Ja, es ist möglich, eine GmbH zu verkaufen. Unternehmer:innen entscheiden sich oft für den Verkauf, wenn sie ihre Geschäftstätigkeit beenden, sich neuen Projekten widmen oder den Betrieb an Nachfolger:innen übergeben möchten.
Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten:
- Gesamte Gesellschaft verkaufen
- Nur Teile der Gesellschaft verkaufen (z.B. in Form von Geschäftsanteilen)
Der Verkauf ist sowohl durch die GmbH-Gesellschafter:innen selbst als auch durch deren Bevollmächtigte möglich. Wichtig ist, dass der Verkauf rechtlich korrekt abgewickelt wird, da die GmbH als eigenständige juristische Person im Handelsregister eingetragen ist und besonderen Regelungen unterliegt.
Für den Verkauf sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen:
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Eintragungen im Handelsregister: Die GmbH ist ordnungsgemäß im Handelsregister eingetragen.
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Einigkeit der Gesellschafter:innen: Bei mehreren Gesellschafter:innen sind die Regelungen im GmbH-Gesellschaftsvertrag zu prüfen. Oft ist die Zustimmung der Mitgesellschafter:innen notwendig.
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Klärung von Verbindlichkeiten: Offene Verbindlichkeiten der GmbH sollten vor dem Verkauf geklärt werden, da sie den Verkaufsprozess erschweren können.
Die rechtliche Struktur einer GmbH bietet zudem den Vorteil, dass der Verkauf durch verschiedene Modelle erfolgen kann – beispielsweise über einen Share Deal, bei dem Anteile verkauft werden, oder einen Asset Deal, bei dem Vermögenswerte der GmbH verkauft werden. Beide Varianten bringen unterschiedliche rechtliche, steuerliche und finanzielle Konsequenzen mit sich, die sorgfältig geprüft werden sollten.