Wie lege ich Einspruch gegen einen Steuerbescheid ein?
Kaum jemand freut sich, wenn er sich mit seinen Steuerunterlagen beschäftigen muss. Doch es ist nicht nur wichtig, die Steuererklärung sorgfältig zu erstellen, sondern auch, den Steuerbescheid vom Finanzamt gründlich zu prüfen. Jeder fünfte Bescheid enthält laut dem Bund der Steuerzahler Fehler.
Kein Wunder, gerade wenn viele Angaben gemacht wurden und unterschiedliche Regelungen greifen, kann es bei den Steuerunterlagen schnell komplex werden. Auch für Steuerzahler ist es nicht immer einfach, sich zwischen Belegen (von der Hotelrechnung bis zur Tankquittung) und den vielen steuerlichen Regelungen zurechtzufinden, beispielsweise bei der Abrechnung von Spesen wie Verpflegungsmehraufwand, Fahrt- oder Hotelkosten, die im Rahmen einer Dienstreise oder einer Einsatzwechseltätigkeit entstanden sind, oder bei der Geltendmachung von Geschäftsessen (bei stimmiger Relation von tatsächlichen Kosten und Anlass), Kilometerpauschalen oder Sachlohnleistungen wie Tankgutscheinen.
Allerdings kann man beim Finanzamt Widerspruch einlegen: Dafür ist der sogenannte Einspruch vorgesehen. Der Einspruch lohnt sich, auch wenn er zusätzliche Arbeit bedeutet, denn mehr als drei Viertel der Einsprüche gehen laut Statistik zugunsten des Steuerzahlers aus. Nachstehend einige Tipps zum Einspruch und zu dem Antrag auf Überprüfung der anfallenden Steuern durch das Finanzamt.
Fristen für den Steuerbescheid
Um eines kommt man bei einem Einspruch zum Steuerbescheid nicht herum: Der Steuerbescheid muss auf Herz und Nieren geprüft werden, und zwar zeitnah. (Das empfiehlt sich übrigens immer.) Die Einspruchsfrist beträgt einen Monat. Gerechnet wird folgendermaßen:
- Der Steuerbescheid trägt ein Datum. Beispiel 27. Mai 2024
- Zu diesem werden drei Tage hinzugerechnet, das ist die Bekanntgabefiktion. Es handelt sich quasi um die Zeit, die der Postweg in Anspruch nimmt und bis man davon ausgehen kann, dass der Brief gelesen wurde. Beispiel: 30. Mai 2024
- Fällt das neue Datum auf einen Feiertag oder ein Wochenende, wie in diesem Fall, wird der nächste Arbeitstag als Bekanntgabedatum genommen. Beispiel: Der 30. Mai ist ein Feiertag, deshalb gilt der 31. Mai 2024
- Zu diesem Zeitpunkt wird ein Monat hinzugerechnet. Beispiel: 01. Juli 2024
Drei Bedingungen
Die Einhaltung der Einspruchsfrist ist eine der drei Bedingungen, die der Einspruch erfüllen muss. Die beiden anderen lauten:
- Es muss zunächst ein Steuerbescheid vorliegen. Eine Selbstverständlichkeit, aber es kann eben kein vorsorglicher Einspruch erhoben werden.
- Es liegen eindeutig Fehler vor, die sich zu Ungunsten des Steuerzahlers auswirken würden. Nur dann kann Einspruch erhoben werden. Das können auch Tipp- und Rechtschreibfehler sein.
Die Form einhalten
Die Formulierungen im Schreiben zum Einspruch können natürlich relativ frei gewählt werden. Allerdings muss ein Einspruch in jedem Fall gewisse Angaben enthalten.
Angaben und Inhalte
Der Einspruch muss folgende Inhalte haben:
- die vollständigen Adressdaten
- die Adressdaten des Finanzamts
- die Steuernummer
- die Angabe, zu welchem Steuerbescheid der Einspruch erfolgt (Jahr, Datumsangabe des Bescheids)
- am besten auch gleich eine Auflistung aller Punkte, die beanstandet werden (falsche Beträge, Adressfehler, Rechenfehler, nicht genehmigte Ausgaben z. B. bei Spesen und Übernachtungskosten, fehlende Freibeträge, Zahlen, s.u.)
- Sollten Musterprozesse beim Bundesfinanzhof laufen, kann auf diese verwiesen werden, damit deren Ende abgewartet wird. Der Steuerbescheid wird dann erst einmal ausgesetzt.
