In einer Personengesellschaft können mindestens zwei natürliche oder juristische Personen eine Firma gründen. Mehr zu den Regelungen rund um die Themen Haftung, Gewinnverteilung und Steuern erfahren Sie hier:
Personengesellschaft: Definition, Beispiele, Vor- und Nachteile
Das Wichtigste in Kürze
- Mindestens zwei natürliche oder juristische Personen können gemeinsam eine Personengesellschaft gründen.
-
Alle Gesellschafter:innen einer Personengesellschaft können privat haftbar gemacht werden.
- Augen auf beim Gesellschaftsvertrag: Hier können Sie unter Umständen eine andere Verteilung der Gewinne und der Verluste sowie der Haftung festlegen.
Was ist eine Personengesellschaft? Eine Definition
Personengesellschaft ist der Überbegriff für verschiedene Rechtsformen.
Alle Personengesellschaften zeichnen sich dadurch aus, dass mindestens zwei natürliche oder juristische Personen zur Gründung eines Unternehmens zusammenkommen.
In der Regel sind alle Gesellschafter:innen einer Personengesellschaft unbegrenzt (also bis zu den gesetzlichen Pfändungsgrenzen) mit ihrem Privatvermögen haftbar. Eine Ausnahme davon bildet etwa die KG.
Gut zu wissen
Personengesellschaft Beispiele: Welche Rechtsformen zählen dazu?
Als klassische Personengesellschaft gilt zum Beispiel die GbR. Insgesamt gibt es fünf Formen der Personengesellschaft:
Außerdem gehören die GmbH & Co. OHG sowie die GmbH & Co. KG zu den Personengesellschaften. Bei ihnen handelt es sich um Sonderformen der OHG beziehungsweise der KG. Das Charakteristische: Bei mindestens einem der Gesellschafter oder Gesellschafterinnen handelt es sich um eine GmbH.
Personenhandelsgesellschaften
Unterschied zu Kapitalgesellschaften
Der wohl entscheidende Unterschied zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften ist die Höhe des notwendigen Stammkapitals, das Sie zur Gründung einbringen müssen. Die Höhe des Stammkapitals hat unmittelbaren Einfluss auf die Haftung der Gesellschafter:innen.
Um eine Kapitalgesellschaft wie die GmbH zu gründen, benötigen Sie Stammkapital in Höhe von mindestens 25.000 €. Für die Gründung einer AG müssen Sie mindestens 50.000 € einbringen. Damit erkaufen Sie sich sozusagen die Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen. Bei den Personengesellschaften ist zwar kein Stammkapital zur Gründung notwendig. Allerdings haften die Gesellschaften hier voll auch mit ihrem Privatvermögen.
Wie gründe ich eine Personengesellschaft?
Gegründet wird eine Personengesellschaft mittels eines Gesellschaftsvertrags. Anders als bei Kapitalgesellschaften kann dieser formlos aufgesetzt werden.
Außerdem müssen Sie Ihre Personengesellschaft beim Gewerbeamt anmelden, indem Sie einen Gewerbeschein beantragen. Eine Ausnahme gilt, wenn Sie als Freiberufler:in eine GbR gründen möchten. In diesem Fall können Sie den Gang zum Gewerbeamt überspringen und direkt beim Finanzamt Ihre Steuernummer beantragen.
Falls Sie eine KG, OHG, GmbH & Co. KG oder GmbH & Co. OHG gründen möchten, müssen Sie sich um den Handelsregistereintrag kümmern. Die Kosten einer Eintragung ins Handelsregister hängen vom zuständigen Registergericht, der Rechtsform der Personengesellschaft und der Anzahl der Gesellschafter:innen ab.
Stammkapital für eine Personengesellschaft benötigen Sie laut Gesetz keines. Allerdings vereinbaren die Gesellschafter:innen in der Praxis meist das Einbringen von Einlagen, um die Personengesellschaft ausreichend handlungsfähig zu machen.
Wie ist die Haftung in einer Personengesellschaft geregelt?
Ähnlich wie bei einem Einzelunternehmen können Sie bei einer Personengesellschaft unbegrenzt haftbar gemacht werden – bis zu den gesetzlich festgelegten Pfändungsgrenzen.
Bei der Personengesellschaft gilt eine solidarische Haftung: Im Zweifel kann jede/r Gesellschafter/-in für alle Schulden haftbar gemacht werden.
Möchten Sie bei begrenzter Haftung unternehmerisch tätig sein, ist eine Kapitalgesellschaft eventuell eher das Richtige für Sie.
Welche Steuern muss eine Personengesellschaft zahlen?
Da es sich bei einer Personengesellschaft um keine juristische Person handelt, wird sie nicht für die Einkommensteuer veranlagt. Dafür sind Sie als einzelne Gesellschafter:innen der Personengesellschaft einkommensteuerpflichtig.
Die Personengesellschaft selbst ist gewerbesteuerpflichtig. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn Sie den Freibetrag von 24.500 € jährlich nicht überschreiten.
Wenn Ihre Personengesellschaft umsatzsteuerpflichtig ist, müssen Sie auch diese entrichten.
Hinweis: Mehr zu Thema der Besteuerung von Personengesellschaften erfahren Sie in unserem Ratgeber.
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Gewinn-und Verlustverteilung in Personengesellschaften
Für die Gewinn- und Verlustverteilung von Personengesellschaften gelten zunächst die Regelungen des HGB. Die genauen Bestimmungen hängen von der Rechtsform der Personengesellschaft ab.
Im Gesellschaftsvertrag können Sie allerdings gemeinsam eine abweichende Gewinn- und Verlustverteilung festlegen.
Vor- und Nachteile einer Personengesellschaft
Bei der Entscheidung zwischen Einzelunternehmen, Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft sollten angehende Unternehmer:innen gut abwägen und die Vor- und Nachteile genauer betrachten. Denn wenn die Gesellschaftsform einmal gegründet ist und läuft, ist eine Umfirmierung mit viel Aufwand und Kosten verbunden.
Vorteile Personengesellschaft | Nachteile Personengesellschaft | |
---|---|---|
kein Stammkapital nötig | i.d.R. Haftung der Gesellschafter:innen mit Privatvermögen (unbegrenzt,bis zur gesetzlichen Pfändungsgrenze) |
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Erst ab 24.500 € jährlichem Gewinn muss Gewerbesteuer bezahlt werden | Gehälter für die Gesellschafter:innen können nicht als Aufwand geltend gemacht werden |
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Gründung ist (im Vergleich) unkompliziert | Erschwerte Übertragbarkeit der Gesellschaftsbeteiligung auf eine andere Person |
Braucht eine Personengesellschaft ein Geschäftskonto?
Zur Führung eines Geschäftskontos sind nur Kapitalgesellschaften verpflichtet – euch als Personengesellschaft betrifft das also nicht. Es kann verlockend sein, die Eröffnung des Geschäftskontos auf später zu verschieben. Allerdings gilt ein Geschäftskonto gerade bei einer Personengesellschaft als besonders empfehlenswert.
Wie der Name schon sagt, arbeiten Sie bei der Personengesellschaft schließlich mit einer oder mehreren natürlichen oder juristischen Personen zusammen. Sofern Sie für Ihre Geschäftstätigkeit kein separates Konto haben, sind Chaos und Ärger vorprogrammiert.
Hinzu kommt, dass die Verwendung eines Privatkontos als Konto für geschäftliche Vorgänge in den AGB vieler Banken bereits ausgeschlossen ist.
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