Während Arbeitnehmende tatsächlich entstandene Reisekosten vom Arbeitgeber meist voll ersetzt bekommen, wenn die Reise beruflich bedingt war, ist das bei Freiberufler:innen und Selbstständigen nicht so einfach. Denn bei diesen dürfen nicht immer die tatsächlichen Kosten geltend gemacht werden, sondern in manchen Fällen lediglich Pauschalen. Diese sind dann als Betriebsausgaben zu deklarieren. Dabei macht das Finanzamt einen Unterschied zwischen ein- und mehrtägigen Reisen. Die jeweiligen Pauschalbeträge dafür ändern sich immer nur zu Beginn eines neuen Jahres.
In jedem Fall ist es wichtig, nachzuweisen, dass die mehrtägigen Reisen notwendig und beruflich veranlasst waren. Die in diesem Zusammenhang genannten Punkte gelten jedoch nicht für den Geschäftsführer oder die Geschäftsführerin einer GmbH, da diese ihre Reisekosten wie Arbeitnehmende abrechnen.