Abschreibung
Wir haben für Sie alles zusammengefasst, was Sie über diese Methoden wissen m, wie die Berechnung aussieht und welche möglichen Gründe zu Abschreibungen führen können.
Als Unternehmer sollte man wissen, dass Wirtschaftsgüter lediglich über eine begrenzte Lebensdauer verfügen. Im Laufe der Zeit ergeben sich Abnutzungen, sei es durch regen Gebrauch oder natürlichen Verschleiß.
Um den Wertverlust buchhalterisch zu erfassen, dienen sogenannte Abschreibungen, auch bekannt unter dem Begriff Absetzung auf Abnutzung (AfA): Sie ermöglichen es, den aktuellen Wert des eigenen Betriebsvermögens einsehen zu können und die mit dem Wertverlust einhergehenden Kosten festzuhalten.
Dieser Schritt ist vor allen Dingen wichtig, weil die entstandenen Kosten auch die zukünftige Preiskalkulation sowie den Wert von Vermögensgegenständen in der Bilanz beeinflussen. Welche Vermögensgegenstände abgeschrieben werden dürfen, ist in § 253 Abs. 2 – 4 HGB definiert.
Abschreibung: Formel und Berechnung
Um den Wertverlust eines Wirtschaftsguts zu bestimmen, können Unternehmer:innen auf unterschiedliche Abschreibungsmethoden zurückgreifen. Man unterscheidet zwischen:
- Linearer Abschreibung
- Degressiver Abschreibung
- Progressiver Abschreibung
- Leistungsabhängiger Abschreibung
Die lineare Abschreibung ist die gesetzlich festgelegte Abschreibungsmethode. Gleichzeitig handelt es sich um die wohl einfachste Variante zur Berechnung der Abnutzung. Sie wird bei beweglichen und unbeweglichen Wirtschaftsgütern angewandt.
Hierbei wird davon ausgegangen, dass das Wirtschaftsgut über einen bestimmten Zeitraum gleichmäßig stark abgenutzt wird – es liegt also eine Linearität vor, der die Methode ihren Namen zu verdanken hat. Für die Berechnung bedeutet das, dass die Anschaffungskosten durch die Nutzungsdauer in Jahren geteilt werden.
Die dafür genutzte Formel sieht wie folgt aus:
Jährliche Abschreibung = Anschaffungskosten / Nutzungsdauer
Die lineare Abschreibungsmethode dient zudem als Grundlage für die degressive Abschreibung, auch Buchwert-Afa genannt. Diese konnte allerdings lediglich bis 2011 angewandt werden und ist nur zulässig, wenn Vermögensgegenstände bis zum 31.12.2010 angeschafft wurden.
Hierbei sind die Abschreibungsbeiträge nicht konstant, sondern werden gegen Ende niedriger – sie sinken also kontinuierlich. Das liegt daran, dass der Abschreibungssatz bei dieser Methode auf den Restwert statt auf den gesamten Anschaffungswert angewandt wird. Da dieser jedes Jahr weiter sinkt, fällt auch der Abschreibungsbetrag.
Die Formel für die Berechnung sieht folgendermaßen aus:
Jährliche Abschreibung = Restbuchwert des Vorjahres x Abschreibungssatz
Die progressive Abschreibung beginnt mit geringen Abnutzungen, die mit den Jahren steigen – sie stellt also das Gegenteil zur degressiven Abschreibung dar. Im ersten Jahr wird hier der niedrigste Abschreibungsbetrag verrechnet, im letzten Jahr der höchste.
Bei der arithmetisch-progressiven Abschreibung erhöhen sich die jährlichen Beiträge immer um den gleichen Betrag. Hierbei handelt es sich um den Quotienten aus den Anschaffungskosten und der Summe der geplanten Nutzungsjahre.
Die Formel zur Berechnung lautet:
Degressionsbetrag = Anschaffungs-|Herstellungskosten / 1 + 2 + … + n (Nutzungsjahre)
Da diese Abschreibungsmethode im Handels- und Steuerrecht nicht zugelassen ist, wird sie allerdings nicht mehr angewandt. In der Praxis kommt es dabei auch selten vor, dass die Abnutzung am Anfang geringer ist und gegen Ende hin steigt.
Wie bei der degressiven Abschreibung wird bei der leistungsbezogenen Abschreibung die tatsächliche Beanspruchung beachtet, beispielsweise Maschinenstunden oder die gefahrenen Kilometer eines Autos.
