Bei der Besteuerung von Personengesellschaften spielt die Umsatzsteuer eine wichtige Rolle. Personengesellschaften gelten grundsätzlich als umsatzsteuerliche Unternehmer und sind daher verpflichtet, Umsatzsteuer auf ihre Leistungen zu erheben. Dies gilt, wenn sie umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbringen, beispielsweise den Verkauf von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen.
Wichtig zu wissen
Bei der Umsatzsteuer werden Personengesellschaften als eigenständige Steuersubjekte behandelt. Das bedeutet, dass die Personengesellschaft eine eigene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) beantragen und Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben muss.
Grundsätzlich unterliegen Personengesellschaften der Soll-Besteuerung. Das heißt, die Umsatzsteuer muss gezahlt werden, sobald das Unternehmen seinen Kunden eine Leistung oder Lieferung in Rechnung stellt. Unter bestimmten Voraussetzungen können Personengesellschaften die IST-Besteuerung beim Finanzamt beantragen.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich eine Personengesellschaft von der Steuer befreien lassen. Lag der steuerpflichtige Jahresumsatz im vorangegangenen Geschäftsjahr unter 22.000 € und wird er im laufenden Geschäftsjahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 € betragen, greift die Kleinunternehmerregelung.