Haben Sie für Ihr Handy nicht mehr als 800 € netto plus 19 % Mehrwertsteuer (952 € brutto) ausgegeben, können Sie den Anschaffungspreis in voller Höhe in Ihrer Steuererklärung absetzen. Der Gesetzgeber spricht hier von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG).
War das Smartphone teurer, werden die Kosten auf die gewöhnliche Nutzungsdauer verteilt.
Laut der Abschreibungstabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter, kurz AfA-Tabelle, des Bundesministeriums für Finanzen, beträgt die Nutzungsdauer eines Smartphones fünf Jahre.
Bei der Abschreibung müssen Sie darauf achten, die Kosten monatsgenau zu berechnen. Haben Sie das Smartphone im September des laufenden Kalenderjahrs gekauft, dürfen Sie nur die Kosten für die verbleibenden vier Monate ansetzen.
Hat Ihr Smartphone 1.000 € gekostet, teilen Sie den Anschaffungspreis durch 60 Monate. Das Ergebnis multiplizieren Sie mit vier und erhalten so den Wert (66 €), den Sie steuerlich geltend machen können.