Für Selbstständige ist das Homeoffice nicht nur ein bequemer Arbeitsort, sondern oft auch ein wesentlicher Bestandteil ihres beruflichen Alltags. Die Flexibilität, von zu Hause aus zu arbeiten, bietet nicht nur eine erhöhte Effizienz und Produktivität, sondern kann auch erhebliche Kosteneinsparungen mit sich bringen.
Homeoffice steuerlich absetzen 2024: Mit unserer Checkliste
Doch neben den offensichtlichen Vorteilen wirft das Arbeiten von zu Hause auch steuerliche Fragen auf. Können Selbstständige und Freiberufler:innen ihre Homeoffice-Kosten in der Steuererklärung geltend machen? Und wenn ja, welche Ausgaben können abgesetzt werden und unter welchen Bedingungen?
Nutzen Sie einfach unsere Checkliste und überprüfen Sie, ob alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind.
- Die Homeoffice-Pauschale wurde ab 2023 von 600 Euro auf 1.260 Euro pro Jahr erhöht. Diese Pauschale kann auch ohne ein separates Arbeitszimmer genutzt werden.
- Seit 2023 können Sie Kosten für das häusliche Arbeitszimmer nur absetzen, wenn es den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bildet. Alternativ kann eine Jahrespauschale von 1.260 Euro genutzt werden.
- Eine schriftliche Vereinbarung über das Homeoffice ist wichtig; Kosten für ein Arbeitszimmer können Sie anteilig absetzen, und die Entfernungspauschale für Pendelfahrten entfällt weitgehend.
- Homeoffice bezieht sich auf mobiles Arbeiten von verschiedenen Orten aus, während ein Arbeitszimmer ein spezifischer Raum ist, der für berufliche Zwecke genutzt wird. Neue Regelungen seit 2023 betreffen die Absetzbarkeit des Arbeitszimmers in der Steuererklärung.
Wie funktioniert das Absetzen bei der Steuer 2024?
Die Homeoffice-Pauschale ermöglicht es Steuerzahlenden, die im Homeoffice arbeiten, bestimmte Kosten steuerlich geltend zu machen. Das Steuerjahr 2023 brachte jedoch gewaltige Änderungen bei der Absetzung des Arbeitszimmers. Wir schauen auf die neuen Gesetze:
1. Was kann man bei einem Homeoffice von der Steuer absetzen?
2. Arbeitszimmer muss den Mittelpunkt der Tätigkeit bilden
Wie beschrieben, können nun statt der bisherigen Begrenzung auf 600 Euro im Jahr nun bis zu 1.260 Euro jährlich geltend gemacht werden, was bedeutet, dass künftig 210 Tage statt bisher 120 begünstigt werden.
Eine wichtige Neuerung ab 2023: Kosten können nur dann abgezogen werden, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit bildet. Das betrifft vor allem Selbstständige, die dann die vollen Kosten für ihr häusliches Arbeitszimmer absetzen können. Falls Sie die genauen Kosten nicht ermitteln möchten, können Sie auch einfach die Jahrespauschale von 1.260 Euro nutzen, jedoch muss hier individuell bewertet werden, ob dies die finanziell günstigere Wahl ist.
Was genau bedeutet "Mittelpunkt der Tätigkeit? Tatsächlich ist diese Frage oft nicht leicht zu beantworten. Grundsätzlich gilt jedoch: Wenn Sie mehr als die Hälfte der Arbeitszeit im häuslichen Arbeitszimmer tätig sind, bildet das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit.
Was war die Homeoffice-Pauschale bis 2022?
Homeoffice oder Arbeitszimmer: Was ist der Unterschied?
Homeoffice: Steuerlich gesehen handelt es sich hierbei um das sogenannte "mobile Arbeiten". Das bedeutet, dass Sie nicht an einen festen, abgetrennten Arbeitsplatz gebunden sind, sondern von verschiedenen Orten aus arbeiten können, sei es von zu Hause, einem Café oder sogar im Zug.
Arbeitszimmer: Im Gegensatz dazu bezieht sich der Begriff "Arbeitszimmer" auf einen bestimmten Raum in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus, der speziell für berufliche Zwecke genutzt wird. Hier gelten spezifische steuerliche Regelungen, insbesondere in Bezug auf die Absetzbarkeit von Kosten.
Homeoffice-Pauschale 2024: Was lässt sich steuerlich absetzen?
Wenn es darum geht, ein Arbeitszimmer in der Steuererklärung anzugeben, gibt es einige wichtige Schritte zu beachten.
