Die Freiberuflichkeit ist eine ganz besondere Form der Selbstständigkeit: Freiberufler:innen sind von der Gewerbesteuerpflicht befreit und können sich unter bestimmten Voraussetzungen auch von der Zahlung der Umsatzsteuer befreien lassen.
Als Freiberufler:in eine Rechnung schreiben: So machen Sie es richtig
Anforderungen an rechtskonforme Rechnungen
Selbstständige, also auch Freiberufler:innen und Freelancer:innen, sind gesetzlich dazu verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten, nachdem sie eine Dienstleistung für eine juristische Person oder einen Unternehmer erbracht oder eine Ware geliefert haben, eine Rechnung zu schreiben. Da eine Unterschrift nicht zwingend erforderlich ist, können sie die Rechnung digital oder in Papierform erstellen.
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Pflichtangaben für Freiberufler:innen beim Rechnung schreiben
Die Rechtsgrundlage, wie eine rechtskonforme Rechnung auszusehen hat, welche Pflichtangaben hinein gehören und in welchem Zeitraum Sie sie stellen müssen, regelt § 14 des Umsatzsteuergesetzes (UStG).
Für die korrekte Rechnungsstellung sind für Freiberufler:innen neben der Form vor allem die Pflichtangaben auf der Rechnung entscheidend. Dazu zählen
- der vollständige Name der rechnungsstellenden Unternehmerin oder des Unternehmers
- der vollständige Name der rechnungsstellenden Leistungsempfängerin oder des Leistungsempfängers
- die vollständige Anschrift der rechnungsstellenden Unternehmerin oder des Unternehmers
- die vollständige Anschrift der rechnungsstellenden Leistungsempfängerin oder des Leistungsempfängers
- die Steueridentifikationsnummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- Datum der Rechnungsausstellung
- eine fortlaufende Rechnungsnummer
- Menge und Bezeichnung der Ware(n) oder die Art und der Umfang (beispielsweise in Stunden) der sonstigen Leistung
- Datum der Lieferung oder Leistung
- der Gesamtbetrag, aufgeschlüsselt nach Steuersätzen und -befreiungen
- mögliche Rabatte & Skonti
- die Zahlungsfrist (inkl. Angabe eines Datums)
Das Zahlungsziel legen Sie als Freiberufler:in individuell in Ihrer Rechnung fest. Üblich ist ein Zeitraum von 14 Tagen bis vier Wochen, in dem die Rechnung von Kund:innen beglichen werden müssen. Das Zahlungsziel kann jedoch auch kürzer vereinbart werden. Wichtig ist, dass Sie neben dem Zahlungsziel auch ein konkretes Datum anführen.
Pflichtangaben bei Kleinbetragsrechnung
Bei Rechnungen, deren Gesamtbetrag 250 € nicht übersteigt, spricht man von Kleinbetragsrechnungen. Hier sind die Pflichtangaben weniger umfangreich.
- der vollständige Name und die Anschrift der rechnungsstellenden Unternehmerin oder des Unternehmers
- das Rechnungsdatum
- die Menge und Bezeichnung der Ware(n) oder die Art und der Umfang (beispielsweise in Stunden) der sonstigen Leistung
- das Entgelt und Steuerbetrag in einer Summe
- der anzuwendende Steuersatz oder ggf. Hinweis auf eine Steuerbefreiung
Auch bei Kleinbetragsrechnungen sind allgemeine Aussagen wie „inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer“ unzureichend. Rechnen Sie in einer Rechnung Lieferungen und Leistungen ab, die unterschiedlichen Steuersätzen unterliegen, müssen Sie für jeden Steuersatz die Summe der jeweiligen Lieferungen und Leistungen angeben.
- beim grenzüberschreitenden Versandhandel (§ 3c UStG)
- bei innergemeinschaftlichen Lieferungen (§ 6a UStG)
- beim Reverse-Charge-Verfahren (§ 13b UStG)
Welche Steuernummer muss ausgewiesen werden?
