Reisekosten, Büromaterial, Nebenkosten … Freiberufler und Selbstständige sehen sich teils erheblichen betrieblichen Ausgaben gegenübergestellt. Diese können jedoch von der Steuer abgesetzt werden, teils auch über Pauschalen: Eine Betriebsausgabenpauschale ist ein Betrag, den bestimmte Personengruppen in der jährlichen Steuererklärung geltend machen können.
Die Pauschale sollte allerdings vor dem Eintrag den realen Kosten gegenübergestellt werden, um festzustellen, welche Angaben bei der Versteuerung günstiger sind. Daher ist es wichtig, das Jahr über alle Belege aufzuheben.