Wer mit dem Gedanken der Existenzgründung spielt, steht unweigerlich vor der Wahl einer Rechtsform. Die Offene Handelsgesellschaft, oder kurz auch OHG, ist dabei eine Option, die sich mit vergleichsweise wenig bürokratischem Aufwand gründen lässt und besonders für Unternehmen im direkten Warenhandel passend sein könnte.
OHG gründen: Das Wichtigste in Kürze
Die Offene Handelsgesellschaft, kurz OHG, ist ein Unternehmen, das in erster Linie mit Waren handelt. Ob Sie als Händler:in Waren kaufen und wieder verkaufen oder selbst produzierte Waren verkaufen, spielt für diese Gesellschaftsform keine Rolle. Entsprechend gilt die Rechtsform der OHG als Kaufmann oder Kauffrau im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB).
Voraussetzungen für die OHG-Gründung
Für die Gründung der OHG gelten einige Voraussetzungen:
- Vorhandensein von mindestens zwei Gesellschafter:innen
- Existenz eines Gesellschaftsvertrags
- Laufendes Handelsgewerbe
- Nennung des Zusatzes OHG oder Offene Handelsgesellschaft
- Stammkapital ist keine Voraussetzung für die OHG-Gründung
Um eine OHG gründen zu können, müssen mindestens zwei natürliche oder juristische Personen beteiligt sein. Zudem sind die Gründenden dazu verpflichtet, einen Gesellschaftsvertrag zu erstellen. Dieser Vertrag ist jedoch grundsätzlich formfrei und kann schriftlich, mündlich oder sogar nur durch konkludentes (schlüssiges) Handeln geschlossen werden. Um die Rechtssicherheit des Gesellschaftsvertrags zu gewährleisten, ist es dennoch ratsam, den Vertrag schriftlich aufzusetzen. Eine notarielle Beglaubigung ist nur in Ausnahmefällen notwendig.
In 8 Schritten zur OHG-Gründung
Um die OHG rechtswirksam zu gründen, sind einige formale Gründungsschritte notwendig, die wir Ihnen im Folgenden genauer erläutern.
Schritt 1: Gesellschaftsvertrag erstellen
Am Anfang des Gründungsprozesses steht der Gesellschaftsvertrag. Dieser muss nicht zwingend schriftlich geschlossen werden. Um Ärger zu vermeiden, ist die Schriftform allerdings empfehlenswert. Kommt es zu Konflikten zwischen den Mitgesellschaftern, dient die Schriftform als rechtliche Grundlage. Bei der Erstellung des Gesellschaftsvertrags können Gründer auf Muster zurückgreifen und diese ihren Bedürfnissen anpassen. Alternativ kann der Vertrag auch von einem Anwalt erstellt werden.
- Name und Sitz der Gesellschaft
- Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnort der Gesellschafter:innen
- Unternehmenszweck und Unternehmensgegenstand
- OHG-Geschäftsführung und Vertretungsbefugnisse
- Höhe der Kapitaleinlagen
- Gewinn- bzw. Verlustbeteiligung
- Befugnis zur Geschäftsführung
- Stimmrechte der Gesellschafter
- Informations- und Kontrollrechte
- Regelung zur Übertragung von Anteilen
- OHG-Auflösungs- und Nachfolgeregelungen
Schritt 2: Geschäftskonto eröffnen
Für die OHG-Gründung benötigen Sie nicht zwingend ein Geschäftskonto. In Deutschland sind nur Kapitalgesellschaften gesetzlich verpflichtet, ein Firmenkonto zu eröffnen – allerdings lohnt sich für alle Unternehmer:innen. Als Gesellschafter:in der OHG haften Sie auch mit Ihrem Privatvermögen. Daher ist es ratsam, von Anfang an private von beruflichen Ausgaben sauber zu trennen.
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Schritt 3: Eintrag in das Handelsregister
Als Gründende einer Offenen Handelsgesellschaft sind Sie und Ihre Mitgesellschafter:innen verpflichtet, das Unternehmen in das Handelsregister eintragen zu lassen. Der Antrag wird mithilfe eines Notars oder einer Notarin ausgefüllt und beim zuständigen Registergericht einreicht.
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Schritt 4: OHG-Gründung beim Gewerbeamt anmelden
Die OHG ist gewerbesteuerpflichtig und muss vor Aufnahme Ihrer Geschäftstätigkeit beim Gewerbeamt angemeldet werden. Wurde die OHG-Gründung angemeldet, gibt das Gewerbeamt die Information über die Gründung an das zuständige Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer sowie die Berufsgenossenschaft weiter.
Schritt 5: OHG-Gründung beim Finanzamt anmelden
Vom Finanzamt erhalten die Gesellschafter:innen den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den sie ausgefüllt an das Finanzamt zurücksenden, um eine Steuernummer für die OHG zu erhalten. Werden auch internationale Handelsbeziehungen eingegangen, kann mit diesem Fragebogen auch eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen.
