Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wird – wie der Name schon sagt – immer am Ende eines Geschäftsjahres von Unternehmen aufgestellt und gilt als wichtiges Dokument, sowohl für die Behörden als auch für den Betrieb selbst. Er besteht dabei mindestens aus der Bilanz und der Gewinn-und-Verlust-Rechnung.
Je nach Unternehmensgröße kommen noch diverse weitere Dokumente dazu, zum Beispiel ein Lagebericht. Die Basis für den Jahresabschluss bildet immer die doppelte Buchführung, die im Laufe des Jahres die Werte liefert, die letztlich im Jahresabschluss auftauchen.
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Was genau bringt der Jahresabschluss?
Zunächst einmal sei erwähnt, dass der Jahresabschluss für viele Unternehmen verpflichtend ist. Der Gesetzgeber gibt also vor, dass ein Jahresabschluss erstellt werden muss.
Dieser ist vor allem für das Finanzamt und die Versteuerung relevant. Deshalb stellt sich die Frage nach dem Sinn des Jahresabschlusses oftmals gar nicht (wer verpflichtet ist und wer nicht, dazu später mehr).
Doch auch ohne die gesetzliche Pflicht bringt der Jahresabschluss einige Vorteile mit sich: So kann intern zu einem Zeitpunkt (meist der 31.12. eines jeden Jahres, aber der Zeitpunkt ist anpassbar) klar festgestellt werden, wie die finanzielle Situation aussieht.
Meist wird diese Momentaufnahme mit der Situation im Vorjahr oder in den vorherigen Jahren verglichen. An Hand dessen kann beurteilt werden, inwiefern die eingeschlagene Strategie funktioniert hat, ob die generelle Lage des Unternehmens sich verbessert oder verschlechtert hat und wie zukünftig gehandelt werden sollte.
Teils muss der Jahresabschluss sogar veröffentlicht werden (auch dazu später mehr). In diesem Fall ist er nicht nur intern von großer Bedeutung, sondern ist auch für Externe wichtig. Lieferant:innen, wichtige Kund:innen, mögliche Geschäftspartner:innen oder Konkurrent:innen können so einsehen, wie es um die finanzielle Situation des Unternehmens bestellt ist.
Klar: Nicht immer ist das von Vorteil, und die meisten Unternehmen würden wohl die Geheimhaltung bevorzugen. Doch es existieren eben gesetzliche Richtlinien, die gewisse Unternehmen zur Veröffentlichung zwingen.
Die Pflicht zum Jahresabschluss für bestimmte Unternehmen
Mittlere und große Unternehmen kommen definitiv nicht am Jahresabschluss vorbei – logisch. Doch wer genau unterliegt der Pflicht zum Jahresabschluss?
Vereinfacht gesagt, muss also jeder Kaufmann oder jede Kauffrau mit Eintrag in das Handelsregister einen Jahresabschluss schreiben. Dazu zählen keine Freiberufler:innen und keine Einzelkaufleute, die die festgelegten Grenzen nicht überschreiten. Diese Grenze wird übrigens regelmäßig angepasst und lag vor einigen Jahren noch bei 500.000 beziehungsweise 50.000 €.
Ein Abschluss ist für die angegebenen Unternehmen nicht nur zu Beginn der Geschäftstätigkeit aufzustellen, sondern auch bei der Geschäftsaufnahme. Wenn Sie also beispielsweise eine GmbH gründen, dann müssen Sie noch am Gründungstag einen Abschluss aufstellen, der über alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten im neuen Unternehmen aufklärt.
Im Übrigen fällt die Pflicht zum Jahresabschluss für Kapitalgesellschaften noch etwas umfangreicher aus: Sie müssen nicht nur die Standard-Dokumente (also Bilanz sowie Gewinn-und-Verlust-Rechnung) einreichen, sondern auch einen Anhang inklusive Lagebericht.
Dadurch fällt der Jahresabschluss bei Kapitalgesellschaften meist detaillierter aus. Bei ihnen muss der Jahresabschluss sogar im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.
Jahresabschluss: Unterteilung in Bilanz und GuV
Wie bereits erwähnt, besteht der Jahresabschluss in der Regel aus Bilanz und Gewinn-und-Verlust-Rechnung. Bei Kapitalgesellschaften gesellen sich dazu noch weitere Dokumente, mindestens ein Lagebericht. Doch was genau sagen die Dokumente im Jahresabschluss aus und was enthalten sie?
Die Basis des Jahresabschlusses ist sicherlich die Bilanz. In ihr sind alle Vermögensgegenstände (Anlage- und Umlaufvermögen) des Unternehmens sowie alle Mittel an Eigenkapital und Verbindlichkeiten aufgeführt. Somit entsteht ein Gesamteindruck über das Unternehmen.
Daran schließt sich im Jahresabschluss die Gewinn-und-Verlust-Rechnung an. Sie kümmert sich konkret um den Erfolg im Geschäftsjahr: Alle Erträge und Aufwendungen sind aufgeführt. Vor allem die Umsatzerlöse, der Aufwand für Personal und Materialien sowie die Abschreibungen sind hier als einige der wichtigsten Posten zu nennen.
Letztlich dient die Gewinn-und-Verlust-Rechnung genau dazu, was der Name bereits aussagt: den Gewinn oder Verlust aus dem laufenden Geschäftsjahr zu ermitteln. Dieser wird im Jahresabschluss in die Bilanz übertragen und erhöht im Optimalfall die Eigenkapital-Mittel des Unternehmens.
Unser Tipp: bei der Bilanz kann Ihnen eine Bilanzsoftware helfen. So vermeiden Sie Fehler und setzen die Bilanz von Anfang an korrekt auf.
Jahresabschluss – das Wichtigste auf einen Blick
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass der Jahresabschluss ein kaufmännisches Geschäftsjahr rechnerisch abschließt. Dies gelingt durch verschiedene Dokumente, mindestens aber durch Bilanz und Gewinn-und-Verlust-Rechnung.
Diese Unterlagen müssen zur Kontrolle und Steuerfestlegung an die Behörden weitergegeben werden und unterliegen demnach strengen Regelungen.
Doch auch intern kann der Jahresabschluss eine hohe Bedeutung haben, gerade für den „roten Faden“ des Unternehmens. Der Jahresabschluss bietet hier einen objektiven, mit Vorjahren vergleichbaren Überblick über wichtige Kennzahlen.
Deshalb ist ein Jahresabschluss nicht nur gesetzlich notwendig, sondern auch für die eigene Planung sinnvoll. Er sollte sorgfältig erstellt und analysiert werden, um den größtmöglichen Nutzen daraus ziehen zu können.