Besonders zwei Pflichten sind für Gesellschafter:innen einer GmbH relevant:
- Einlagepflicht
- Treuepflicht
Die Einlagepflicht verpflichtet die Gesellschafter:innen, ihre festgelegten Kapitalanteile vollständig und termingerecht einzuzahlen, um das gesetzlich vorgeschriebene Mindeststammkapital von 25.000 € zu sichern.
Die Treuepflicht fordert von den GmbH-Gesellschafter:innen, die Interessen der Gesellschaft zu wahren und die Rechte anderer Gesellschafter:innen zu respektieren. Dies bedeutet unter anderem, dass sie sich bei ihren Entscheidungen nicht von persönlichen Interessen leiten lassen und die gemeinsamen Ziele der Gesellschaft unterstützen.
Darüber hinaus sind sie verpflichtet, regelmäßig an der jährlichen Gesellschafterversammlung teilzunehmen, in der wichtige Angelegenheiten wie die Gewinnverwendung und die Feststellung des Jahresabschlusses behandelt werden.