Welches Land oder Einlagensicherungssystem im Notfall zuständig ist, hängt vom Sitz des Geldinstituts, wo Sie Ihr Geld eingezahlt haben, ab.
Ein Beispiel: Hat ein ausländisches Kreditinstitut mit Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) eine Zweigstelle in Deutschland und Sie haben dort Ihr Guthaben hinterlegt, erfolgt die Auszahlung der Entschädigung durch ein deutsches Einlagensicherungssystem. In diesem Fall brauchen Sie sich nicht an die Sicherungseinrichtung im Heimatland des Kreditinstituts zu wenden, sondern können das Entschädigungsverfahren in Deutschland abwickeln.
Andersherum funktioniert die Entschädigung auf die gleiche Weise: Haben Sie Ihr Guthaben bei einer ausländischen Zweigstelle im EWR einer deutschen Bank eingezahlt, greift die Einlagensicherung des ausländischen Staates.
Bei Tochtergesellschaften gilt das Einlagensicherungssystem des jeweiligen Landes, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat.
Um sicherzugehen, dass Ihr Guthaben im Ausland geschützt ist und ein europäischer Staat über eine ausreichende Finanzkraft verfügt, können Sie sich an sogenannten Ratings orientieren. Diese werden von Ratingagenturen (englisch: Credit Rating Agency, CRA) erstellt und geben Auskunft über die Bonität eines Landes. Zu den drei großen Ratinagenturen zählen Moody’s, Fitch und Standard&Poor’s.