Bestimmte Personengruppen können ihre Betriebsausgaben über eine Pauschale von der Steuer absetzen. Wer kann die Betriebsausgabenpauschale in Anspruch nehmen? Für wen lohnt sie sich? Wie hoch sind jeweils die Beträge? Erfahren Sie hier mehr.
Reisekosten, Büromaterial, Nebenkosten… Freiberufler und Selbstständige sehen sich teils erheblichen betrieblichen Ausgaben gegenübergestellt. Diese können jedoch von der Steuer abgesetzt werden, teils auch über Pauschalen:
Für wen sind die Pauschalen geeignet?
Zu den Personengruppen, die auf die Pauschale für die Betriebsausgaben zurückgreifen können, gehören:
- Schriftsteller:Innen und Journalisten im Hauptberuf
- dieselben Berufe in Nebentätigkeit
- Hebammen
- Tagesmütter
- nebenamtliche Lehr- und Prüfungstätigkeiten
- steuerbegünstigte Berufe in Nebentätigkeit (darunter Künstler:Innen, Jugendleiter:Innen und andere)
- nebenberufliche ehrenamtliche Tätigkeiten
Die Beträge im Einzelnen
So sehen die Freibeträge für bestimmte Berufsgruppen aus:
- Bei einer schriftstellerischen oder journalistischen Tätigkeit im Hauptberuf werden 30 Prozent der Betriebseinnahmen angerechnet, maximal 2.455 Euro.
- Für nebenberufliche wissenschaftliche künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeit beträgt die Betriebsausgabenpauschale 25 Prozent, die Höchstgrenze liegt bei 614 Euro jährlich.
- Hebammen geben 25 Prozent an, maximal 1.535 Euro.
- Tagesmütter kommen auf 300 Euro im Monat pro Kind. Die Voraussetzungen: Die Betreuung findet weder im Haushalt der Eltern noch in von Dritten kostenlos bereitgestellten Räumen statt. Außerdem wird das Kind 40 Stunden pro Woche betreut, ansonsten wird die Pauschale anteilig angerechnet. Ist die Pauschale nicht möglich, müssen die Kosten einzeln nachgewiesen werden.
- Wer nebenberuflich ehrenamtlich tätig ist, kann pauschal als Betriebsausgabe 720 Euro geltend machen. Dieser Eintrag sollte in der Anlage EÜR vorgenommen werden.
Pauschale Betriebsausgaben Kleinunternehmer:Innen
Auch ein Freiberufler, der Kleinunternehmer:In ist und nicht mehr als 17.500 Euro pro Jahr umsetzt, kann die Pauschalen eintragen. Meist liegen seine Kosten deutlich niedriger als die Pauschalbeträge, sodass diese für ihn günstiger sind.
Vergleiche anstellen
In manchen Fällen ist es günstiger, wenn die Pauschale in Anspruch genommen wird, denn die realen Kosten liegen weit darunter. So ist es möglicherweise bei einem Schriftsteller, der als hauptberuflicher Selbstständiger arbeitet. Er ist viel zu Hause tätig, nur wenig unterwegs und hat kaum zusätzliche Anschaffungen. In Einzelfällen kann er auch andere Pauschalen für geschäftliche Ausgaben in Anspruch nehmen, wie zum Beispiel für Reisespesen. Bei Fahrten mit dem privaten Pkw im Rahmen von Dienstreisen kann unter Umständen Kilometergeld beantragt werden.
In anderen Fällen, wie zum Beispiel bei einem nebenberuflich tätigen Künstler, liegen die Ausgaben übers Jahr oftmals über der vorgegebenen Betriebsausgabenpauschale. Dann ist es wichtig, die tatsächlichen Kosten komplett anzugeben und mit Belegen und Quittungen nachzuweisen.
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Auch verlorenen Belegen müssen Sie nicht länger hinterherjagen, da Sie sie direkt nach der Zahlung per App in das Geschäftskonto hochladen können. Die Entscheidung zwischen Pauschale und tatsächlichen Ausgaben wird so erheblich vereinfacht. Und egal wie sie ausfällt: Buchhaltung und Steuererklärung gehen ebenfalls viel schneller von der Hand.
Festlegen für ein Jahr
Innerhalb eines Jahres kann die Entscheidung für die Pauschale oder aber für die Abrechnung nach tatsächlich vorhandenen Kosten nicht geändert werden.
Fazit zu den pauschalen Betriebsausgaben
Einige Berufsgruppen dürfen ihre Einnahmen pauschal versteuern. Dazu können sie die für ihren Bereich relevante Betriebsausgabenpauschale in Anspruch nehmen. Ansonsten werden die tatsächlichen Kosten mit den dem Finanzamt zur Verfügung gestellten Nachweisen – notfalls mit einem Eigenbeleg – angerechnet. Es lohnt sich, die jeweiligen Beträge miteinander zu vergleichen, um den günstigsten Eintrag vorzunehmen.
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