Was genau passiert eigentlich, wenn ein Geldinstitut nicht mehr in der Lage ist, seinen Verbindlichkeiten nachzukommen? In solchen Fällen greift die Einlagensicherung. Wie sie funktioniert, erfahren Sie in diesem Artikel.
Gesetzliche Einlagensicherung auf dem Geschäftskonto und Girokonto
- Die gesetzliche Einlagensicherung in der EU schützt Rückzahlungsansprüche von Kund:innen bis zu 100.000 € pro Person und Kreditinstitut bei Insolvenz der Bank.
- Die gesetzliche Einlagensicherung gilt sowohl für Privat- als auch für Firmenkunden.
- Bei Gemeinschaftskonten verdoppelt sich der Anspruch auf die Einlagensicherung auf bis zu 200.000 €. Bei Verteilung der Einlagen auf mehrere Banken besteht bei jeder Bank Anspruch auf Entschädigung bis zu 100.000 €.
- In besonderen Fällen, wie Geldern aus Scheidungen oder Immobilienverkäufen, kann sich der Anspruch auf maximal 500.000 € erhöhen, gültig für sechs Monate.
- Die gesetzliche Einlagensicherung wird von den Banken selbst finanziert, die Beiträge zu einem Sicherungsfonds leisten, basierend auf Einlagenhöhe und Risikoprofil.
- Kritik an der Einlagensicherung umfasst Befürchtungen, dass finanzstarke Länder für schwächere aufkommen müssen und bei einer Finanzkrise die Fonds nicht ausreichen.
- Die freiwillige Einlagensicherung bietet zusätzlichen Schutz für Beträge, die über den gesetzlichen Mindestrahmen von 100.000 € hinausgehen, jedoch ohne Rechtsanspruch auf Entschädigung.
- Auch Qonto bietet eine Sicherheit in Höhe von 100.000 € pro Konto und Kund:in.
Was ist die gesetzliche Einlagensicherung?
Die Einlagensicherung schützt Ihre Rückzahlungsansprüche in der Europäischen Union. Sollte das Finanzinstitut, bei dem Sie Ihr Geld verwahren, nicht mehr in der Lage sein, Ihre Einlagen auszuzahlen, zum Beispiel im Fall einer Insolvenz, ist Ihr Geld durch die Einlagensicherung geschützt und wird Ihnen erstattet.
Wie hoch ist die gesetzliche Einlagensicherung?
Grundsätzlich gilt, dass 100.000 € pro Einleger:in und Kreditinstitut geschützt sind. Neben Euro und weiteren EU-Währungen sind sämtliche Währungen wie US-Dollar- oder Schweizer Franken-Konten geschützt.
Bei Gemeinschaftskonten hat jede Kontoinhaberin und jeder Kontoinhaber Anspruch auf die Entschädigung. Das heißt, bei zwei Kontoinhaber:innen verdoppelt sich der Anspruch auf 200.000 € – vorausgesetzt, die Kontoinhaber:innen haben keine weiteren Einlagen bei der entsprechenden Bank.
Das Gleiche gilt für die Einlagensicherung, wenn Sie Ihr Guthaben auf mehrere Banken verteilen. Das heißt, gehen mehrere Banken gleichzeitig pleite, haben Sie bei jeder Bank entsprechend Anspruch auf eine Entschädigung bis zu einer Höhe von maximal 100.000 €.
Dieser Anspruch kann sich auf maximal 500.000 € erhöhen, wenn eine Kundin oder ein Kunde aufgrund besonderer Umstände gerade sehr viel Geld auf seinem oder ihrem Konto hat. Hierzu zählen beispielsweise Gelder aus:
- einer Scheidung
- Rentenzahlungen
- Immobilienverkäufen
- Abfindungen bei Kündigung
- Auszahlung von Versicherungsleistungen,
- Entschädigungszahlungen
Dieser besondere Anspruch besteht allerdings nur für einen Zeitraum von sechs Monaten.
