Kleinbetragsrechnungen müssen weniger Angaben enthalten als andere Rechnungen. Sie fragen sich, was auf eine Kleinbetragsrechnung gehört und wo die Grenzen liegen? Hier erfahren Sie alles Wissenswerte.
Das Wichtigste in Kürze
- Kleinbetragsrechnungen können ausgestellt werden, wenn der Bruttobetrag 250 € nicht überschreitet.
- Bei Rechnungen im Kleinbetrag müssen weniger Angaben gemacht werden als bei anderen Rechnungen. Dies spart Zeit und erleichtert den Abzug der Vorsteuer.
- Im EU-Ausland müssen Rechnungen immer vollständige Angaben enthalten. Die Regelung zur Kleinbetragsrechnung entfällt unabhängig des Rechnungsbetrags.
Was ist eine Kleinbetragsrechnung?
Rechnungen in Unternehmen sind teilweise kompliziert. Von der Umsatzsteuer bis hin zur genauen Aufstellung aller Posten und den korrekten Angaben von Empfänger:innen und Rechnungssteller:innen muss alles enthalten sein. Nur wenn die Rechnung richtig und vollständig erstellt wurde, kann sie unter anderem in puncto Vorsteuer geltend gemacht werden.
Kleinbetragsrechnungen erleichtern den bürokratischen Aufwand. So müssen nicht alle Rechnungsmerkmale erhalten sein. Das erspart der Rechnungsstellerin oder dem Rechnungssteller eine Menge Arbeit und vermeidet auch Fehler.
Die Kleinbetragsrechnungs-Grenze
Die Grenze für die Kleinbetragsrechnung wurde seit 2017 von 150 € auf 250 € hochgesetzt. Nahezu alle Rechnungen mit einigen Ausnahmen können bei einem Betrag von unter 250 € als Kleinbetrag ausgestellt werden.
Rechnungen Kleinbetrag: Sinn und Ziel
Bei einer normalen Rechnung sind Umsatzsteuer und Leistungsempfänger:in gesondert ausgewiesen. Nur wenn alle Angaben vollständig sind, akzeptiert das Finanzamt die Rechnung für alle steuerlichen Angelegenheiten. Kleinbetragsrechnungen müssen diese Angaben nicht enthalten, die Umsatzsteuer kann aber dennoch geltend gemacht werden.
Das Ziel der Kleinbetragsrechnung ist es demnach, den Vorsteuerabzug zu erleichtern und auch bei nicht vollumfänglichen Rechnungen abzuziehen sowie der Rechnungsstellerin oder dem Rechnungssteller das schnelle und unbürokratische Erstellen einer Rechnung zu ermöglichen.
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Anforderung Kleinbetragsrechnung: Bestandteile auf einen Blick
Für die Kleinbetragsrechnung gelten keine Sonderregelungen. Es stellt lediglich eine vereinfachte Form der Rechnungsstellung dar.
Folgende Posten müssen bei einer Kleinbetragsrechnung dennoch enthalten sein:
- Vollständiger Name und Anschrift der Rechnungsstellerin oder des Rechnungsstellers
- Datum der Rechnungsstellung
- Rechnungspositionen mit Art und Umfang der erbrachten Leistungen oder gelieferten Waren
- Bruttopreis inklusive Mehrwertsteuer
Angaben zur Kleinunternehmerregelung, falls von dieser Regelung Gebrauch gemacht wird
Kleinunternehmerregelung
Im Gegensatz zu einer normalen Rechnung müssen demnach in der Kleinbetragsrechnung einige Angaben nicht enthalten sein.
Dazu zählen:
- Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID
- Fortlaufende Rechnungsnummern
- Vollständige Anschrift der Empfängerin oder des Empfängers
- Zahlungsfrist
Kleinbetragsrechnung: Brutto oder Netto?
Bei einer Kleinbetragsrechnung zählt immer der Maximalbetrag. Die Rechnung darf brutto nicht höher als 250 € sein. Daher sollten Sie darauf achten, wie hoch der Steuersatz des Nettopreises ist. Denn bereits bei einem Betrag von 250,10 € kann eine Rechnung nicht mehr im Kleinbetrag erstellt werden.
Demnach ergibt sich folgendes Rechenbeispiel für den Maximalbetrag der Kleinbetragsrechnung:
Steuersatz von 19%
Netto 210,08 € (Mehrwertsteuer 39,92 € ) = Brutto 250 €
Steuersatz von 7 %
Netto 233,64 € (Mehrwertsteuer 16,36 € ) = Brutto 250 €
Gibt es Ausnahmen bei Kleinbetragsrechnungen?
Rechnungen, die an das EU-Ausland gestellt werden, unterliegen generell nicht der Rechnung Kleinbetrag. Hierbei muss immer, egal um welchen Betrag es sich handelt, eine komplette Rechnung mit allen erforderlichen Angaben ausgestellt werden.
Anforderungen Kleinbetragsrechnung für die Buchhaltung
Auch Kleinbetragsrechnungen sind bei der Buchführung komplett zu berücksichtigen und müssen wie alle anderen Rechnungen ebenfalls chronologisch, lückenlos und für Dritte nachvollziehbar dokumentiert und archiviert werden. Mit einer Buchhaltungssoftware und einem innovativen Geschäftskonto wie von Qonto können Sie alle Geschäftsprozesse problemlos in dem richtigen Format und dank unterschiedlicher Schnittstellen für Dritte, wie der Steuerberaterin oder den Steuerberater, zugänglich machen.
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Fazit: Kleinbetragsrechnungen erleichtern die Arbeit, gelten aber nicht überall
Müssen Sie für Ihr Unternehmen viele Rechnungen mit einem Bruttobetrag unter 250 € ausstellen? Dann kann die Kleinbetragsrechnung Ihnen eine Menge Arbeit und Aufwand ersparen, denn nicht alle Angaben müssen wie bei normalen Rechnungen aufgeführt sein. Achten Sie allerdings immer darauf, den Maximalbetrag nicht zu überschreiten, denn sonst bekommen Sie im Zweifel Probleme mit dem Finanzamt.
Auch bei der Buchführung ist jede Kleinbetragsrechnung festzuhalten. Gerade wenn Sie viele Rechnungen im Monat ausstellen, lohnt sich eine Buchhaltungssoftware, mit der die Buchführung um ein Vielfaches einfacher gelingt. Insbesondere in Kombination mit einem Geschäftskonto wie von Qonto haben Sie alle Ihre Finanzen im Blick und können Ihr Banking von überall vornehmen und alle Prozesse direkt an dem richtigen Ort speichern und archivieren.
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