Der Verpflegungsmehraufwand basiert auf den gesetzlich festgelegten Pauschalen, die je nach Aufenthaltsdauer und Land unterschiedlich sein können. Diese Pauschalen werden vom Finanzamt anerkannt und dienen als vereinfachte Methode, um die tatsächlichen Kosten für Mahlzeiten abzudecken. Der Verpflegungsmehraufwand wird unabhängig von den tatsächlichen Ausgaben gezahlt, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Eine häufig gestellte Frage: Muss der Arbeitgeber Spesen zahlen? Die Bedingungen hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise dem Arbeitsvertrag, den gesetzlichen Vorschriften und den unternehmensinternen Richtlinien.
In einigen Fällen kann der Arbeitgeber verpflichtet sein, angemessene Spesen für berufliche Auswärtstätigkeiten zu erstatten, um die entstandenen Kosten für Verpflegung und Unterbringung zu decken. Diese Erstattungen können entweder pauschal oder auf Grundlage der tatsächlichen Kosten und innerhalb der Spesenabrechnung erfolgen.
Es ist wichtig zu beachten, dass der Verpflegungsmehraufwand nur für beruflich bedingte Auswärtstätigkeiten anerkannt wird, bei denen eine Übernachtung außerhalb des Wohnorts erforderlich ist. Der Verpflegungsmehraufwand deckt die Kosten für Frühstück, Mittag- und Abendessen sowie eventuelle Zwischenmahlzeiten ab.