Die Freiberuflichkeit ist eine ganz besondere Form der Selbstständigkeit: Freiberufler:innen sind von der Gewerbesteuerpflicht befreit und können sich unter bestimmten Voraussetzungen auch von der Zahlung der Umsatzsteuer befreien lassen.
Bei der Rechnungsverwaltung und -stellung von Freiberufler:innen macht der Gesetzgeber keine Ausnahme: Für sie gelten grundsätzlich dieselben Vorschriften und Anforderungen für die Erstellung einer rechtskonformen Rechnung wie für alle anderen Unternehmen.
Worauf Sie als freiberufliche Person bei der Rechnungsstellung achten müssen, erfahren Sie in diesem Artikel.