Der Jahresabschluss selbst ist Teil der handelsrechtlichen Rechnungslegung eines Unternehmens und ist für alle Kaufleute Pflicht. Rechnungslegung bezeichnet dabei die Dokumentation des betrieblichen Geschehens. Innerhalb des Jahresabschlusses werden Buchführung und Inventar zusammengefasst, wobei erkenntlich wird, welche Gewinne und Verluste ein Unternehmen im Laufe des Jahres generiert hat.
Mit welchen Bestandteilen des Jahresabschlusses Sie sich neben Bilanz und GuV beschäftigen müssen, hängt von der Rechtsform Ihres Unternehmens ab. Kapitalgesellschaften etwa müssen diesen gemäß § 264 HGB um einen Anhang erweitern, in dem einige Positionen aus der Bilanz und der Gewinn-und-Verlust-Rechnung näher erläutert werden. Große und mittelgroße Kapitalgesellschaften müssen zusätzlich einen Lagebericht aufstellen – kleine Kapitalgesellschaften wiederum sind davon befreit.