeichnen.
Nach Zustimmung der Gesellschafter:innen wird die Kapitalerhöhung im Handelsregister angemeldet und eingetragen. Die Gesellschaft ist nun mit einem erhöhten Stammkapital von 100.000 € ausgestattet, was ihr mehr finanzielle Spielräume und bessere Möglichkeiten für künftige Investitionen bietet.
Im Zuge der Kapitalerhöhung trägt die "MusterTech GmbH" einige Kosten, wie die Notargebühren für die Beurkundung des Beschlusses und die Handelsregistergebühren für die Eintragung der Kapitalerhöhung. Diese Kosten sind als Betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig und mindern den zu versteuernden Gewinn der GmbH.
Die erfolgreiche Kapitalerhöhung stärkt die Finanzkraft der "MusterTech GmbH" und macht sie für potenzielle Investor:innen und Geschäftspartner:innen attraktiver. Sie kann nun ihre Wachstumspläne umsetzen, neue Projekte initiieren und ihre Position am Markt weiter festigen. Die Gesellschafter:innen haben durch die Erhöhung des Stammkapitals ihre Haftung begrenzt und die GmbH auf eine solide finanzielle Basis gestellt.