Steuerfreibeträge für Selbstständige und Freiberufler:innen
Für Selbstständige gilt: Wer Einnahmen erzielt, gibt einen Teil davon als Steuern an den Staat ab. Über den Steuerfreibetrag können Sie sich aber einen Teil wieder zurückholen.
Beim Steuerfreibetrag bzw. Einkommensteuerfreibetrag handelt es sich um einen Anteil Ihres Einkommens, der steuerfrei bleibt. Um den Steuerfreibetrag zu berechnen, dient Ihr Brutto-, nicht Ihr Nettogehalt als Grundlage.
Freibeträge mindern die Steuerbemessungsgrundlage: Das Einkommen wird erst oberhalb einer gewissen Grenze versteuert, um so besonders geringe Einkommen zu schützen. Jeder Euro, der über dieser Grenze liegt, fällt unter die steuerliche Abgabepflicht. Manche dieser Steuerfreibeträge werden Ihnen allerdings nur mit entsprechendem Antrag gewährt, da sie in die Lohnsteuerermäßigungen einfließen.
Wer kann die Freibeträge für Selbstständige nutzen?
Grundsätzlich können alle Selbstständigen Freibeträge geltend machen, um Ihre Steuerlast zu reduzieren und Steuern zu sparen.
Der Grundfreibetrag gilt grundsätzlich für alle Rechtsformen – von Freiberufler:innen bis hin zur GmbH. Weitere Freibeträge richten sich hingegen nach Ihren Einkunftsarten, Ihrer gewählten Rechtsform und Ihrem Familienstand.
Grundfreibetrag für Selbstständige
Der Grundfreibetrag stellt sicher, dass das zur Bestreitung des Existenzminimums nötige Einkommen nicht durch Steuern gemindert wird. Der Steuerfreibetrag gilt in Deutschland für Selbstständige unabhängig von der Rechtsform eines Unternehmens, also für Einzelgewerbe, eine GmbH sowie für Freiberufler:innen. Jede einkommensteuerpflichtige Person hat automatisch Anspruch auf einen jährlichen steuerfreien Grundfreibetrag und muss diesen auch nicht separat beantragen.
Die Höhe des zugrunde liegenden Existenzminimums und wie hoch der Steuerfreibetrag ist, wird alle zwei Jahre von der Bundesregierung festgelegt. Nicht nur der Grundfreibetrag, sondern auch die Kinderfreibeträge und das Kindergeld orientieren sich an dieser Grenze.
Sparerpauschbetrag für Selbstständige
Wer sich nach und nach ein Vermögen aufbauen möchte, dem kommt der Sparerpauschalbetrag zu Gute. Dieser betrifft Kapitalerträge, also Einkünfte aus Zinsen eines Sparkontos und Dividenden. Er sorgt dafür, dass diese bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei bleiben. In der Regel werden automatisch 25 % der Kapitalerträge abgezogen, hinzu kommt der Solidaritätszuschlag und sofern Sie kirchensteuerpflichtig sind, die Kirchensteuer.
Um vom Sparerpauschalbetrag Gebrauch zu machen, müssen Sie einen Freistellungsauftrag bei Ihrer Bank einreichen. Ist das einmal erledigt, wird dieser bei Ihrer Steuererklärung berücksichtigt. Für jedes Sparkonto und Wertpapierdepot, das Sie bei einer anderen Bank haben, müssen Sie einen eigenen Antrag stellen. Insgesamt dürfen Sie Kapitalerträge in Höhe von bis zu 1.000 € von der Steuer befreien lassen. Bei Ehepaaren beträgt der Steuerfreibetrag bei 2.000 €.
Umsatzsteuerfreibetrag (§ 19 UStG)
Wer mit seinem Unternehmen im vorherigen Kalenderjahr einen Umsatz von weniger als 22.000 € erwirtschaftet hat und mit seinem Umsatz im laufenden Jahr unter 50.000 € liegt, kann von der sogenannten Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen.
Diese Regelung nach § 19 UStG sorgt dafür, dass diese Unternehmer:innen von der Umsatzsteuer befreit werden und sich besser auf die Gründung und Expansion ihres jungen Unternehmens konzentrieren können. Auch für nebenberuflich selbstständige Personen ist die Regelung eine ideale Möglichkeit, sich von umfassenden Steuermaßnahmen zu befreien.
Gewerbesteuerfreibetrag (§ 11 Absatz 1 Nr. 1 GewStG)
Auch hinsichtlich der Gewerbesteuer gibt es einen Freibetrag, der besonders Neugründer:innen und nebenberuflich Selbstständigen unter die Arme greifen soll.
Natürliche Personen und Personengesellschaften können bis zu einem Gewinn von 24.500 € von der Gewerbesteuerbefreiung zu profitieren. Sobald der Gewinn diesen Betrag überschreitet, muss nur der Betrag, der darüber liegt, versteuert werden.
