Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, abgekürzt GmbH, zählt wie auch die Aktiengesellschaft zu den Kapitalgesellschaften. Diese Rechtsform genießt ein hohes Ansehen am Kapitalmarkt, was jedoch nicht umsonst kommt: Um eine GmbH gründen zu können, wird ein Stammkapital in Höhe von 25.000 € benötigt, dass bei Gründung einer GmbH von den Gesellschafter:innen aufgebracht werden muss.
Das Unternehmen tritt mit dem GmbH-Stammkapital im Hintergrund als juristische Person auf. Die Gründer:innen der GmbH haften bei Rechtsstreitigkeiten im Normalfall nicht mit ihrem Privatvermögen, sondern mit dem eingezahlten Stammkapital.
Die Führung der GmbH übernimmt ein oder mehrere Geschäftsführer oder Geschäftsführerinnen, die auch als gesetzliche Vertreter:innen der GmbH bezeichnet werden. Falls eine GmbH keine Geschäftsführung hat, wird sie durch die Gesellschafter:innen vertreten. Bei Start-ups und kleinen Unternehmen tritt in der Regel der GmbH-Gründende selbst als Geschäftsführung auf. Als weiteres Organ der GmbH wird ab 500 Mitarbeitenden ein Aufsichtsrat eingerichtet.
Eine GmbH muss zwingend in das Handelsregister eingetragen werden und ist zur doppelten Buchführung sowie zur Erstellung von Bilanzen verpflichtet. Die Erstellung des Jahresabschlusses der GmbH ist im Handelsgesetzbuch nach §§ 242 ff. HGB geregelt. Er besteht aus der Bilanz, einer Gewinn-und Verlustrechnung (GuV) sowie dem Anhang.
Mittelgroße und große GmbHs müssen nach § 289 HGB ihrem Jahresabschluss zudem einen Lagebericht hinzufügen. Hierbei geht es darum, den Geschäftsverlauf und die -ergebnisse sowie die Lage der GmbH nachvollziehbar darzustellen.
Der Jahresabschluss wird in der Regel aus der laufenden Buchhaltung zum Ende eines Geschäftsjahres erstellt und bildet die Basis für die steuerliche Behandlung der GmbH. Der Jahresabschluss muss von den Gesellschafter:innen in der Gesellschafterversammlung beschlossen und im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht werden.