Kapitalertragsteuer
Die Kapitalertragsteuer wird auf Erträge aus Kapitalvermögen erhoben und beträgt einheitlich 25 % (zzgl. Solidaritätszuschlag). Welche Freibeträge gelten und wie Sie sich die Steuer wieder zurückholen können, erfahren Sie hier.
Die Kapitalertragsteuer ist eine Steuerart, die auf Einkünfte aus Kapitalvermögen erhoben wird. Sie gehört zu den direkten Steuern und wird direkt an der Quelle, also bei der auszahlenden Stelle, einbehalten.
Diese Steuer wurde 2009 im Rahmen der Abgeltungsteuer eingeführt, um die Besteuerung von Kapitaleinkünften zu vereinfachen.
Wie viel Kapitalertragsteuer muss ich zahlen?
Die Kapitalertragsteuer, auch als Kapitalsteuer bekannt, beträgt in Deutschland einheitlich 25 % auf alle Kapitalerträge. Der Steuersatz gilt unabhängig vom persönlichen Einkommensteuersatz des Anlegers.
Die Kapitalertragsteuer gilt auf:
- Zinsen auf Spareinlagen, Festgelder oder Anleihen
- Dividenden aus Aktien oder Investmentfonds
- Kursgewinne beim Verkauf von Wertpapieren
Zu beachten ist, dass zusätzlich zur Kapitalertragsteuer noch 5,5 % Solidaritätszuschlag anfallen. Kirchensteuerpflichtige müssen je nach Bundesland weitere 8 % oder 9 % Kirchensteuer zahlen. Somit kann die Gesamtbelastung auf bis zu 27,99 % steigen.
Es gibt jedoch einen jährlichen Freibetrag von 1.000 € für Alleinstehende und 2.000 Euro für Verheiratete. Bis zu dieser Höhe bleiben Kapitalerträge steuerfrei, sofern ein Freistellungsauftrag erteilt wurde.
Beispiel: Wie wird die Kapitalertragsteuer berechnet?
Um die Berechnung der Kapitalertragsteuer zu veranschaulichen, betrachten wir folgendes Beispiel:
Ein Anleger erhält Zinsen in Höhe von 2.000 € aus einem Festgeldkonto. Er hat keinen Freistellungsauftrag erteilt und ist nicht kirchensteuerpflichtig.
Berechnung:
- Kapitalertrag: 2.000 €
- Kapitalertragsteuer (25 %): 500 €
- Solidaritätszuschlag (5,5 % auf 500 €): 27,50 €
- Gesamtabzug: 527,50 €
Der Anleger erhält somit eine Netto-Auszahlung von 1.472,50 € (2.000 € - 527,50 €).
Hätte der Anleger einen Freistellungsauftrag über 1.000 Euro erteilt, wären nur 263,75 € steuerpflichtig gewesen, was den Steuerabzug deutlich reduziert hätte.
Wer ist von der Kapitalertragsteuer befreit?
Es gibt verschiedene Gruppen und Situationen, in denen eine Befreiung von der Kapitalertragsteuer möglich ist:
- Privatanleger:innen mit geringen Kapitalerträgen: Durch den Sparerpauschbetrag von 1.000 € (2.000 € für Verheiratete) bleiben Erträge bis zu dieser Höhe steuerfrei, wenn ein Freistellungsauftrag erteilt wurde.
- Gemeinnützige Organisationen: Vereine, Stiftungen oder andere gemeinnützige Einrichtungen sind oft von der Kapitalertragsteuer befreit.
- Ausländische Anleger:innen: Je nach Doppelbesteuerungsabkommen können ausländische Investor:innen teilweise oder vollständig von der deutschen Kapitalertragsteuer befreit sein.
- Unternehmen: Bei Kapitalgesellschaften gilt oft das Teileinkünfteverfahren, bei dem nur 60 % der Dividenden steuerpflichtig sind.
- Personen mit sehr geringem Einkommen: Liegt das zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag, kann eine Befreiung beantragt werden.
Um von diesen Befreiungen zu profitieren, müssen in der Regel entsprechende Anträge gestellt oder Nachweise erbracht werden.
Wo wird der Kapitalertrag in der Steuererklärung eingetragen?
Kapitalerträge werden in der Steuererklärung in der Anlage KAP erfasst. Diese Anlage ist speziell für Einkünfte aus Kapitalvermögen vorgesehen. Hier einige wichtige Punkte zur Eintragung:
- In Zeile 7 werden die gesamten Kapitalerträge eingetragen.