Steuerfreibetrag für Kinder
Um für den Schutz von Familien zu sorgen, steht diesen der sogenannte Kinderfreibetrag zu. Mit diesem Freibetrag sollen das Existenzminimum sowie die Betreuung und Erziehung der Kinder gewährleistet werden.
Der Steuerfreibetrag für ein Kind oder mehrere Kinder ist sozusagen die Alternative zum Kindergeld. Bei der Einkommensteuerveranlagung prüft das Finanzamt, welche dieser beiden staatlichen Unterstützungen dem Steuerzahlenden eher zu Gute kommt. Anspruch wird nur auf eine der beiden Unterstützungsmöglichkeiten gewährt. Werden die Kinderfreibeträge vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen, bekommen Eltern kein Kindergeld.
Richtlinien für den Kinderfreibetrag
Der Steuervorteil durch den Steuerfreibetrag muss höher sein als das Kindergeld. Eine generelle Entlastung findet bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres statt, bei erwerbslosen Kindern bis zum 21. Lebensjahr. Befindet sich das Kind in einer Ausbildung, wird der Kinderfreibetrag bis zum Ende des 25. Lebensjahres gewährt.
Für Kinder mit Behinderung gelten Sonderregelungen für den Steuerfreibetrag. Hier gibt es keine Altersgrenze.
Auch Stief- und Großeltern können den Steuerfreibetrag für Kinder nutzen, sofern diese unterhaltspflichtig sind oder das Kind in deren Haushalt lebt. Im Übrigen teilt sich dieser Steuerfreibetrag in zwei unterschiedliche Beträge auf. Zum einen gibt es hier den Steuerfreibetrag zur Sicherung des Existenzminimums des Kindes. Dieser Betrag sorgt dafür, dass Aufwendungen für die Versorgung von Kindern steuerfrei bleiben. Zum anderen spielt auch der Steuerfreibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf eine wichtige Rolle.
Der Alleinerziehendenentlastungsbetrag
Kinder alleine groß zu ziehen, ist finanziell nicht immer einfach. Daher gewährt der Staat alleinerziehenden Eltern, die die Steuerklasse 2 haben, den lleinerziehendenentlastungsbetrag.
Dieser Betrag steht ihnen zu, wenn sich im Haushalt mindestens ein Kind befindet, für das ihnen Kindergeld oder der Kinderfreibetrag zusteht. Im Jahr 2022 liegt der Alleinerziehendenentlastungsbetrag bei 4.260 €. Ab dem zweiten Kind erhöht sich der Entlastungsbetrag um 240 € pro weiterem Kind.
Der Ausbildungsfreibetrag
Viele Jugendliche beginnen erst mit ihrer Ausbildung, wenn sie das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben. Um Eltern hier finanziell zu unterstützen, gibt es den Ausbildungsfreibetrag, der auf ihre Einkommensteuer angerechnet wird. Folgende Voraussetzungen müssen dafür erfüllt werden:
- Das Kind muss mindestens 18 Jahre alt sein
- Das Kind lebt nicht im elterlichen Haushalt
- Das Kind geht einer Berufsausbildung nach
- Den Eltern muss ein Kinderfreibetrag zustehen
Wichtig ist, dass sich das Kind ernsthaft um die Ausbildung bemüht. Im Zweifelsfall kann die Familienkasse Nachweise darüber anfordern.
Steuerfreibetrag bei Steuerpflichtigen mit Schwerbehinderung
Anstelle einer Steuerermäßigung gemäß § 33 EStG können behinderte Menschen einen pauschalen Steuerfreibetrag in ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen.
Voraussetzung ist, dass der Grad ihrer Behinderung (GdB) mindestens 50 % beträgt. Die Höhe des jährlichen Steuerfreibetrages richtet sich nach dem Grad der Behinderung und liegt zwischen 1.140 € (GdB 45 – 50) und 7.400 € (hilflos und blind) (Stand 2023).
Altersentlastungsbetrag: Steuerfreibetrag für Rentner:innen
Um Steuerzahlende über 64 Jahren zu entlasten, steht ihnen der Altersentlastungsbetrag zu. Hat eine steuerzahlende Person vor Beginn des Kalenderjahres, für das ihr zu versteuerndes Einkommen ermittelt wird, das 64. Lebensjahr vollendet, wird ihr ein Steuerfreibetrag gewährt. Voraussetzung ist, dass der oder die Steuerpflichtige Arbeitslohn aus einem gegenwärtigen Dienstverhältnis bezieht oder über andere Einkünfte verfügt, deren Summe positiv ist. Diese beiden Faktoren dienen als Bemessungsgrundlage für den Altersentlastungsbetrag. Versorgungsbezüge, bestimmte Leibrenten sowie Einkünfte aus der betrieblichen Altersvorsorge zählen zu den Alterseinkünften, die bei der Bemessungsgrundlage keine Rolle spielen.
