Als Selbstständiger oder Gewerbe ein Auto kaufen – das ist zu beachten
Wenn Sie selbstständig sind und einen Firmenwagen anschaffen möchten, stellen sich mehrere Fragen:
- Wird er geleast oder über einen Kredit für Selbstständige finanziert?
- Gehört er zum privaten oder betrieblichen Vermögen?
- Wird er pauschal oder per Fahrtenbuch abgerechnet?
Ein Firmenfahrzeug ist sinnvoll, wenn Sie häufig zu Kunden reisen, Messen und Ausstellungen besuchen oder kleinere Warentransporte selbst ausführen. Nicht alle Wege sind mit Bus und Bahn zu bewältigen oder die Reisekosten würden mit dem Auto geringer ausfallen. Mit einem Wagen sind Sie unabhängig und flexibel. Doch es kann manche Hürde geben, auch was den Kauf eines Firmenwagens betrifft.
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Finanzierung oder Leasing in der Selbstständigkeit?
Die Anschaffung eines Fahrzeugs über einen Kredit
Selbstständige haben teilweise Schwierigkeiten, einen Kredit zu bekommen. Das gilt generell und somit auch für den Kauf eines Firmenwagens. Gerade kleinere Unternehmen müssen dafür mehrere Sicherheiten vorlegen beziehungsweise ihre Bonität lückenlos nachweisen. Eine große Hilfe ist eine positive Schufa-Auskunft. Des Weiteren werden verlangt:
- Bank-/Kontoauszüge
- Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und/oder die Jahresbilanz
- Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA)
- Steuerbescheide (eventuell auch zur Umsatzsteuer)
- im Zweifelsfall eine Selbstauskunft zur aktuellen Lage des Unternehmens
Natürlich werden auch die weiteren Umstände berücksichtigt, unter anderem das Alter des Unternehmens und Ihr Lebensalter, die Kredithöhe und die Branche, in der Sie tätig sind.
Es kann günstiger sein, sich für den Kredit eine andere Bank als die Hausbank zu suchen. Tipps von Geschäftspartnern und Freunden/Bekannten/Verwandten sind dabei eine wertvolle Hilfe. Außerdem ist damit zu rechnen, dass sich die Kreditbewilligung für Selbstständige etwas länger hinzieht.
Zudem ist zu beachten, dass ein Kredit das Eigenkapital belastet und aufgrund der Raten auch die Kreditwürdigkeit für andere Projekte gemindert wird. Allerdings gibt es auch Vorteile: Der Wagen wird, sofern es sich um einen Neuwagen handelt, über sechs Jahre abgeschrieben und die Kreditzinsen können steuerlich geltend gemacht werden.
Die Bank reagiert positiver, wenn sie erfährt, dass das Fahrzeug überwiegend als Firmenwagen genutzt wird. Dann wird das Unternehmen als Sicherheit eingetragen. Auch eine höhere Eigenleistung als Anzahlung für den Wagen verbessert die Chancen auf einen fairen Kredit.
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Firmenwagen als Selbtständige:r anschaffen: Vorteile des Leasings
Ein geleaster Firmenwagen hat den Vorteil, dass keine Anschaffungskosten anfallen und die monatlichen Kosten überschaubar sind. Das Eigenkapital wird geschont, Raten werden vermieden. Auch sind die Monatsbeiträge sowie die laufenden Betriebskosten wie die Kfz Steuer, das Benzin und andere Ausgaben steuerlich absetzbar und die Mehrwertsteuer wird als Vorsteuer geltend gemacht.
Zudem steht nach relativ kurzer Leasingzeit ein weiterer neuer Wagen vor der Tür, der kaum Reparaturen braucht. Er macht mehr her als ein Gebrauchtwagen oder ein in die Jahre gekommenes Fahrzeug. Das ist für Unternehmer wichtig, die viel mit Geschäftspartnern zu tun haben. Auf der anderen Seite ist zu beachten, dass die Vertragsbedingungen passen, denn wer zum Beispiel mehr Kilometer fährt als vorgesehen, muss nachzahlen.