Schritt 6: Anmeldung bei der IHK und HWK
Die OHG ist zur Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer (IHK) verpflichtet. Handwerksbetriebe, die in Art und Umfang einen kaufmännischen Geschäftsbetrieb erfordern, werden häufig ebenfalls als OHG gegründet. Entsprechend müssen diese Handwerksbetriebe bei der Handwerkskammer (HWK) angemeldet werden.
Schritt 7: Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft
Die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft, der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland, ist Pflicht. Die zuständige Genossenschaft erhält die nötigen Gründungsinformationen vom Gewerbeamt. Die Anmeldung erfolgt bei der Berufsgenossenschaft, die für Ihren Geschäftszweig zuständig ist. Erfolgt die Gründung einer OHG in einem Bereich, der keiner Genossenschaft zugeordnet werden kann, ist die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) zuständig.
Schritt 8: Anmeldung bei der Agentur für Arbeit
Beschäftigt die OHG eigene Angestellte, müssen ihre Gesellschafter eine Betriebsnummer (BBNR) bei der Agentur für Arbeit beantragen. Mit dieser Nummer werden Unternehmen in Deutschland eindeutig identifiziert, um Meldungen zur Sozialversicherung für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte an die Sozialversicherungsträger zu übermitteln.
Schon gewusst…?
Welche Kosten müssen Sie für die OHG-Gründung einplanen?
Sie benötigen zwar nicht zwingend Stammkapital, müssen aber Gebühren für die folgenden Angelegenheiten einplanen:
Verwendung | Betrag | Anmerkung | |||
---|---|---|---|---|---|
Eintrag Handelsregister | 230 € bei 2 Personen,380 € bei mehreren | Pauschale | |||
Beurkundung Gesellschaftsvertrag | ca. 130 € | nicht verpflichtend | |||
Gewerbeanmeldung | 26 € nat. Person31 € jur. Person | Beispiel Berlin |
Wie ist die Haftung in der OHG geregelt?
Durch das eingebrachte Kapital sind alle Gesellschafter:innen der OHG Eigentümer:innen des Unternehmens. Damit haften gemäß § 128 HGB alle Gesellschafter:innen persönlich auch mit Ihrem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der OHG.
OHG gründen: Vorteile und Nachteile
Es gibt viele Vorteile, die für die Gründung einer OHG sprechen.
- Der Gründungsprozess verläuft vergleichsweise schnell.
- Der formfreie Gesellschaftsvertrag kann an die individuellen Bedürfnisse der Gesellschafter:innen angepasst werden.
- Die Gesellschafter:innen genießen ein hohes Maß an Mitbestimmung.
- Sofern nicht anders geregelt, sind alle Gesellschafter:innen gleichberechtigt und können sich mit ihren jeweiligen Kompetenzen einbringen.
- Es ist kein Stammkapital zur Gründung notwendig. Der Gesellschaftsvertrag regelt die Höhe des Kapitals oder der Sacheinlagen, die jeder Gesellschafter und jede Gesellschafterin in das Unternehmen einbringen.
- Der Jahresabschluss und die Bilanz müssen nicht veröffentlicht werden.
- Die persönliche Haftung der Gesellschafter:innen führt zu hohem Ansehen bei Banken.
Es gibt aber auch Gründe, die als Nachteile betrachtet werden und gegen die OHG-Gründung sprechen können.
- Die Gesellschafter:innen haften persönlich und uneingeschränkt mit ihrem Geschäftsanteil sowie mit ihrem Privatvermögen für Verbindlichkeiten.
- Im Vergleich zur GbR ist der Gründungsprozess recht aufwendig.
- Unzureichende Regelungen im Gesellschaftsvertrag können Probleme verursachen.
- Die Zusammenarbeit setzt großes Vertrauen der Gesellschafter:innen untereinander voraus.
- Die Gesellschafter:innen sind verpflichtet, das Unternehmen im Handelsregister einzutragen.
- Die OHG ist zur doppelten Buchführung verpflichtet und hat die Aufbewahrungspflichten zu achten.
- Als OHG sind Gewerbesteuer und Umsatzsteuer zu entrichten. Falls eine juristische Person beteiligt ist, ist die OHG zur Körperschaftssteuer verpflichtet. Wenn Angestellte vorhanden sind, fällt zudem die Lohnsteuer an.
Prokura
Für welche Unternehmen eignet sich die Gründung einer OHG?
Prinzipiell ist die OHG als Rechtsform für alle kaufmännischen Gewerbe geeignet. Voraussetzung ist, dass Sie ein gewerbliches Unternehmen mit Handelscharakter betreiben und einen oder mehrere geeignete Gesellschafter:innen für die Gründung und Führung der OHG finden.
Unterschied zu anderen Rechtsformen
Die OHG ähnelt den Rechtsformen der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und der Kommanditgesellschaft (KG).
GmbH & Co. OHG
Wann lohnt es sich, eine OHG zu gründen?
Ein gut aufgesetzter Gesellschaftsvertrag verleiht einer OHG ein solides Fundament, auf dem Sie und Ihre Mitgründenden aufbauen können. Die Situation mit zwei oder mehreren Geschäftsführer:innen ist nicht immer einfach. Dafür kann die Verantwortung für bestimmte Themen gut, sinnvoll und gerecht verteilt werden.
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