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Qonto ist ein europäischer Anbieter, der Selbstständigen sowie Unternehmen jeder Größe Geschäftskonten mit deutscher IBAN anbietet. Gründer erhalten zudem weitere Unterstützung z.B. bei der Stammkapitaleinzahlung, kostenlose Vorlagen u.v.m., wenn Sie Ihr Geschäftskonto für die UG oder GmbH mit Qonto eröffnen.
Wer zahlt die gesetzliche Einlagensicherung?
Die gesetzliche Einlagensicherung wird von den Banken selbst finanziert. Jene Banken, die Mitglieder des jeweiligen Einlagensicherungssystems sind, leisten Beiträge zu einem Sicherungsfonds. Diese Beiträge werden auf Basis der Einlagenhöhe und des Risikoprofils der Bank berechnet.
Im Falle einer Bankeninsolvenz nutzt man diese Fonds, um die Einlagen der Kundinnen und Kunden bis zu einem Betrag von 100.000 € pro Person und Bank zu sichern. Somit tragen die Banken die Kosten für die Absicherung Ihrer Einlagen.
Ist Tagesgeld einlagengesichert?
Ja, Tagesgeldkonten sind durch die gesetzliche Einlagensicherung abgesichert. In Deutschland bedeutet das, dass Ihre Einlagen auf Tagesgeldkonten bis zu einem Betrag von 100.000 Euro pro Kunde und Bank im Falle einer Bankeninsolvenz geschützt sind.
Kritik an der gesetzlichen Einlagensicherung
Trotz dieses Vorteils, der es deutschen Bankkundinnen und Bankkunden ermöglicht, höher verzinste Tages- und Festgeldangebote im europäischen Ausland zu nutzen, steht die europäische Einlagensicherung auch in der Kritik.
Zum einen befürchten Kritiker:innen, dass Banken aus Ländern mit einer hohen Finanzkraft für finanzschwache Länder aufkommen müssen. Zum anderen wird befürchtet, dass bei einer Finanzkrise gleich mehrere Banken zahlungsunfähig werden und die Einlagen aus den Sicherheitsfonds nicht für alle Anleger:innen ausreichen.
Unterschied Einlagensicherung und Anlegersicherung
Während die Einlagensicherung das Bankguthaben schützt, sichert die Anlegersicherung Ansprüche von Kundinnen und Kunden aus Wertpapiergeschäften ab. Dieser Anspruch schließt alle Gelder aus Wertpapiergeschäften ein, die die Bank ihren Anlegerinnen und Anlegern schuldet.
Was ist die freiwillige Einlagensicherung?
Viele private und öffentliche Banken sichern ihre Kundinnen und Kunden mit der freiwilligen Einlagensicherung zusätzlich ab. Dieser Schutz dient den Geldern, die den gesetzlichen Mindestrahmen von 100.000 € übersteigen.
Wer hier letztendlich Schutz erhält, regeln die jeweiligen Satzungen oder Statuten der teilnehmenden Banken. Allerdings gibt es keinen Rechtsanspruch auf eine Entschädigung aus der freiwilligen Einlagensicherung und sie unterliegt auch nicht der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Zu den freiwilligen Einlagensicherungseinrichtungen zählen:
- der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. (BdB) für Privatbanken. Eine Übersicht, welche Banken dem Fonds angehören, finden Sie beim Bundesverband deutscher Banken e.V.
- der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) für öffentliche Banken. Eine Übersicht, welche Banken diesem Fonds angehören, finden Sie beim Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V.
Was fällt unter die Einlagensicherung bei der Bank?
Die gesetzliche Einlagensicherung greift bei:
- Festgeldkonten
- Tagesgeldkonten
- Girokonten
- Geschäftskonten
- Sparbücher und Sparbriefe
Gemäß Bundesfinanzministerium schützt die „gesetzliche Einlagensicherung vorrangig private Einleger:innen (u. a. Privatpersonen) und Unternehmen. Eine Auflistung der vom Schutz ausgeschlossenen zumeist institutionellen Einleger:innen findet sich in § 6 des Einlagensicherungsgesetzes.”