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Vorwiegend beruflich im Einsatz
Wird der Wagen zu mehr als 50 % betrieblich genutzt, gehört er automatisch zum Betriebsvermögen. Alle Ausgaben werden als Betriebsausgaben eingetragen. Durch den geringeren Gewinn lassen sich Steuern sparen. Da der Wagen meist auch einen Anteil private Fahrten besitzt (ausgenommen sind berufsrelevante Spezialfahrzeuge), werden für diese gefahrenen Kilometer Steuern bezahlt.
Die 1-Prozent-Regelung: Nutzung steuerlich geltend machen
Bei der Abrechnung der betrieblichen Nutzung ist die sogenannte 1-Prozent-Regelung am einfachsten. Dabei wird ein Prozent des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs bei einer Neuanschaffung angesetzt. Dieses Prozent wird zum Bruttolohn hinzugerechnet. Weiterhin kommen 0,03 Prozent des Listenpreises hinzu, die für den Weg von der Wohnung zur Arbeit berechnet werden.
Beispiel:
Der Bruttolistenpreis des Fahrzeugs beträgt 20.000 Euro. Sie fahren 20 Kilometer zur Arbeit.
Ein Prozent vom Listenpreis sind 200 Euro.
Die Kosten des Fahrtwegs: 0,03 % x 20 km = 6 € x 20 km = 120 €
Sie können einen geldwerten Vorteil von insgesamt 320 Euro pro Monat in voller Höhe steuerlich geltend machen.
Fahrtenbuch führen
Die andere Möglichkeit: Sie können ein Fahrtenbuch führen, um jeweils den Anteil private Nutzung/berufliche Nutzung selbstständig zu dokumentieren. Das ist die genauere, aber auch die aufwendigere Variante.
Die Einträge müssen lückenlos sein und in einer Form vorliegen, die das Finanzamt genehmigt. Streichungen und Veränderungen müssen unmöglich beziehungsweise klar erkennbar sein. Zu den erlaubten Varianten gehören elektronische Fahrtenbücher, die im Fahrzeug eingebaut sind. Verboten dagegen ist eine Excel-Tabelle oder ein Fahrtenbuch über den PC, da hier Manipulationen möglich sind. Sie können auch handschriftlich arbeiten. Dafür gibt es Fahrtenbuchhefte im Handel. Welche Form Selbstständige auch wählen, es werden folgende Angaben notwendig:
- alter und neuer Kilometerstand
- Ziel und Zweck der Fahrt, eventuell die genaue Route
- Datum
- genauere Informationen über den Geschäftspartner
Eine private Fahrt wird nur mit dem Kilometerstand und einem entsprechenden Vermerk „private Fahrt“ notiert, weitere Auskünfte sind nicht nötig.
Vorwiegend privat genutzt
Sie müssen auch dann ein Fahrtenbuch führen, wenn der Wagen weniger als 50 Prozent beruflich genutzt wird und private Fahrten überwiegen. Dann wird die betriebliche Nutzung nach Ihren Eintragungen anteilig berechnet.
Wenn Sie den Wagen weniger als zehn Prozent für berufliche Zwecke nutzen und daher eine private Nutzung überwiegt, wird eine Pauschale von 30 Cent pro Kilometer fällig.
Fazit zum Autokauf für Selbstständige und Gewerbetreibende
Wenn Sie einen Firmenwagen anschaffen und selbstständig sind, sollten einige Fragen und steuerliche Aspekte im Vorfeld klar sein. Mit dem entsprechenden Know-how können Sie Steuern sparen und die Kosten niedrig halten. So verhindern Sie böse Überraschungen. Wer sich unsicher ist, welche Variante individuell günstiger ist, fragt seinen Steuerberater.
Übrigens: Außer bei sehr teuren Luxuswagen oder Sportfahrzeugen gibt es keine Vorschriften, wie Ihr Auto auszusehen hat. Allerdings verursacht ein größerer Wagen höhere Kosten, ob bei der Anschaffung, beim Benzin oder bei der Kfz Steuer. Insofern sollte das Fahrzeug angemessen und auf die beruflichen wie privaten Bedürfnisse zugeschnitten sein.
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