Gerade bei Wirtschaftsgütern mit starker Nutzungsschwankung wird diese Methode oft genutzt. Bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens ist die Leistungsabschreibung steuerlich zulässig, sofern es wirtschaftlich begründet werden und der Leistungsverbrauch nachgewiesen werden kann.
Bei der leistungsbezogenen Abschreibung muss zunächst die voraussichtliche Gesamtleistung des Wirtschaftsguts festgestellt werden.
Ist diese vorhanden, lässt sich folgende Formel anwenden:
Abschreibungsbetrag je Leistungseinheit = Anschaffungs-| Herstellungskosten / Gesamtleistung
Diese Methode ist allerdings meist nur dann sinnvoll, wenn sie steuerlich günstiger als die lineare Abschreibung ist.
In der Regel gibt es drei Hauptursachen, die zu Abschreibungen führen können:
- Wirtschaftliche
- Technische und
- Rechtliche Gegebenheiten
Abschreibungen aus wirtschaftlichen Gründen kommen meistens dann vor, wenn technischer Fortschritt zur Wertminderung einer Immobilie führt, wie es bei Handys, Laptops oder anderen elektronischen Geräten der Fall sein kann. Darüber hinaus kann auch ein drastischer Verfall des Wertes eines Wirtschaftsguts oder eine sich ändernde Nachfrage ein solcher Grund sein.
Technische Ursachen bestehen meistens im Verschleiß. Dieser kann gewöhnlicher Natur sein und unter anderem durch den häufigen Gebrauch der Güter eintreten, oder in Form von außergewöhnlichem Verschleiß vorkommen, auch Katastrophenverschleiß genannt. Dieser tritt beispielsweise bei Unfällen ein.
Unter rechtliche Ursachen fällt beispielsweise der Ablauf von Schutzrechten. Zum Beispiel dann, wenn Miet-, Leasing oder Pachtverträge auslaufen. Abseits davon können Abschreibungen auch aufgrund gesetzgeberischer Maßnahmen stattfinden.
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Die wirtschaftliche Bedeutung von Abschreibungen und ihre Auswirkungen
Abschreibungen sind Teil der Gewinn-und-Verlust-Rechnung eines Unternehmens. Sie dienen in der Buchhaltung dazu, Gewinne über die gesamte Funktionsdauer eines Objekts gleichmäßig zu verteilen. Investiert ein Unternehmer oder eine Unternehmerin also in eine teure Maschine und verzichtet auf Abschreibungen, würde der Preis dieser Maschine sofort in der GuV-Rechnung erscheinen.
Damit würde sich auch der Gewinn um diese Summe verringern. Bei einer Abschreibung hingegen, sagen wir, über eine Dauer von zehn Jahren, teilt sich der Gewinnverlust des Unternehmens über diese Zeit auf. Somit wirkt sich jede Abschreibung auf den Gewinn des Unternehmens und die damit zusammenhängende Steuerbelastung aus.
Um die Anlagebuchhaltung kümmert sich in der Regel eine Steuerberatung oder der Unternehmer bzw. die Unternehmerin selbst. Dabei werden zu jedem Gegenstand wichtige Punkte festgehalten, beispielsweise dessen Bezeichnung, die Anschaffungskosten oder das Kaufdatum.
Wird der Jahresabschluss vorbereitet, muss bestätigt werden, dass der entsprechende Gegenstand noch Teil des Anlagevermögens ist. Hierbei handelt es sich sozusagen um die Inventur des Anlagevermögens.
Fazit zum Thema Abschreibung in Unternehmen
Festzuhalten gilt, dass sich Unternehmer:innen, die im Rahmen ihrer Existenzgründung in Wirtschaftsgüter investieren, sich auch mit dessen Abnutzungen beschäftigen müssen.
Da diese vom Zeitraum der Benutzung an einem andauernden Werteverlust unterliegen, ist es die Aufgabe des Unternehmers, sie jährlich vom Anlagevermögen abzuschreiben. Abschreibungen sind dabei nicht nur für die Gewinnermittlung wichtig, sondern beeinflussen auch die betriebswirtschaftliche Planung.
Welche Methode dabei am sinnvollsten ist, hängt vom jeweiligen Wirtschaftsgut ab. Gerade wenn Sie sich bei diesem Thema unsicher sind, kann es helfen, sich einen Steuerberater oder eine Steuerberaterin zur Seite zu holen.