Welche Steuern zahlen Selbstständige? Was muss bei der Steuererklärung beachtet werden? Unser Artikel gibt Ihnen Aufschluss!
Infos und Tipps zur Steuererklärung für Selbstständige
3 Min.
Von Qonto, June 20,2022

Welche Steuern zahlen Selbstständige? Was muss bei der Steuererklärung beachtet werden? Unser Artikel gibt Ihnen Aufschluss!
Wer selbstständig (oder auch als Freiberufler) arbeitet, ist in Deutschland dazu verpflichtet, eine Einkommenssteuererklärung abzugeben. Doch diese eine Steuererklärung zu den Einnahmen in der Anlage S (für Selbstständige) genügt oftmals nicht. Es muss in der Regel noch die eine oder andere weitere Steuererklärung beim Finanzamt abgegeben werden – für die
Gewerbesteuer, die Umsatzsteuer und die Lohnsteuer, wenn Mitarbeiter beschäftigt werden.
Einkommensteuer bei Selbstständigen
Einkommensteuer bei Selbstständigen
Alle Einkünfte abzüglich Betriebsausgaben bilden für jeden Selbstständigen das zu versteuernde Einkommen, wenn er sein Geschäft als Einzelunternehmer oder in einer Personengesellschaft führt. Viele können zur Ermittlung die einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung nutzen – die EÜR. Diese ist dem Fiskus als Anlage zur Steuererklärung zu übermitteln. Bleibt in der EÜR 2020 am Ende ein Gewinn von mehr als 9.408 Euro für Alleinstehende oder 18.816 Euro für Paare übrig, muss Einkommensteuer gezahlt werden.
Ab dieser Freibeträge beginnt der Eingangssteuersatz von 14 Prozent und damit sind für jeden weiteren Euro mindestens 14 Cent als Steuer fällig. Sollten die Einnahmen beziehungsweise das Einkommen höher ausfallen, steigt auch der Steuersatz kontinuierlich – bis hin zu 42 Prozent für Einkommen über 57.052 Euro 2020. Dazu kommen zumindest bis zum nächsten Jahr noch der Solidaritätszuschlag und unter Umständen die Kirchensteuer. Mit Beginn 2021 wird der Solidaritätszuschlag von aktuell noch 5,5 Prozent dann für viele entfallen.
Gut zu wissen: Im Zuge der Corona-Krise haben (Solo-)-Selbstständige und Freiberufler in Not die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung (ohne Rückzahlung) in Form von staatlichen Zuschüssen und Steuersenkungen sowie -stundungen in Anspruch zu nehmen.
Körperschaftssteuer
Hat ein Selbstständiger sein Unternehmen als Kapitalgesellschaft gegründet, wird der Betrieb zur juristischen Person und muss dann Körperschaftssteuer zahlen. Diese beträgt immer 15 Prozent der Einnahmen. Zu den Ausgaben einer solchen Kapitalgesellschaft dürfte regelmäßig das Gehalt zählen, das sich der Geschäftsführer oder Inhaber auszahlt. Damit unterliegt er dann wieder der persönlichen Einkommensteuer in seiner privaten Steuererklärung.
Steuertipps: So können Selbstständige Steuern sparen
Steuertipps: So können Selbstständige Steuern sparen
Alle, die selbstständig arbeiten, sollten ihre sämtlichen betrieblichen Ausgaben prüfen, ob sie steuerlich absetzbar sind, um steuerlich relevanten Einkünfte immer weiter zu senken und damit weniger an das Finanzamt bezahlen zu müssen.
Selbst Betriebsausgaben, die sich teils betrieblich, teils privat einordnen lassen, können Selbstständige bei der Steuer zumeist prozentual noch absetzen. Die Liste solcher Ausgaben ist lang:
Bewirtungs-, Fahrtkosten (siehe auch 1-Prozent-Regelung bei privater Nutzung eines Dienstwagens) Kommunikationskosten, die Miete, Spenden oder Beiträge für Versicherungen (Beispiel eigene private Rentenversicherung), Rechnungen für die Anschaffung beweglicher Güter und weitere Kosten mehr
Eine ganze Reihe von betrieblichen Anschaffungen lässt sich sofort in voller Höhe steuermindernd absetzen – bis zu Beträgen von 800 Euro. Bei Beträgen von 250 Euro und mehr darf alternativ auch eine mehrjährige Abschreibung gewählt werden und ab 801 Euro ist außerdem die Nutzung der AfA-Tabelle mit regelmäßigen Abschreibungen möglich, um die Anschaffungskosten bei den Steuern ebenfalls gleich über mehrere Jahre absetzen zu können.
