Voraussetzung für den Status Kleinunternehmen ist ein Umsatz, der im Vorjahr unter 22.000 € lag und im laufenden Jahr 50.000 € voraussichtlich nicht übersteigen wird. Unternehmen, auf die das zutrifft, gelten als Kleinunternehmen und sind umsatzsteuerbefreit. Als Kleinunternehmer:in weisen Sie die Umsatzsteuer nicht in Ihren Rechnungen aus.
Ihre Rechnung enthält aber einen Hinweis für Ihre Kund:innen und Geschäftspartner:innen, dass Ihr Unternehmen gemäß § 19 UStG von der Zahlung der Umsatzsteuer befreit ist.
Im Gegensatz zu Unternehmen, die der Regelbesteuerung unterliegen, sind Sie nicht verpflichtet, eine monatliche oder vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt abzugeben. Eine Umsatzsteuererklärung geben Sie als Kleinunternehmer:in ebenfalls nicht ab. Der Status als Kleinunternehmen spart Ihnen also eine Menge Arbeit. Gleichzeitig können Sie Ihren Kund:innen Ihre Leistungen günstiger anbieten und sich damit einen Wettbewerbsvorteil verschaffen.
Nehmen Sie die sogenannte Kleinunternehmerregelung in Anspruch, bedeutet das aber auch, dass Sie nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Das heißt, Umsatzsteuer, die Sie selbst für Ausgaben für Ihr Unternehmen an andere Unternehmen zahlen, werden Ihnen nicht vom Finanzamt erstattet.
Gerade in der Gründungsphase, in der Sie vermutlich hohe Geschäftsausgaben für die Büroausstattung, Ihre technische Ausstattung oder Ihr Marketing erwarten, kann sich der Ausschluss vom Vorsteuerabzug nachteilig auswirken.
Der Gesetzgeber lässt Ihnen daher die Wahl: Auch wenn Sie die Voraussetzungen für ein Kleinunternehmen erfüllen, können Sie frei wählen, ob Sie die Umsatzsteuer in Ihren Rechnungen ausweisen möchten. Entscheiden Sie sich dazu, die Umsatzsteuer zu erheben, müssen Sie dies unabhängig von der Höhe Ihres Umsatzes in den kommenden fünf Jahren tun. Das heißt auch, dass Sie verpflichtet sind, die Umsatzsteuervoranmeldung sowie eine Umsatzsteuererklärung abzugeben.
Stellen Sie fest, dass Sie doch von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen möchten, können Sie Ihr zuständiges Finanzamt nach Ablauf der fünf Jahre mit einem formlosen Schreiben darum bitten, Ihnen den Status eines Kleinunternehmens zu geben.