Die Kosten deines Arbeitszimmers werden anteilig als Werbungskosten oder Betriebsausgaben von der Steuer abgesetzt. Dies erfolgt anhand des Verhältnisses der Fläche des Arbeitszimmers zur gesamten Wohnfläche, einschließlich des Arbeitszimmers. Zu den absetzbaren Kosten gehören:
- Miet- und Nebenkosten: Miet- und Nebenkosten wie z.B. Heizung, Strom und Müllabfuhr können anteilig abgesetzt werden. Die anteiligen Mietkosten ergeben sich, indem die Fläche des Arbeitszimmers durch die Gesamtfläche der Wohnung geteilt und mit 100 multipliziert wird. Diese Kosten lassen sich dann in der Steuererklärung angeben.
- Büroeinrichtung: Die Kosten für die Einrichtung Ihres Arbeitsplatzes, einschließlich Schreibtisch, Stuhl, Regale, Lampen und Teppiche, können ebenfalls abgesetzt werden.
Berufliche Telefon- und Internetkosten: Diese sind bis zu einem gewissen Betrag absetzbar, für den keine Einzelnachweise erforderlich sind.
Renovierungskosten: Auch die Renovierungskosten für das Arbeitszimmer können geltend gemacht werden, sofern sie ausschließlich oder überwiegend beruflichen Zwecken dienen.
Luxusgegenstände: Luxusgegenstände, die vorrangig der Ausschmückung des Arbeitszimmers dienen, wie Kunstgegenstände, sind nicht abziehbar!
Sonderfall Gartenerneuerung: Falls bei Reparaturen am Gebäude Schäden am Garten entstehen, können die Kosten einer Gartenerneuerung anteilig den Kosten des Arbeitszimmers zugeordnet werden, sofern sie der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands dienen.
Übrigens: Arbeitsmittel wie beispielsweise Büromöbel oder -geräte können entweder sofort als geringwertige Wirtschaftsgüter abgesetzt werden oder über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden.
Schon gewusst?
Die Verwendung von Steuerprogrammen kann Ihnen dabei helfen, die Daten für die Steuererklärung korrekt zu erfassen und alle relevanten Kosten anzugeben.
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Checkliste: Wie setze ich ein Homeoffice konkret ab?
Vor der Steuererklärung
1. Überprüfung der räumlichen Voraussetzungen:
- Stellen Sie sicher, dass Ihr Arbeitszimmer hauptsächlich beruflich genutzt wird (maximal 10% private Nutzung).
- Überprüfen Sie, ob das Arbeitszimmer klar von privaten Wohnbereichen abgetrennt ist.
2. Dokumentation und Belege:
- Sammeln Sie alle Rechnungen und Belege für Ausgaben, die mit Ihrem Arbeitszimmer zusammenhängen (Miete, Nebenkosten, Büromöbel, Reparaturen, etc.).
- Führen Sie ein Tagebuch oder digitales Logbuch über die Nutzungstage des Homeoffice.
3. Messung der Fläche:
- Messen Sie die Fläche Ihres Arbeitszimmers und berechnen Sie den Prozentsatz der Gesamtwohnfläche, den das Arbeitszimmer einnimmt.
Berechnung der absetzbaren Kosten
1. Berechnung der anteiligen Kosten:
- Berechnen Sie die anteiligen Kosten für Miete, Strom, Heizung, Internet etc., basierend auf dem Anteil der Arbeitszimmerfläche an der Gesamtfläche.
2. Berechnung der Pauschale:
- Entscheiden Sie, ob die Nutzung der Homeoffice-Pauschale (bis zu 1.260 Euro jährlich) für Sie vorteilhafter ist als das detaillierte Absetzen der einzelnen Kosten.
Dokumentation für das Finanzamt
1. Fotografien und Pläne:
- Halten Sie fotografische Beweise Ihres Arbeitszimmers bereit, die die ausschließliche berufliche Nutzung belegen.
- Erstellen Sie gegebenenfalls einen Grundrissplan des Arbeitszimmers und der Wohnung.
2. Nachweise über berufliche Nutzung:
- Dokumentieren Sie die berufliche Notwendigkeit des Arbeitszimmers, z. B. durch Auftragsunterlagen, Korrespondenzen oder ähnliches.
Abgabe der Steuererklärung
1. Eintragung in die Steuererklärung:
- Tragen Sie die berechneten Kosten in die entsprechenden Formulare Ihrer Einkommensteuererklärung ein.
- Nutzen Sie gegebenenfalls professionelle Steuersoftware oder konsultieren Sie einen Steuerberater, um Fehler zu vermeiden.
2. Belege einreichen:
- Reichen Sie alle erforderlichen Belege und Nachweise zusammen mit Ihrer Steuererklärung ein, falls dies gefordert wird.