Im Fall der Zusammenveranlagung mit dem Ehepartner oder der Ehepartnerin wird der Altersentlastungsbetrag personenbezogen berücksichtigt. Als Bemessungsgrundlage werden dann nur die Einkünfte des Steuerpflichtigen herangezogen, die die Voraussetzungen für den Altersentlastungsbetrag erfüllt.
Steuerfreibetrag bei Erbschaft und Schenkung
Wenn enorme Vermögenswerte den Eigentümer oder die Eigentümerin wechseln, will der Staat etwas davon abhaben. Überschreiten diese Werte eine bestimmte Grenze, müssen Betroffene eine Erbschafts- und Schenkungssteuer zahlen. Für eine steuerfreie Schenkung muss man sich das Verhältnis zwischen Schenkendem und Beschenktem ansehen. Abhängig von der Nähe der Beteiligten fällt der zu Beschenkende in eine von drei steuerlichen Klassen – die hat im Übrigen nichts mit der klassischen Steuerklasse zu tun.
Je näher schenkende und empfangende Person miteinander verwandt sind, desto höher ist auch der Steuerfreibetrag. Gleiches gilt für den Erblassenden und den Erbenden. Der Steuerfreibetrag bezieht sich hierbei auf die Summe, die Sie steuerfrei verschenken oder vererben dürfen.
Bei Ehegatten und Lebenspartner:innen liegt der Steuerfreibetrag bei 500.000 €. Damit fallen Betroffene in die Steuerklasse 1, genau wie Kinder und Enkelkinder, deren Eltern verstorben sind. Für diese gibt es immerhin noch einen Steuerfreibetrag von 400.000 €. Am niedrigsten fällt der Steuerfreibetrag bei Eltern, Großeltern, Nichten und Neffen sowie Geschwistern und anderen Erwerbern aus. Hier liegt er lediglich bei 20.000 €.
Steuerfreibetrag bei weiteren Einkommen
Aufgepasst beim Nebenjob
Wenn Sie mehrere Jobs haben, sollten Sie wissen, wie sich dies auf Ihre Steuerpflicht und die dazugehörigen Freibeträge auswirkt. Selbstständige, die auch in einem Angestelltenverhältnis stehen, führen durch ihren Job bereits monatlich Steuern ab. Dabei wird die Summe beider Einkommen vom Finanzamt zusammengerechnet. Bei der Jahressteuererklärung werden somit sämtliche Einnahmen berücksichtigt und versteuert. Das kann dazu führen, dass Sie in eine höhere Steuerklasse rutschen und Nachzahlungen leisten müssen.
Der Steuerfreibetrag ist häufig von der Höhe Ihres Einkommens abhängig. Um zu erkennen, welche Freibeträge Sie geltend machen können, hilft Ihnen das passende Geschäftskonto für Freiberufler:innen oder Konto für Selbstständige dabei, stets den Überblick über Ihre Einkünfte zu behalten.
Die Übungsleiterpauschale
Sie sind ehrenamtlich tätig? Dieses Engagement wird vom Staat gefördert. Er erlaubt Ihnen, mit der sogenannten Übungsleiterpauschale in Ihrer Steuererklärung auf einen weiteren Steuerfreibetrag zurückzugreifen, wenn Sie eine der folgenden ehrenamtlichen Tätigkeiten ausüben:
- Pfleger:in kranker, alter oder behinderter Menschen
- Trainer:in im Sportverein
- Ausbilder:in, Ausbildungsleiter:in, Erzieher:in oder Betreuer:in
- künstlerische Tätigkeiten wie Chorleiter:in
Ihre hauptberufliche Arbeitsstelle sollte sich inhaltlich allerdings von Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit unterscheiden. Diese Pauschale steht Ihnen aber auch zu, wenn Sie keinem Beruf nachgehen.
Seit 2023 können Übungsleiter:innen 3.000 € frei von Steuern und Sozialabgaben verdienen. Beim Überschreiten des Steuerfreibetrags wird lediglich der darüber liegende Betrag versteuert.
- Steuerfreibeträge und -freigrenzen sind ideale Mittel, um als Freiberufler:in, selbstständige Person oder Gründer:in Steuern zu sparen.
- Freibeträge und Freigrenzen gibt es für die Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer.
- Einige davon stehen Ihnen bedingungslos zur Verfügung, für andere spielen die Rechtsform, der Familienstand oder die Höhe von Umsatz und Gewinn eine entscheidende Rolle.
- Wer bestmöglich Steuern sparen möchte, sollte sich gut über die geltenden Freibeträge und Grenzen informieren.
- Steuerberatungen oder die passende Buchhaltungssoftware können dabei eine wertvolle Hilfe sein.
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Häufig gestellte Fragen
Welche Steuer zahlen Selbständige?
Wie hoch ist der Steuerfreibetrag für Freiberufler:innen?
Wie viel darf ich als nebenberuflich Selbstständiger steuerfrei verdienen?
Wie viel muss ich als Selbstständiger versteuern?
Wo liegt der Unterschied zwischen Freibetrag und Freigrenze?
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