Selbstständige und Angestellte können die Kosten für ihr Handy und die Internetnutzung von der Steuer absetzen. Das Finanzamt erstattet Ihnen Ihre Ausgaben aber nur unter der Voraussetzung, dass Sie die berufliche Nutzung Ihres Smartphones und Ihres Internetanschlusses nachweisen können.
Handy von der Steuer absetzen: Smartphone steuerlich geltend machen

Wer kann sein Handy steuerlich absetzen?
Unter der Voraussetzung, dass ein Nachweis über die berufliche Nutzung von Internet und Telefon erbracht werden kann, können grundsätzlich alle Arbeitnehmer:innen und Selbstständige die Kosten für ihr Handy und die Internetnutzung von der Steuer absetzen.
Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Ihre selbstständige Tätigkeit gewerblich oder freiberuflich ausüben. Sie können Ihre Handykosten sogar absetzen, wenn Sie Ihre selbstständige Tätigkeit nur als Nebengewerbe ausüben.
Sind Sie bei der Ausübung Ihres Berufes auf ein Smartphone angewiesen, stehen Ihre Chancen sehr gut, dass das Finanzamt Ihre Ausgaben als Betriebsausgaben oder Werbungskosten anerkennt. Zu diesen Berufen zählen beispielsweise
- Vertriebsmitarbeiter
- Mitarbeitende im Außendienst
- Journalisten
- Berater
- Makler
- Mitarbeitende im Veranstaltungsbereich
Unterschied Arbeitnehmende und Selbstständige
Aus steuerlicher Sicht kommt es nicht darauf an, ob Sie Ihr Geld mit selbstständiger oder nicht selbstständiger Arbeit verdienen. Um Ihr Smartphone von der Steuer abzusetzen, kommt es vielmehr auf den Umfang an, in dem Sie Ihr privates Handy im Job einsetzen.
Der Unterschied ist, dass Selbstständige ihre Telefon- und Internetkosten als Betriebsausgaben geltend machen. Arbeitnehmer:innen werden die Kosten über die Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung erstattet.
Wie können Sie als Arbeitnehmer:in Ihr Handy von der Steuer absetzen?
Das Handy, ein privater Telefon- oder Internetanschluss, die auch beruflich genutzt werden, zählen laut § 9 Abs 6 Einkommensteuergesetz (EStG) zu den Arbeitsmitteln.
Arbeitnehmer:innen können diese Ausgaben, die sich aus den Anschaffungskosten, den laufenden Kosten sowie ggf. Reparaturkosten zusammensetzen, in der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten geltend machen.
Nutzen Sie Ihr privates Handy bis zu 90 % beruflich, müssen Sie zwischen den Aufwendungen für die private und die berufliche Nutzung unterscheiden. Nutzen Sie Ihr privates Handy zu mehr als 90 % beruflich, dürfen Sie die kompletten Ausgaben ansetzen.
Anschaffungskosten: Wie oft kann man das Handy von der Steuer absetzen?
Haben Sie für Ihr Handy nicht mehr als 800 € netto plus 19 % Mehrwertsteuer (952 € brutto) ausgegeben, können Sie den Anschaffungspreis in voller Höhe in Ihrer Steuererklärung absetzen. Der Gesetzgeber spricht hier von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG).
War das Smartphone teurer, werden die Kosten auf die gewöhnliche Nutzungsdauer verteilen. Laut der Abschreibungstabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter, kurz AfA-Tabelle, des Bundesministeriums für Finanzen, beträgt die Nutzungsdauer eines Smartphones fünf Jahre.
Bei der Abschreibung müssen Sie darauf achten, die Kosten monatsgenau zu berechnen. Haben Sie das Smartphone im September des laufenden Kalenderjahrs gekauft, dürfen Sie nur die Kosten für die verbleibenden vier Monate ansetzen.
Hat Ihr Smartphone 1.000 € gekostet, teilen Sie den Anschaffungspreis durch 60 Monate. Das Ergebnis multiplizieren Sie mit vier und erhalten so den Wert (66 €), den Sie steuerlich geltend machen können.
Handy steuerlich absetzen: Wo trage ich die Kosten ein?
Laufende Kosten für das Handy von der Steuer absetzen
Die laufenden Kosten für die berufliche Nutzung Ihres Handy oder Ihres Internetanschluss können Sie auch steuerlich geltend machen. Arbeiten Sie regelmäßig im Homeoffice und bekommen die Kosten nicht von Ihrem Arbeitgebenden erstattet, können Sie in Ihrer Steuererklärung auch Ihre Kosten für die Internet- und Telefonnutzung absetzen.
In welcher Höhe kann man Handykosten absetzen?
Sie haben zwei Möglichkeiten, die Ausgaben für Ihr Handy und und die Internetnutzung steuerlich geltend zu machen.
