Solidaritätszuschlag: Wer profitiert von der Abschaffung des Solis?
Der Solidaritätszuschlag, kurz Soli, wurde 1991 eingeführt, um die Wiedervereinigung von Ost- und Westdeutschland zu finanzieren. Dabei handelt es sich um eine direkte Steuer, die dem Bund zusteht. Im Rahmen der Einkommensteuer bzw. der Körperschaftsteuer und der Kapitalertragssteuer waren alle Steuerzahler:innen zunächst für die Dauer eines Jahres verpflichtet, diese zusätzliche Abgabe zu leisten. Das heißt, sowohl natürliche Personen als auch Unternehmen zahlen den Zuschlag.
Während bei der Erhebung auf die Lohn- oder Einkommensteuer eine Freigrenze mit Gleitzone gilt, wird der Solidaritätszuschlag bei Unternehmen ohne Berücksichtigung einer Freigrenze auf die Körperschaftsteuer und die Kapitalertragsteuer erhoben.
Neben der Finanzierung der deutschen Einheit wurde der Solidaritätsbeitrag beispielsweise auch für die Übernahme der Kosten des zweiten Golfkrieges verwendet. Die Bemessung und Erhebung des Solidaritätszuschlages regelt das Solidaritätszuschlaggesetz (SolZG). 2019 beschloss die Bundesregierung den teilweisen Wegfall des Solidaritätsbeitrages ab 2021. Wir schauen nach, wie die Lage im Jahr 2024 aussieht.
Wie hoch ist der Solidaritätszuschlag?
Mit Einführung betrug der Solidaritätszuschlag 7,5 Prozent der jährlichen Einkommen- bzw. Körperschaftssteuer. 1995 wurde der Solidaritätsbeitrag in gleicher Höhe erneut für die Finanzierung der deutschen Einheit – diesmal jedoch unbefristet – erhoben. Seit 1998 betrug der Solidaritätszuschlag bis 2020 5,5 Prozent.
Ist der Solidaritätszustand verfassungswidrig?
Die Verfassungsmäßigkeit der Erhebung des Solidaritätszuschlags wurde über die Jahre immer wieder kontrovers diskutiert. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann eine solche Ergänzungsabgabe aber durchaus erhoben werden, solange ein besonderer Mehrbedarf besteht.
Solidaritätsbeitrag: Änderungen bis 2021
Ab 2021 wurde der Solidaritätszuschlag nur noch auf sehr hohe Einkommen in voller Höhe erhoben. Das betrifft überwiegend Spitzenverdiener:innen sowie große Unternehmen wie Kapitalgesellschaften. Steuerzahler:innen mit mittlerem oder hohem Einkommen werden am meisten entlastet: Für sie fiel der Solidaritätszuschlag ab 2021 komplett weg. Dies betrifft laut Bundesministerium für Finanzen rund 90 Prozent der Steuerzahler:innen. Geringverdiener:innen hingegen profitieren kaum, da sie bereits in der Vergangenheit einen sehr geringen Solidaritätsbeitrag gezahlt haben. Für 6,5 Prozent der Steuerzahler fällt der Beitrag zwar nicht weg. Allerdings müssen diese ihn nur noch teilweise zahlen.
Freigrenze 2024: Wer zahlt keinen Solidaritätsbeitrag?
Die Freigrenze für die Einzelveranlagung wurde für das Jahr 2024 auf 18.130 Euro angehoben. Bei der gemeinsamen Veranlagung steigt die Freigrenze auf 36.260 Euro. Liegt die zu zahlende Lohn- oder Einkommensteuer unter diesen Grenzen, wird kein Solidaritätszuschlag erhoben. Die Grenze für sehr hohe Einkommen liegt bei einem zu versteuernden Einkommen über 96.820 Euro bei Alleinstehenden und 193.641 Euro bei Verheirateten. Hier wird der volle Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent fällig.
Leistungsfähigkeitsprinzip
Zwischen diesen Freigrenzen liegt die sogenannte Milderungszone. In dieser Zone wird der Solidaritätszuschlag nicht in voller Höhe erhoben, sondern schrittweise an den vollen Satz herangeführt. Wer also nur wenige Euro über der Freigrenze liegt, muss nicht befürchten, den vollen Solidaritätszuschlag zahlen zu müssen.
Wie wird der Solidaritätsbeitrag berechnet?