- In Zeile 8 wird die einbehaltene Kapitalertragsteuer angegeben.
- Der Sparerpauschbetrag wird automatisch berücksichtigt.
- Wenn die Günstigerprüfung beantragt wird, muss dies in Zeile 12 angekreuzt werden.
Es ist wichtig zu beachten, dass nicht alle Kapitalerträge in der Steuererklärung angegeben werden müssen, wenn sie bereits der Abgeltungsteuer unterlagen. Eine Angabe kann jedoch sinnvoll sein, wenn der persönliche Steuersatz unter 25 % liegt oder wenn Verluste verrechnet werden sollen.
Kann man sich die Kapitalertragsteuer zurückholen?
Ja, unter bestimmten Umständen ist es möglich, sich die gezahlte Kapitalertragsteuer zurückholen zu lassen. Hier sind einige Szenarien, in denen dies der Fall sein kann:
- Günstigerprüfung: Wenn der persönliche Einkommensteuersatz unter 25 % liegt, kann man in der Steuererklärung eine Günstigerprüfung beantragen. Das Finanzamt vergleicht dann, ob die Besteuerung mit dem individuellen Steuersatz günstiger ist als die pauschale Abgeltungsteuer.
- Überschreitung des Sparerpauschbetrags: Wurde mehr Kapitalertragsteuer einbehalten als nötig, weil der Sparerpauschbetrag nicht vollständig ausgeschöpft wurde, kann der Überschuss zurückgefordert werden.
- Verlustverrechnung: Wenn in einem Jahr Verluste aus Kapitalanlagen entstanden sind, können diese mit Gewinnen verrechnet werden, was zu einer Steuererstattung führen kann.
- Fehlerhafte Steuerabzüge: Bei falschen oder zu hohen Steuerabzügen durch die Bank kann eine Korrektur über die Steuererklärung erfolgen.
Um die Kapitalertragsteuer zurückzuholen, muss in der Regel eine Steuererklärung eingereicht werden. Dabei sollten alle relevanten Unterlagen wie Jahressteuerbescheinigungen der Banken beigefügt werden.
Häufige Fragen zur Kapitalertragsteuer
Wann wird Kapitalertragsteuer fällig bei Festgeld?
Bei Festgeld wird die Kapitalertragsteuer in der Regel zum Zeitpunkt der Zinsgutschrift fällig. Dies kann je nach Vereinbarung am Ende der Laufzeit oder bei längeren Laufzeiten auch jährlich sein. Die Bank behält die Steuer direkt ein und führt sie an das Finanzamt ab. Der Anleger erhält nur den Nettobetrag nach Abzug der Kapitalertragsteuer gutgeschrieben.
Wird die Kapitalertragssteuer automatisch abgezogen?
Ja, die Kapitalertragsteuer wird in den meisten Fällen automatisch von der auszahlenden Stelle (z.B. Bank oder Fondsgesellschaft) einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Dies geschieht unabhängig davon, ob der Sparerpauschbetrag bereits ausgeschöpft ist oder nicht. Nur wenn ein gültiger Freistellungsauftrag vorliegt und der Freibetrag noch nicht überschritten wurde, unterbleibt der automatische Abzug.
Kann man die Kapitalertragsteuer von der Steuer absetzen?
Die Kapitalertragsteuer selbst kann nicht als Ausgabe von der Steuer abgesetzt werden. Sie ist vielmehr eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Wenn die Kapitalerträge in der Steuererklärung angegeben werden, wird die bereits gezahlte Kapitalertragsteuer mit der fälligen Einkommensteuer verrechnet. Bei zu viel gezahlter Steuer erfolgt eine Erstattung, bei zu wenig eine Nachzahlung.
Wie hoch ist die Kapitalertragsteuer für Rentner:innen?
Für Rentner:innen gelten grundsätzlich die gleichen Regelungen zur Kapitalertragsteuer wie für alle anderen Steuerpflichtigen. Der Steuersatz beträgt also auch hier 25 % plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Allerdings können Rentner oft von der Günstigerprüfung profitieren, wenn ihr persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt. In diesem Fall können sie in ihrer Steuererklärung beantragen, dass ihre Kapitalerträge mit dem niedrigeren individuellen Steuersatz besteuert werden. Rentner:innen sollten auch beachten, dass sie wie alle anderen Steuerpflichtigen den Sparerpauschbetrag von 1.000 € (2.000 € bei Verheirateten) nutzen können.