Bei der Kündigung einer Einzugsermächtigung oder eines Lastschriftmandats ist zu beachten, dass eine Einzugsermächtigung im Prinzip ein Vertrag zwischen dem Kontoinhaber sowie dem Zahlungsempfänger ist. Die Bank, bei der das Konto geführt wird, von dem die Zahlungen abgebucht werden, ist an der Einzugsermächtigung nicht beteiligt.
Wie Sie ein Lastschriftmandat widerrufen können, erklären wir Ihnen im Folgenden.
Was ist eine Einzugsermächtigung?
Eine Einzugsermächtigung bzw. ein SEPA-Lastschriftmandat ermächtigt einen Zahlungsempfänger, Geld per Zahlungseinzug von dem Konto einmalig oder wiederkehrend abbuchen zu können.
Insbesondere im Fall von Mietzahlungen, Telefonverträgen oder Abonnements wird dieses Zahlverfahren häufig angewendet. Aber auch bei Online-Käufen ist es möglich, die Einkaufssumme über eine Einzugsermächtigung zu zahlen.
Selbstständige haben mit Steuerfragen sowie der Verwaltung und der Entwicklung Ihrer Tätigkeit bereits genug zu tun, als sich jeden Monat erneut um Überweisungen zu kümmern. Gerade wenn Zahlungssummen jeden Monat anstehen, lohnt sich ein Lastschriftmandat, da so alle Zahlfristen stets eingehalten werden und das Geld stets pünktlich beim Empfänger ankommt.
Dies kann insbesondere bei regelmäßig zu entrichtenden Steuerzahlungen sinnvoll sein, um Säumniszuschläge zu vermeiden. So können Unternehmer und Freiberufler dem Finanzamt beispielsweise für die Zahlung der Umsatzsteuer (siehe auch Vorsteuer sowie Umsatzsteuervoranmeldung) eine Einzugsermächtigung erteilen.
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Voraussetzung: Wann kann man eine Einzugsermächtigung kündigen?
Einzugsermächtigungen lassen sich nur widerrufen, wenn es sich um eine regelmäßige Abbuchung handelt. Bei einer Einmallastschrift kann die Zahlung einfach zurückgebucht werden. In dieser Situation ist keine Aufkündigung nötig, da das Geld nur einmalig von dem Girokonto bei der Bank eingezogen wird. Auch gilt die Kündigung nicht für bereits getätigte Summen, es lässt sich nur der Einzug kommender dadurch unterbinden.
Es geht nicht immer ganz einfach, eine Einzugsermächtigung zu kündigen, insbesondere wenn diese an einen Vertrag gekoppelt ist. So ist es möglich, dass der Vertragspartner oder die Vertragspartnerin die Zahlungen nur per Einzugsermächtigungen akzeptiert, sodass ein Widerruf durch eine Privatperson oder auch ein Unternehmen oder eine Personengesellschaft diese vertragliche Vereinbarung verletzt und es im äußersten Fall zu Schadensersatzansprüchen kommen kann.
Ein Blick in die AGB vom Anbieter ist somit wichtig, bevor ein Lastschriftmandat gekündigt wird. Im Zweifelsfall sollte zu dem Anbieter Kontakt aufgenommen werden, mit der Bitte, diese Fragen zu klären, um eventuellen späteren Unannehmlichkeiten vorzubeugen.
Vorgehen: So können Sie Ihre Einzugsermächtigung widerrufen
Ein Lastschriftmandat können Sie nicht telefonisch kündigen. Die Kündigung muss immer schriftlich und nicht online erfolgen. Hierbei ist zu beachten: Eine E-Mail wird ebenfalls nicht als gültige, schriftliche Kündigung akzeptiert.
Um ein Lastschriftmandat rechtswirksam zu kündigen, müssen Sie ein Schreiben aufsetzen und dieses an den Zahlungsempfänger per Post senden. Dieses Schreiben sollte stets als Einschreiben oder Einschreiben mit Rückschein versendet werden, damit Sie eine Bestätigung über den Erhalt des Widerrufs in den Händen haben. Eine Kündigungsfrist ist bei dem Erstellen des Widerrufschreibens nicht zu beachten.
