Wie viel Startkapital Sie benötigen, hängt in erheblichem Maße von der Rechtsform ab, in der Sie gründen. Die Rechtsform wählen Sie wiederum nach verschiedenen Kriterien wie Geschäftsmodell, die Beteiligung von Mitgründern oder Investoren, das vorhandene Kapital etc.
Eine der bekanntesten Rechtsformen ist sicherlich die GmbH: Gründer/innen schätzen sie besonders aufgrund ihrer Haftungsbegrenzung aufs Firmenvermögen. Allerdings sind die Hürden für ihre Gründung nicht unerheblich: mindestens 12.500 Euro müssen am Gründungstag als Startkapital vorliegen und mit der Zeit auf mindestens 25.000 Euro Stammkapital erhöht werden.
Fehlt Ihnen das notwendige Bargeld, können Sie das Start- und Stammkapital für Ihre GmbH auch in Form von Sacheinlagen aufbringen, sprich über eine Sachgründung nachdenken.
Falls das ebenfalls keine Option darstellt und das nötige Startkapital fehlt, denken Sie über die Gründung einer sogenannten “Mini-GmbH” nach: Bei der UG reicht zum Zeitpunkt der Gründung bereits ein symbolischer Euro als Startkapital aus. Anschließend verbleiben jährlich ein Viertel des Gewinns im Unternehmen, bis 25.000 Euro erreicht sind und Sie Ihre UG optional in eine GmbH umwandeln können.
Natürlich können Sie außerdem ganz andere Rechtsformen für die Gründung Ihres Start-ups in Erwägung ziehen. Freiberuflerinnen und Freiberufler, Einzelunternehmen oder GbRs beispielsweise benötigen keine Kapitaleinlage. Möchten Sie allerdings Investoren beteiligen, eignen sich diese Rechtsformen weniger.
Übrigens: Das UG-Stammkapital beträgt lediglich 1 €, was die Gründung deutlich einfacher macht.