Der tägliche Arbeitsweg ist mit Zeit und Geld verbunden. Arbeitnehmende können sich beim Finanzamt einen Teil ihrer Fahrtkosten zurückholen und so ihre Steuerlast mindern. Die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz lassen sich über die sogenannte Entfernungspauschale ausgleichen: Dazu setzt Sie Ihre Ausgaben in Ihrer Einkommensteuererklärung als Werbungskosten ab.
Wir haben zusammengefasst, welche Verkehrsmittel dafür infrage kommen, welche Obergrenzen es gibt und was Sie aus steuerlicher Sicht beachten müssen.