Wichtige Angaben auf dem Widerruf
Damit eine erteilte Einzugsermächtigung auch korrekt widerrufen werden kann, müssen die folgenden Angaben und Daten schriftlich an den Vertragspartner oder die Vertragspartnerin übermittelt werden und stets mit einer Unterschrift signiert werden.
- Name und Anschrift vom Einzugsermächtigten
- Name und Anschrift vom Zahlenden
- Aktuelles Datum
- Kundennummer oder Nummer vom Vertrag
- eventuell Nummer des SEPA-Mandats
- Ort, Datum und Unterschrift
Möchten Sie eine erteilte Einzugsermächtigung mit sofortiger, nicht um Wochen verzögerter Wirkung kündigen, sollten Sie eine entsprechende Formulierung in Ihrem Schreiben aufnehmen (wie beispielsweise “Hiermit widerrufe ich mit sofortiger Wirkung …”).
Wann ist das Kündigen eines Lastschriftmandats sinnvoll?
Es gibt durchaus Situationen, in denen die Rücknahme eines Lastschriftmandats sinnvoll ist. Angenommen, Sie sind in einer Abo-Falle gefangen und begeben sich in einen Rechtsstreit mit dem Abo-Dienst: Hier ist es ratsam, die Einzugsermächtigung zu kündigen, da ein solcher Streitfall meist von längerer Dauer ist. Auf diese Weise kann der Streitgegner in der Zwischenzeit keine weiteren Beiträge vom Konto abbuchen.
Auch wenn sich die Kontoverbindung und damit die IBAN ändert, sollten bestehende Lastschriftmandate widerrufen werden. Natürlich sollte bei diesem Punkt nicht vergessen werden, ein Mandat für die neue Kontoverbindung anzufordern bzw. auszustellen, damit die Zahlungen auch in Zukunft wie gewohnt und fristgerecht abgebucht werden können.
Beim Kündigen eines Vertrages wird das Lastschriftmandat automatisch gelöscht.
Wenn die letzte geplante Abbuchung mehr als 36 Monate her ist und das Einzugsmandat seitdem nicht mehr genutzt wurde, müssen Widerrufe einer Lastschrift ebenfalls nicht extra aufgesetzt werden. Lastschriftmandate laufen automatisch nach 3 Jahren Ruhezeit aus und sind dann nicht mehr rechtsgültig. Wenn durch einen neuen Vertragsabschluss der ehemalige Zahlungsempfänger nach dieser Zeit wieder dazu berechtigt werden soll, Beiträge vom Girokonto abzubuchen, muss ein neues Lastschriftmandat ausgestellt werden.
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Folgen des Widerrufs
Wenn Sie ein Lastschriftmandat kündigen, darf der Zahlungsempfänger keine weiteren Beträge von Ihrem Konto automatisch einziehen. Somit haben Sie nach der Aufkündigung die Pflicht, die Zahlungssumme selbstständig und fristgerecht zu tätigen. Es gibt jederzeit die Möglichkeit, diese durch eine Überweisung an den Zahlungsempfänger zu bezahlen oder Sie richten einen Dauerauftrag ein, wo die Zahlungssumme wie bei einem Lastschriftmandat zu einem festen Zeitpunkt abgebucht werden.
Gerade wenn die Zahlungssumme stets die gleiche Höhe beträgt und in einem regelmäßigen Abstand erfolgt, lohnt sich die Einrichtung eines Dauerauftrages. Je nach Vertragsgegenstand und AGBs können durch das Widerrufen des Lastschriftmandats weitere Kosten entstehen.
Am besten informieren Sie sich vor dem Widerruf, ob beispielsweise für alternative Zahlungsarten zum Lastschriftmandat höhere Bearbeitungskosten verlangt werden.
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