Selbstständige und die Umsatzsteuer
Selbstständige und die Umsatzsteuer
Nach Einkommen- oder Körperschaftsteuer muss sich ein Selbstständiger in seiner Steuererklärung regelmäßig auch mit der Umsatzsteuerermittlung beschäftigen.
Mit oder nach der Gewerbeanmeldung haben Selbstständige – oder auch Freiberufler durch ihre Meldung der Geschäftseröffnung beim Finanzamt – dabei aber die Möglichkeit, die sogenannte Kleinunternehmerregelung zu beanspruchen.
Diese kann genutzt werden, wenn im aktuellen Geschäftsjahr oder im Vorjahr der Umsatz unter 22.000 Euro liegt beziehungsweise lag, und voraussichtlich im laufenden Jahr eine 50.000-Euro-Grenze bei den Umsätzen nicht überschritten wird.
Die Regelung entbindet dann von der Pflicht, monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung abzugeben, wo den Kunden in Rechnung gestellte Umsatzsteuer mit der eigenen für Anschaffungen oder Leistungen gezahlten Vorsteuer saldiert wird.
Mit Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung kann ein Selbstständiger keine Rechnung mehr mit Umsatz- beziehungsweise Mehrwertsteuer ausweisen. Das ergibt aber besonders im Geschäft mit Privatkunden durchaus einen Wettbewerbsvorteil. Auf der anderen Seite bedeutet die Regelung allerdings genauso einen Nachteil, weil die Mehrwertsteuer von Anschaffungen und anderen Kosten nicht mehr geltend gemacht werden kann.
Ansonsten erwartet der Fiskus regelmäßige Umsatzsteuervoranmeldungen online – einmal monatlich. Erst bei geringem Umsatzsteueraufkommen oder -saldo gewähren Finanzämter im Laufe der Zeit die Möglichkeit, dass die Meldungen nur noch einmalig pro Quartal oder auf Jahresbasis gemacht werden.
Lohnsteuer
Für Mitarbeiter oder ein eigenes Geschäftsführergehalt müssen Selbstständige Lohnsteuer abführen. Auch hier besteht eine Pflicht, die elektronische Übermittlung online zu nutzen.
Mit Steuerberater oder ohne?
Mit Steuerberater oder ohne?
Die Basics einer Einkommensteuererklärung für Selbstständige sind relativ einfach. Eine der wichtigsten Grundvoraussetzungen ist es, dass schon vorher im Laufe des Jahres alle Belege gesammelt und sauber erfasst oder eingeordnet werden. Eine einfache Buchhaltung sollte selbstverständlich sein, auch wenn keine Pflicht zur Buchführung besteht. So erhält die anstehende Steuererklärung eine optimale Vorbereitung. Ob Software oder Online-Geschäftskonto mit integrierten Buchhaltungstools wie bei Qonto – viele Unternehmer wählen digitale Lösungen, um sich die vorbereitende Buchhaltung und damit auch die Steuern bzw. die Steuererklärung zu erleichtern.
Steuerberater nehmen den Unternehmern schon diese Arbeiten ab und helfen nicht erst später bei der eigentlichen Steuererklärung. Das gibt Freiräume und Zeit für andere Aufgaben. Gleichzeitig kennen die Profis immer viele Steuertipps, um Steuern zu sparen.
Gut zu wissen: Mit einem Steuerberater gibt es weiterhin zumindest für die Abgabe der Einkommensteuererklärung mehr Zeit bis ins übernächste Jahr nach dem Veranlagungszeitraum. Ansonsten muss die Steuererklärung spätestens bis Ende Juli des Folgejahres bei den Finanzämtern eingegangen sein.
AUTORIN
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