- Sinnvoll ist in diesem Fall wie generell eine Bitte um Aussetzung der Vollziehung des Bescheids nach § 361 Abs. 2 AO (Abgabenordnung). Sonst muss eine geforderte Nachzahlung geleistet werden, um Schwierigkeiten zu vermeiden (s.u.).
In der Form orientiert sich ein Einspruch üblicherweise an dem Aufbau klassischer Schreiben mit Ort und Datum, an dem es verfasst wurde, Betreffzeile sowie der geläufigen Anrede (“Sehr geehrte Damen und Herren”) sowie Grußformel (“Mit freundlichen Grüßen”). Im Internet lassen sich zahlreiche Beispiele und Muster für einen solchen Einspruch finden.
Genau prüfen
Bei der genauen Prüfung der Unterlagen ist im Rahmen von einem Einspruch beim Finanzamt neben den erwähnten auch auf folgende Punkte zu achten:
- Neben der Adresse sollten auch die Steuernummer und die Bankdaten stimmen.
- Die erfassten Abgabebeträge wie Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag müssen korrekt sein.
- Werbekosten sollten erfasst sein. Hier existiert ein Pauschbetrag. Wird dieser mit den Angaben unterschritten, muss der Pauschbetrag eingetragen sein.
- Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen müssen korrekt eingetragen sein.
Korrigiert das Amt seinen Steuerbescheid zugunsten des Steuerzahlers, werden bereits gezahlte Steuern zurückgezahlt. Doch wer in seinem Schreiben keine Aussetzung beantragt hat, ist zunächst zur Zahlung der Steuern verpflichtet, sonst drohen Mahnungen, Bußgelder und Zwangsvollstreckungen.
Beim Prüfen der Unterlagen stellt sich vielleicht auch heraus, dass Punkte oder Teilangaben in der Steuererklärung vergessen wurden oder Unterlagen noch nachgereicht werden müssen. Auch diese Gründe sind aufzulisten bzw. sind die Papiere gleich mit einzureichen, wenn Einspruch eingelegt wird.
Die Schriftform nutzen
Wer beim Finanzamt Einspruch einlegen möchte, muss dies in jedem Fall schriftlich tun. Dazu stehen diverse Möglichkeiten offen:
- Man kann das Schriftstück selbst aufsetzen oder ein Muster aus dem Internet ausdrucken.
- Das Papier kann gefaxt werden.
- Oft kann der Brief auch gemailt werden, sofern das Finanzamt eine Mailadresse bekannt gibt.
- Außerdem kann der Postweg gewählt werden.
- Der Einspruch wird eigenhändig in den Briefkasten des Amts geworfen.
- Eine weitere Möglichkeit ist die Niederschrift. In diesem Fall geht man persönlich zum Amt und erklärt seinen Einspruch gegen den Steuerbescheid, den ein Beamter dann schriftlich niederlegt. Auch hier sollte die Aussetzung der Vollziehung beantragt werden.
In all diesen Fällen ist natürlich die Frist des Einspruchs zu beachten.
Der Einspruch wird geprüft
Ist der Einspruch zum Steuerbescheid fristgerecht erfolgt, muss das Finanzamt die Steuererklärung nach diesem Antrag noch einmal prüfen. Vielleicht werden nur die beanstandeten Punkte genauer unter die Lupe genommen, meist werden aber alle Unterlagen noch einmal angeschaut und überprüft, ob sie richtig sind. Es können drei Varianten herauskommen:
- Es kann ein Steuerbescheid zu Ungunsten des Steuerzahlers herauskommen, das heißt, es müssen Steuern an das Finanzamt nachgezahlt werden. Dies nennt sich Verböserung. Das Amt wird in jedem Fall vorher darüber informieren, denn in diesem Fall kann der Einspruch zurückgezogen werden und der ursprüngliche Steuerbescheid wird rechtskräftig, auch wenn er fehlerhaft ist. Dann ist allerdings auch keine Klageschrift mehr möglich.
- Alternativ wird der Steuerbescheid zugunsten des Steuerzahlers geprüft. Das nennt man Abhilfe bzw. gibt es bei teilweiser Zustimmung eine Teilabhilfe.
- Drittens kann der Einspruch zum Steuerbescheid beim Finanzamt auch komplett abgewiesen werden. In diesem Fall kann man Klage einlegen.