Kosten pauschal geltend machen
Sie können 20 % Ihrer Gesamtausgaben für die berufliche Nutzung Ihres privaten Handyvertrags und Ihres Internetanschlusses pauschal von der Steuer absetzen. Hier gilt allerdings pro Monat eine Höchstgrenze von 20 €.
Obwohl Sie hier keinen Nachweis über die tatsächliche Nutzung erbringen müssen, sollten Sie dennoch die berufliche Nutzung plausibel darlegen, damit das Finanzamt Ihre Ausgaben anerkennt. Hierzu können Sie Ihrer Einkommensteuererklärung beispielsweise eine Bestätigung von Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin beifügen.
Einzelnachweis der Internet- und Telefonnutzung
Nutzen Sie Ihr privates Handy und Ihren Internetanschluss überwiegend beruflich, lohnt sich die Mühe, dem Finanzamt Ihre tatsächlichen Ausgaben nachzuweisen. Um die Kosten zu dokumentieren, betrachten Sie einen Zeitraum von drei Monaten. Für die Telefonnutzung können Sie bspw. die Einzelverbindungsnachweise Ihrer Mobilfunkrechnung nutzen.
Alternativ notieren Sie sich alle relevanten Daten zu beruflichen und privaten Gesprächen wie
- Datum
- Uhrzeit
- Dauer des Telefonats
- Gesprächsteilnehmer:in
Den Anteil, den Sie auf diese Arten ermitteln, können Sie entsprechend in voller Höhe steuerlich geltend machen.
Für die WLAN-Nutzung schätzen Sie den Anteil der beruflichen Nutzung. Die Finanzämter erkennen in der Regel eine berufliche Nutzung bis zu 50 % an.
Diensthandy versteuern
Wie können Sie als Selbstständiger oder Selbstständige Ihr Handy von der Steuer absetzen?
Für Selbstständige gelten vergleichbare Regelungen, um ein Handy von der Steuer abzusetzen. Allerdings setzen sie die Ausgaben für die Anschaffung und die laufenden Kosten nicht als Werbungskosten ab, sondern machen sie als Betriebsausgabe geltend. Auch hier ist die berufliche Nutzung Voraussetzung und der Nachweis gegenüber dem Finanzamt erforderlich.
Wird das Handy ausschließlich oder mit über 90 % überwiegend beruflich genutzt, können Sie die Kosten als Selbstständiger oder Selbstständige vollständig absetzen. Ansonsten hängt die Höhe der Erstattung vom Umfang der beruflichen Nutzung ab.
Für den Anschaffungspreis gilt auch hier, dass Sie ein Gerät in voller Höhe absetzen können, wenn der Bruttopreis nicht höher als 952 € ist. Ansonsten müssen auch Selbstständige die Kosten auf die gewöhnliche Nutzungsdauer von fünf Jahren verteilen. Dazu machen Sie den Nettobetrag in Ihrer Gewinn-und-Verlust-Rechnung als Betriebsausgabe steuerlich geltend.
Sofern Sie nicht die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen und von der Zahlung der Umsatzsteuer befreit sind, holen Sie sich zusätzlich die gezahlte Umsatzsteuer über die Vorsteuer im Rahmen Ihrer Umsatzsteuervoranmeldung vom Finanzamt zurück.
Um Ihre Ausgaben für die laufenden Kosten, also Ihre Handyrechnung, von der Steuer abzusetzen, geben Sie ebenfalls die Nettokosten als Betriebsausgaben an. Die gezahlte Vorsteuer Ihrer Handyrechnung wird Ihnen ebenfalls erstattet.
- Sowohl Selbstständige als auch Arbeitnehmer:innen können die Kosten für ein privates Handy von der Steuer absetzen. Voraussetzung ist, dass sie ihr privates Handy auch beruflich nutzen.
- Arbeitnehmer:innen können bis zu 20 % ihrer Ausgaben für die Anschaffung und die laufenden Kosten pauschal als Werbungskosten ohne Vorlage von Belegen steuerlich geltend machen.
- Wird die berufliche Nutzung durch Einzelnachweise dokumentiert, können sie sogar den nachgewiesenen Betrag in voller Höhe von der Steuer absetzen.
- Selbstständige setzen ihre Ausgaben für Handy und Internet als Betriebsausgaben ab. Dadurch verringert sich das zu versteuernde Einkommen und damit die Höhe der Einkommensteuer.
- Ein Handy, dass zu 100 % beruflich genutzt wird, kann entsprechend in voller Höhe von der Steuer abgesetzt werden.
- Unter Umständen lohnt es sich aber auch, das Handy als Firmenhandy anzuschaffen und als Betriebsvermögen auszuweisen.