Ob Sie ab 2024 den Solidaritätszuschlag zahlen müssen, hängt von der in 2024 zu zahlenden Lohnsteuer ab. Ein Beispiel: Als alleinstehender Angestellter ohne Kinder verdienen Sie 6.500 Euro brutto im Monat. Sie zahlen keine Kirchensteuer, sind gesetzlich renten- und krankenversichert und zahlen einen Zusatzbeitragssatz von 0,9 Prozent an Ihre Krankenkasse. Laut dem Lohn- und Einkommensteuerrechner des Bundesministeriums für Finanzen zahlen Sie monatlich 1.536,66 Euro Lohnsteuer. Damit liegen Sie über der Freigrenze und zahlen einen monatlichen Solidaritätszuschlag von 14,71 Euro, also rund 1 Prozent auf die zu zahlende Lohnsteuer.
Hat ein Angestellter Kinder und kann Kinderfreibeträge geltend machen, wird der Solidaritätszuschlag nicht von der tatsächlichen, sondern von einer fiktiven Lohnsteuer berechnet. Diese fiktive Lohnsteuer ergibt sich aus dem durch die Kinderfreibeträge verminderten Lohn.
Was müssen Selbstständige bei der Berechnung des Solidaritätszuschlags beachten?
Für Angestellte ist die Rechnung simpel. Der Solidaritätszuschlag wird monatlich mit der Gehaltsabrechnung genau wie die Lohnsteuer abgeführt. Für Selbstständige, die der Einkommensteuer unterliegen, gelten zwar die gleichen Freigrenzen. Allerdings müssen sie meist Vorauszahlungen auf ihr Einkommen leisten. Da sich die Höhe ihres Jahreseinkommens aber nur schwer voraussagen lässt, orientiert sich das Finanzamt hier an der Höhe des Einkommens des vorangegangenen Jahres.
Das heißt: Wenn Sie im vergangenen Jahr als Selbstständiger oder Selbstständige deutlich unter der Freigrenze liegen, wird Ihnen das Finanzamt keinen Solidaritätszuschlag berechnen. Liegen Sie über der Grenze, werden Sie zunächst den Solidaritätszuschlag zahlen müssen. Zu viel gezahlte Beiträge werden mit der Einkommensteuererklärung erstattet. Verdienen Sie in 2024 allerdings deutlich mehr als bisher und landeten oberhalb der Freigrenze, wird die Nachzahlung des Solidaritätszuschlages fällig.
Um nicht in eine finanzielle Notlage zu geraten, können Sie in beiden Fällen einen Änderungsantrag bei Ihrem zuständigen Finanzamt stellen, um die Höhe Ihrer Vorauszahlungen anzupassen.
Behalten Sie Ihre Finanzen immer im Blick – mit dem Qonto Geschäftskonto.
Solidaritätszuschlag abgeschafft: Was gilt für Unternehmen?
Einzelunternehmer:innen, die kleine oder mittelständische Unternehmen betreiben, sowie Personengesellschaften wie die Offene Handelsgesellschaft (OHG) oder einer Kommanditgesellschaft (KG), deren Gewinne der Einkommensteuer (ESt) unterliegen, profitieren ebenfalls vom Wegfall des Solidaritätsbeitrags. Sie sind innerhalb der entsprechenden Freigrenzen ebenfalls vollständig von der Zahlung des Solidaritätszuschlags befreit. Laut Bundesministerium für Finanzen betrifft dies rund 88 Prozent dieser Unternehmen, die ausschließlich Gewerbeeinnahmen erzielen.
Wer zahlt den Solidaritätszuschlag?
Kapitalgesellschaften wie die AG oder die GmbH, die der Körperschaftsteuer (KSt) unterliegen, sind wie Spitzenverdiener:innen vom Wegfall des Solidaritätsbeitrages ausgenommen. Der Beitrag wird also in voller Höhe erhoben. Dieser Schritt wird damit begründet, dass die Körperschaftsteuer mit 15 Prozent bereits deutlich geringer ist als die Einkommensteuer, die mit steigendem Einkommen bis zu 45 Prozent des zu versteuernden Einkommens betragen kann. Auf die Gewerbesteuer wird weder bei Kapitalgesellschaften noch bei Personengesellschaften der Solidaritätsbeitrag erhoben.
Minderung des steuerpflichtigen Gewinns
Solidaritätszuschlag 2021: Was gilt für Kapitalerträge?
Für Steuerzahler:innen, die Gewinne aus Zinsen, Dividenden oder dem Verkauf von Aktien und Fonds erzielen, gilt wie bisher der Steuerabzug. Bei einem Ertrag, der über dem Sparerpauschbetrag von 1000 Euro liegt, wird neben der Abgeltungssteuer von 25 Prozent auch weiterhin der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent fällig.
Qonto erlaubt es Ihnen, sich auf die wichtigen Dinge zu konzentrieren – Ihr Business.