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Was fällt nicht unter die Einlagensicherung?
Die gesetzliche Einlagensicherung deckt hauptsächlich herkömmliche Bankguthaben wie Sparbücher und Tagesgeldkonten ab, nicht aber Investitionsbeträge, wie etwa:
- Investitionen in Wertpapiere: Aktien, Anleihen, Fonds und andere Wertpapierinvestitionen sind nicht durch die Einlagensicherung abgedeckt.
- Unternehmensanleihen und -aktien: Wenn Sie direkt in Unternehmensanleihen oder -aktien investieren, fällt dies nicht unter die gesetzliche Einlagensicherung.
- Kryptowährungen: Einlagen in Kryptowährungen wie Bitcoin sind nicht durch die Einlagensicherung geschützt.
- Spekulative Finanzprodukte: Spekulative Produkte wie Derivate oder komplexe Finanzinstrumente fallen nicht unter die Einlagensicherung.
Banken außerhalb des Geltungsbereichs
Einlagen bei Banken, die nicht unter die EU-Einlagensicherungsrichtlinie fallen, sind ebenfalls nicht geschützt.
Wie kommen Sie bei einer Bankeninsolvenz an Ihr Geld?
Im Fall einer Bankeninsolvenz überprüft die BaFin zunächst, ob es sich um einen Entschädigungsfall nach Einlagensicherungsgesetz handelt. Ist das der Fall, erhält das zuständige Einlagensicherungssystem Informationen über die Kundinnen und Kunden und deren Einlagen von der Bank.
Sie werden dann entsprechend automatisch informiert und müssen bis zu einer Höhe von 100.000 € nicht selbst ihre Ansprüche geltend machen.
Einlagen bis zu 100.000 € müssen spätestens innerhalb von sieben Arbeitstagen erstattet werden. Gehören Sie zu den Betroffenen, die zum Zeitpunkt der Bankenpleite sehr viel Geld auf ihrem Konto hatten, müssen Sie Ihre Ansprüche nachweisen.
Für die Auszahlung der Gelder ist die gesetzliche Entschädigungseinrichtung oder das institutsbezogene Sicherungssystem zuständig. Sie stellen auch fest, ob und in welcher Höhe Entschädigungsansprüche bestehen.
Diese Regelungen gelten nur für die gesetzliche Einlagensicherung. Bei der freiwilligen Einlagensicherung gelten die Regelungen der jeweiligen freiwilligen Einlagensicherungseinrichtungen.
Einlagensicherung bei Qonto
Auch bei Qonto unterliegt das Guthaben auf Ihrem Online-Geschäftskonto natürlich der gesetzlichen Einlagensicherung in Höhe von 100.000 €.
Darüber hinaus garantieren das deutsche Bankgeheimnis, die Einhaltung regulatorischer Anforderungen und gängiger ISO-Standards wie die EU-Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 sowie die Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Sicherheit Ihrer Kundendaten.
- Bei Zahlungsunfähigkeit Ihrer Bank ist Ihr Geld ist durch die Einlagensicherung bis zu einer Höhe von 100.000 € pro Einleger:in und Kreditinstitut geschützt.
- Die gesetzliche Einlagensicherung greift bei Festgeld-, Tagesgeld-, Girokonten sowie Geschäftskonten. Auch Ihre Spareinlagen sind geschützt.
- Einlagen bis zu 100.000 € müssen spätestens innerhalb von sieben Arbeitstagen erstattet werden.
- Welches Land oder Einlagensicherungssystem im Notfall zuständig ist, hängt vom Sitz des Geldinstituts, wo Sie Ihr Geld eingezahlt haben, ab.
- Während die Einlagensicherung das Bankguthaben schützt, sichert die Anlegersicherung Ansprüche von Kundinnen und Kunden aus Wertpapiergeschäften ab.
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