Die Gebühren, die Steuerberater:innen in Rechnung stellen dürfen, werden über die Steuerberatervergütungsverordnung geregelt. Wie hoch die Kosten letztendlich sind, mit denen im Zusammenhang mit Bilanzierung und GuV kalkuliert werden muss, hängt vom jeweiligen Gegenstandswert ab, aber natürlich auch von den erbrachten Leistungen.
Ein Beispiel: Die Bilanzsumme eines Unternehmens beträgt 500.000 €, der Jahresumsatz 1.000.000 €. Die Vergütungsverordnung sieht nun vor, dass der Mittelwert aus Bilanzsumme und Umsatz (= 750.000 €) zugrunde zu legen ist. Dies ist der Gegenstandswert.
Aus der Tabelle ergibt sich in diesem Fall ein Honorar von ca. 2.000 € zzgl. Umsatzsteuer.
Wenn Sie sich selbst um die Erstellung Ihrer Bilanz kümmern möchten, können Sie mitunter viel Geld sparen. Unter der Nutzung einer Bilanzsoftware ist es natürlich jedoch wichtig, die nötige Zeit in den Jahresabschluss zu investieren und sich immer wieder in die jeweils aktuellen Vorgaben einzulesen. Umfassende Lösungen unterstützen ihre Nutzer:innen jedoch durch regelmäßige Updates, Support und weitreichende Infos.