Ob nebenbei oder hauptberuflich: Immer wieder entscheiden sich Menschen für eine Existenzgründung und eine neue Karriere in der Selbstständigkeit. Diese Entscheidung hat eine große persönliche Dimension, bringt aber ebenso rechtliche und vor allem steuerliche Folgen mit sich. Dazu finden Sie hier mehr Informationen und einfache Tipps zum Thema Steuern.
Steuerliche Vorteile bei nebenberuflicher Selbstständigkeit
Jeder Arbeitnehmer darf grundsätzlich nebenberuflich eine Selbstständigkeit beginnen. Für gewöhnlich muss ein Arbeitgeber darüber nicht einmal informiert oder um Erlaubnis gebeten werden. Ein solcher Genehmigungsvorbehalt entsteht allerdings vielfach am Ende doch durch den individuellen Arbeitsvertrag. Abseits davon hinterlässt es immer einen besseren Eindruck, wenn die Existenzgründer ihr Vorhaben mitteilen und absegnen lassen. Die Chefs sollten ohnehin keine Einwände haben, wenn
- darunter die eigentliche Arbeit im Unternehmen voraussichtlich nicht leidet,
- die Selbstständigkeit nicht in Konkurrenz oder Wettbewerb zum Unternehmen steht und
- beide Arbeiten strikt voneinander getrennt werden.
Der Businessplan
Selbstverständlich sollte sich jeder Existenzgründer tiefergehende Gedanken zu seinem Geschäftsmodell und dessen Wirtschaftlichkeit machen. Ein fundierter Businessplan ist aber nur für öffentliche Fördermittel und Kredite oder bei der Suche nach Investoren notwendig. Gewerbe- und Finanzämtern reichen einfache Angaben zur geplanten Tätigkeit bei der Existenzgründung.
Steuern im Gewerbe oder Freiberuf?
Selbstständige sind Gewerbetreibende, wenn ihre Existenzgründung nicht zu folgenden bestimmten Berufsgruppen zählt, die unter die freien Berufe fallen:
- Anwälte
- Architekten
- Ärzte
- Dolmetscher
- Heilpraktiker
- Journalisten und Autoren
- Künstler
- Steuerberater
Diese Berufe gelten per Katalog als freie Berufe, auch wenn sie ansonsten alle Merkmale eines Gewerbes erfüllen:
- Selbstständige und
- dauerhafte Tätigkeit
- mit der Absicht, Gewinn zu erzielen und
- Beteiligung am wirtschaftlichen Verkehr beispielsweise mit einer eigenen Homepage.
Diese Unterscheidung hat für Existenzgründer unmittelbare Bedeutung.
Wo muss die Gründung angemeldet werden?
Das neue Geschäft muss beim Gewerbeamt von Kommune oder Stadt angemeldet und dort ein Gewerbeschein beantragt werden. Dafür werden Gebühren in unterschiedlicher Höhe fällig: meist zwischen 20 und 50 Euro. Es gibt allerdings auch eine Reihe erlaubnispflichtiger Gewerbe, die von einer Apotheke bis zu einer Versicherungsvermittlung reichen. Für die Erteilung einer solchen Erlaubnis müssen weitere Nachweise und Unterlagen zum Beispiel zu einer angemessenen Ausbildung vorgelegt werden. Sie kostet außerdem meist erheblich mehr als die gewöhnliche Gewerbeanmeldung.
Das zuständige Finanzamt erhält laufend Informationen zu allen neuen Anmeldungen und tritt dann mit einem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung in Kontakt zu dem Gründer. Kommt die Post nicht automatisch, sollten Existenzgründer den Service nutzen, diesen Fragebogen online herunterzuladen, und ihn anschließend ausgefüllt den Finanzbeamten zuschicken.
Freiberufler dagegen müssen nicht zum Gewerbeamt, sondern informieren ihre Finanzbehörde einfach direkt und formlos über die neue Tätigkeit. Wer von zu Hause aus arbeitet, wendet sich dabei an das für den Wohnsitz zuständige Amt, ansonsten das des Geschäftssitzes.