Sofern Sie ausschließlich Geschäfte mit Privatpersonen oder anderen inländischen Unternehmen machen, können Sie als Freiberufler:in die Umsatzsteuer über Ihre persönliche Steuernummer abrechnen lassen. Damit ist die Angabe Ihrer Steuernummer auf Ihrer Rechnung ausreichend.
Das bedeutet: Nicht die Freiberufler:innen als leistungserbringende Person, sondern die Kund:innen als leistungsempfangende Person müssen die Umsatzsteuer in ihrem Heimatland an das Finanzamt entrichten.
Angaben zur Umsatzsteuer auf der Rechnung
Wie jede:r Unternehmer:in sind auch Angehörige der freien Berufe dazu verpflichtet, Umsatzsteuer auf ihre Lieferungen und Leistungen zu erheben und an das Finanzamt weiterzuleiten. Das bedeutet, dass Freiberufler:innen den Nettobetrag und die Umsatzsteuer getrennt voneinander ausweisen müssen, wenn sie freiberuflich eine Rechnung schreiben.
19 oder 7 %?
Das deutsche Steuerrecht unterscheidet zwischen dem Regelsteuersatz in Höhe von 19 % auf den steuerpflichtigen Umsatz und dem ermäßigten Steuersatz von 7 % auf den Umsatz täglich benötigter Güter.
Zu den umsatzsteuerermäßigten Gütern zählen beispielsweise
- Lebensmittel (überwiegend Grundnahrungsmittel)
- Waren oder Dienstleistungen, die der Bildung oder dem gesellschaftlichen Leben (Bücher, Zeitungen und Zeitschriften oder Kunst- und Kulturangebote)
- Tickets für den öffentlichen Nah- und Fernverkehr
Darüber hinaus gibt es Umsätze, die von der Umsatzsteuer befreit sind. Dazu zählen laut § 4 UStG beispielsweise
- medizinische oder gesundheitliche Leistungen
- Finanz-, Kredit-, und Versicherungsleistungen sowie deren Vermittlung
- künstlerische Darbietungen
- Verkauf, Vermietung oder Verpachtung von Grundstücken
- Gewinne aus Glücksspielen
Freiberufler:innen, die umsatzsteuerbefreite Leistungen erbringen, müssen in ihrer Rechnung einen Grund für die Steuerbefreiung angeben.
Freiberufliche Journalist:innen
Rechnung von Kleinunternehmer:innen
Liegt Ihr Vorjahreseinkommen unter 22.000 € und werden Sie im aktuellen Geschäftsjahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 € an Einnahmen erzielen, können Sie als Freiberufler:in die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen und sich von der Zahlung der Umsatzsteuer befreien lassen.
Elektronische Rechnung schreiben als Freiberufler:in
Als Freiberufler:in achten Sie darauf, Fehler in Rechnungen zu vermeiden. Fehlerhafte Rechnungen hinterlassen einen schlechten Eindruck beim Kundinnen und Kunden und verursachen einen Mehraufwand: Sie müssen storniert und anschließend unter einer neuen Rechnungsnummer ordnungsgemäß erstellt werden. Wurde eine Rechnung bereits begleichen, erhält der Kunde oder die Kundin eine Korrekturrechnung.
- Freiberufler:innen sind gesetzlich dazu verpflichtet, rechtskonforme Rechnungen zu stellen.
- Sie müssen die erforderlichen Pflichtangaben enthalten und die Anforderungen an die Echtheit, Unveränderbarkeit und Lesbarkeit erfüllen.
- Freiberufler:innen können ihre Rechnung digital oder in Papierform erstellen.
- Wer eine Rechnungssoftware reduziert den Aufwand und stellt sicher, rechtskonforme und professionelle Rechnungen zu erstellen.
- Ein Geschäftskonto für Freiberufler:innen kann helfen, Rechnungen digital zu versenden und zu verwalten.
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