Die Gründung einer Trading-GmbH kann insbesondere bei höheren jährlichen Gewinnen aus Trading-Aktivitäten steuerliche Vorteile bieten. Innerhalb der GmbH werden Gewinne mit 15 % Körperschaftsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Gewerbesteuer besteuert, was zu einer Gesamtsteuerlast von etwa 30 % führt.
Im Vergleich dazu unterliegen Privatpersonen der Abgeltungsteuer von 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer, was zu einer Gesamtbelastung von etwa 26,375 % führt.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass bei einer Trading-GmbH die Möglichkeit besteht, Gewinne im Unternehmen zu belassen und somit den Zinseszinseffekt zu nutzen. Zudem können Verluste aus Termingeschäften in der GmbH unbegrenzt mit Gewinnen verrechnet werden, während für Privatpersonen eine Verlustverrechnungsbeschränkung von 20.000 € pro Jahr gilt.
Die Entscheidung zur Gründung einer Trading-GmbH sollte sorgfältig abgewogen werden, da neben den steuerlichen Vorteilen auch administrative Verpflichtungen und Kosten entstehen. Es empfiehlt sich, die individuelle Situation mit einer Steuerberater:in zu besprechen, um die optimale Strategie zu ermitteln.