In vielen Bereichen schlummert Sparpotenzial
Viele Steuertipps sprechen vor allem Selbstständige mit ihren Unternehmen verschiedener Rechtsformen an (ob Einzelunternehmen, GmbH oder GbR). Aber auch viele andere Steuerzahler:innen haben die Möglichkeit, ihre Steuerlast durch anerkannte Ausgaben zu mindern. Das gilt insbesondere für Personen, die Einkünfte aus folgenden Quellen beziehen:
- nichtselbstständiger Arbeit,
- Kapitalvermögen,
- Vermietung sowie Verpachtung oder
- Land- oder Forstwirtschaft,
- andere Einnahmen (Beispiel: private Rentenbezüge)
Steuermindernd: Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben
Angestellte, die in einem Unternehmen arbeiten, dürfen sämtliche Kosten geltend machen, die zur Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit nötig sind. Darunter fallen zum Beispiel Fahrtkosten oder Fortbildungskosten.
Analog dazu können Selbstständige und Unternehmen eine ganze Reihe von Betriebsausgaben steuerlich geltend machen:
• Bürobedarf
• Werbekosten
• Reisekosten
• Arbeitsmittel
• Bewirtung
• Firmenwagen
Absetzen lassen sich zum Beispiel auch Kosten für die Steuerberatung oder die Zinsen für eine Schuldentilgung (etwa im Fall eines Kontokorrentkredits). Auch die beim Kauf von Waren oder Dienstleistungen gezahlte Umsatzsteuer kann als Vorsteuer geltend gemacht und im Zuge der Umsatzsteuervoranmeldung zurückgefordert werden.
Sonderausgaben geltend machen
Auch bei diesem Thema können Sie von steuerlichen Vorteilen profitieren. Sonderausgaben können Sie gewissermaßen als Sammelposten in der Steuererklärung angeben: Hier werden diverse Ausgaben, die im Rahmen der privaten Lebensführung anfallen und weder zu Betriebsausgaben noch Werbungskosten zählen, geltend gemacht.
Außergewöhnliche Belastungen
Bestimmte private Ausgaben, die nachweislich unumgänglich waren, können Sie steuerlich absetzen. Zum Katalog der außerordentlichen Belastungen zählen unter anderem Unterhaltszahlungen oder Geldbeträge, die für Behandlungskosten im Fall einer schweren Erkrankung ausgegeben wurden.
Tipp für Mieter:innen
Tipp für Eltern
Steuersoftware und Finanz-Apps
Sie schlagen sich ohne die Unterstützung einer Steuerberatung durch das Dickicht der Steuern? Verschaffen Sie sich besseren Überblick mithilfe von Steuerprogrammen – diese erleichtern Ihnen die Steuererklärung und liefern nützliche Tipps zur Steuersenkung, ob für Arbeitnehmende, Freiberufler:innen oder Selbstständige.
Seien Sie pünktlich
Steuern senken ist gut – aber wichtig ist auch die fristgerechte Zahlung Ihrer Steuerschulden, da Sie sich andernfalls mit Säumniszuschlägen zusätzlich belasten. Am besten richten Sie dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung für Ihr Konto ein.
Wer unterliegt der Umsatzsteuerpflicht?
Die Umsatzsteuerpflicht betrifft alle Unternehmen in Deutschland. Diese müssen den geltenden Umsatzsteuersatz auf den Verkauf von Waren und Services berechnen (nach Steuersenkung 16 bzw. 5 %) und entsprechend auf allen Rechnungen ausweisen.
Was ist eigentlich die Mehrwertsteuer?
Die Mehrwertsteuer, auch Umsatzsteuer genannt, ist eine indirekte Steuer, die im Verkaufspreis von Waren und Dienstleistungen inbegriffen ist. Unternehmen sammeln die Mehrwertsteuer im Auftrag der Regierung ein. Je nach Einnahmen wird die Steuer monatlich, vierteljährlich oder jährlich abgeführt.
Die Mehrwertsteuer in Ihren Verkaufspreisen
Durch die Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer erhöht sich der Verkaufspreis Ihrer Produkte oder Dienstleistungen. Ihre Kund:innen müssen die Steuer also zusätzlich zum Nettopreis zahlen. Als Unternehmen haben Sie dadurch keineswegs mehr Gewinn, denn die eingesammelte Steuer müssen Sie ans Finanzamt weitergeben.
Was ist die Vorsteuer?
Als Unternehmen verkaufen Sie nicht nur, sondern kaufen ebenfalls Produkte oder Dienstleistungen von Drittanbietern und zahlen dabei die Mehrwertsteuer, die in diesem Fall als Vorsteuer bezeichnet wird.Kurz gesagt:Die Vorsteuer besteuert Ihren Einkauf, die Mehrwertsteuer Ihren Verkauf.