Steuertipps für Existenzgründer zu Gewerbe- und Umsatzsteuer
Mit einer Gewerbeanmeldung entsteht für Unternehmer die Pflicht, zukünftig Gewerbesteuer als Teil der Unternehmenssteuernzu zahlen. Freiberufler sind dagegen nicht gewerbesteuerpflichtig, sondern entrichten die Einkommensteuer. Finanzämter können für beide Arten von Steuern Vorauszahlungen verlangen, die quartalsmäßig fällig werden. Spezielle Vergünstigungen erhalten Existenzgründer bei den Steuern nicht.
Freiberufler und Gewerbetreibende können außerdem beide umsatzsteuerpflichtig sein. Dann muss anfangs monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung übermittelt werden. In diesen Meldungen finden anderswo für betriebliche Zwecke gezahlte Mehrwert- oder Umsatzsteuer als mindernde Vorsteuer Berücksichtigung. Kommen dabei unterm Strich regelmäßig nur kleine Beträge zusammen, verzichten die Finanzbehörden später oft auf weitere Voranmeldungen.
Für die Umsatzsteuerpflicht gelten aber zwei wichtige Ausnahmen: Erstens sind Ärzte und einige Freiberufler in der Bildung oder Kunst nicht umsatzsteuerpflichtig. Zweitens sind auch Kleinunternehmer von der Umsatzsteuerpflicht ausgenommen.
Werden Geschäfte im europäischen Ausland gemacht, bedarf es einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für das Unternehmen. Diese ist nicht zu verwechseln mit der allgemeinen Steuernummer, die Personen und Unternehmen steuerlich identifiziert.
Steuereinsparung für Kleinunternehmer mit der Kleinunternehmerregelung
Existenzgründer, die im ersten Geschäftsjahr voraussichtlich weniger als 22.000 Euro Umsatz machen, dürfen die sogenannte Kleinunternehmerregelung nutzen und sich im Gegensatz zu anderen Rechtsformen wie der Personengesellschaft von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen. Dazu müssen sie nur die entsprechende Angabe im Erfassungsbogen des Finanzamts machen. Als weitere Folgen sind zu beachten: Ihre Rechnungen dürfen keine Umsatzsteuer enthalten (und müssen generell bestimmten Richtlinien entsprechen). Ein Abzug von Vorsteuern aus Betriebsausgaben entfällt folglich auch.
Später bleibt die Kleinunternehmerregelung bestehen, wenn der jeweilige Vorjahresumsatz unter 22.000 Euro bleibt und im laufenden Geschäftsjahr kein Umsatz von 50.000 Euro aufwärts zu erwarten ist. Der Gewinn spielt hierbei keine Rolle.
Brauchen Gründer für Steuertipps und Steuererklärung einen Steuerberater?
Der Gang zum Steuerberater ist für Gründer nicht prinzipiell notwendig oder vorgeschrieben. Jedoch können sich schon für Kleinunternehmer die Dienste eines Steuerberaters und dessen Steuertipps lohnen, weil sie viel Arbeit abnehmen und den eigenen Zeitaufwand für die Steuererklärung verringern helfen. Außerdem kann sein Wissen zu einer handfesten Steuerersparnis führen. Beispiel: Die private Rentenversicherung für Selbstständige ist steuerlich absetzbar. Auch helfen die Profis bei allen Fragen rund um Steuern und steuerliche Vorteile sofort, und die Kosten dieser Steuerberatung sind zuletzt immer als Betriebsausgaben absetzbar.
Firmenkonto für Existenzgründer
Die meisten geschäftlichen Zahlungen fließen barlos über ein Konto. Es ist sehr zu empfehlen, hierfür ein eigenes Geschäfts- oder Firmenkonto zu eröffnen. Die Trennung von privaten und beruflichen Finanzen erleichtert den täglichen Überblick und vereinfacht regelmäßig die Buchhaltung oder Steuererklärungen. Besonders praktisch ist es, wenn in Ihrem Geschäftskonto bereits nützliche Tools zur Buchhaltung integriert sind, wie es beispielsweise bei Qonto der Fall ist.
Gründer von Kapitalgesellschaften aller Art müssen sogar ein Geschäftskonto eröffnen, da hier gesetzlich gefordert wird, dass Privat- und Unternehmenskapital einer strikten Trennung unterliegen.