Einkommensteuer
Konkret wird unter der Einkommensteuer die Besteuerung der gesamten jährlichen Nettoeinnahmen einer oder eines Steuerpflichtigen verstanden. Nettoeinnahmen sind Einkünfte nach Abzug bestimmter Ausgaben. Zudem müssen Unternehmer:innen die Einkommensteuer jährlich an die Finanzämter zahlen.
Die Einkommensteuer wird auf Basis derEinkommensteuererklärung berechnet, die beim Finanzamt eingereicht wird. Das Ergebnis ist der Einkommensteuerbescheid, der die Höhe der zu zahlenden Einkommensteuer festlegt. Alle Regelungen und Vorgaben zur Einkommensteuer sind gesetzlich im amtlichen Einkommensteuer-Handbuch (auch EStH) des Bundesministeriums der Finanzen (auch BMF) festgehalten und definiert.
Wer muss Einkommensteuer zahlen?
Steuerpflichtig sind alle natürlichen Personen, die in Deutschland leben und Einkünfte haben. Eine natürliche Person ist beispielsweise der selbstständige Tischlermeister, ebenso die angestellte Personalchefin oder Rentner:innen, die durch Wohnungsvermietungen monatliche Mieteinnahmen im vierstelligen Bereich haben. Zwischen Selbstständigen und Arbeitnehmenden gibt es jedoch einige wichtige Unterschiede.
Selbstständige müssen Einkommensteuer zahlen und aus diesem Grund jedes Jahr eine Einkommensteuererklärung einreichen. Arbeitnehmende zahlen Lohnsteuer. Durch die Lohnsteuerzahlungen ist die Zahlung der Einkommensteuer für Arbeitnehmende in der Regel abgegolten.
Ausnahme sind zum Beispiel Arbeitnehmende, die zusätzliche Nebeneinkünfte haben. In einem solchen Fall ist die Einkommensteuererklärung ebenfalls verpflichtend. Auch sinnvoll kann es für Arbeitnehmende sein, eine Einkommensteuererklärung auf freiwilliger Basis einzureichen, um zu viel gezahlte Lohnsteuer zurückzufordern. Mehr dazu erfahren Sie in dem Artikel zur Einkommensteuererklärung.
Wichtig: Auch Einkünfte aus dem Ausland müssen in Deutschland versteuert werden, ebenso Zinsen, Mieteinnahmen und teils auch Gewinne beispielsweise ein Lottogewinn.
Wie hoch ist die Einkommensteuer?
Grundsätzlich werden zur Berechnung der Einkommensteuer alle Einkünfte, also das Gesamteinkommen eines Steuerpflichtigen betrachtet. Die allgemeinen Steuertarife für Einkommen- und Lohnsteuer sind gleich und abhängig von der Höhe des Einkommens.
Somit sprechen wir von einer Staffelung der Steuersätze. Das bedeutet, dass Steuerzahler einem hohen Steuersatz unterliegen, wenn sie ein hohes Gesamteinkommen im Jahr haben. Ist das jährliche Einkommen gering, wird weniger Einkommensteuer fällig.
Die Höhe der Besteuerung eines Einkommens richtet sich ebenfalls nach den persönlichen Verhältnissen von Steuerpflichtigen, also danach, ob sie verheiratet/verpartnert oder ledig sind. Die Besteuerung des Einkommens ist für Alleinstehende höher und für (Ehe-)Partner niedriger.
Auch die Höhe des Einkommensteuer-Freibetrags richtet sich nach den persönlichen Verhältnissen. Es gilt grundsätzlich, dass 2022 ein Jahresgesamteinkommen bis 9.984 € für Alleinstehende als Freibetrag nicht besteuert wird.
Für (Ehe-)Paare, die gemeinsam eine Einkommensteuererklärung einreichen, ist diese Grenze doppelt so hoch. Das bedeutet, dass Einkommen unter der dem jeweiligen Einkommensteuer-Freibetrag mit einer Belastung von 0 % versteuert werden und Steuerpflichtige somit keine Einkommensteuer zahlen müssen. Der Spitzensteuersatz für sehr hohe Einkommen liegt bei 45 %.
Wie setzt sich die Einkommensteuer zusammen?
Für eine genaue Berechnung der Einkommensteuer werden von der Summe der gesamten Einkünfte eines Jahres einige nicht zu versteuernde Beträge wieder abgezogen. Einkünfte, die der Einkommensteuer unterliegen, sind nach dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) als Einkunftsarten definiert: Einkünfte aus selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit, aus Gewerbebetrieben, aus Land- und Forstwirtschaft, aus Kapitalvermögen, Vermietung sowie Verpachtung und sonstige Einkünfte wie Versorgungsleistungen oder private Rentenbezüge.
Zu den nicht zu versteuernden Beträgen zählen unter anderem Betriebsausgaben oder Steuerfreibeträge wie der Kinder- oder Rentenfreibetrag. Nach Abzug dieser Kosten, Beträge und Ausgaben erhalten Steuerzahler das Resultat des zu versteuernden Einkommens.
Mithilfe der Einkommenssteuer-Grundtabelle des deutschen BMF wird die Höhe der Einkommenssteuer berechnet. Von dem errechneten Betrag werden Vorauszahlungen abgezogen, also Einkommensteuer-Vorauszahlungen von Selbstständigen und Lohnsteuerzahlungen für Arbeitnehmenden.
Das Ergebnis ist der Betrag, der als Einkommensteuer beim Finanzamt nachgezahlt werden muss oder erstattet wird.
Wann muss die Einkommensteuer gemeldet werden?
Die Anmeldung der Einkommensteuer erfolgt jedes Jahr durch die Abgabe der Einkommensteuererklärung und ist an Fristen gebunden.
Die Fristen richten sich danach, ob die Einkommensteuer freiwillig angemeldet wird, oder Steuerzahler als Pflichtveranlagte betrachtet werden. Pflichtveranlagte sind Personen, die verpflichtet sind, eine Einkommensteuererklärung einzureichen, also Selbstständige und alle anderen natürlichen Personen mit zusätzlichen Nebeneinkünften.
Pflichtveranlagte müssen die Daten zur Berechnung der Einkommensteuer beim Finanzamt bis Ende Juli des Folgejahres einreichen. Die Einkommensteuererklärung 2021 musste dem Finanzamt also spätestens am 31. Juli 2022 vorliegen.
Wer zur Abgabe seiner Einkommensteuererklärung ein Steuerbüro beauftragst, verlängert sich diese Frist um weitere sieben Monate, in diesem Fall bis zum 28.02.2023.
Personen, die freiwillig eine Einkommensteuererklärung einreichen möchten, haben vier Jahre lang Zeit, diese abzugeben. Danach verfällt der Anspruch, zu viel gezahltes Geld zurückzuverlangen.
Die Einkommensteuer im Überblick
Für die Einkommensteuer ist es zunächst wichtig zu wissen, zu welcher Personengruppe Steuerpflichtige gerechnet werden:
- Sind Sie Arbeitnehmender oder selbstständig tätig? Davon hängt es ab, ob Sie verpflichtet sind, eine Einkommensteuererklärung zu machen.
- Sind verheiratet und gemeinsam mit Ihrem Ehepartner veranlagt? Je nach Veranlagung steigt Ihr Einkommensteuer-Freibetrag.
- Liegt Ihr Einkommen über dem jährlichen Freibetrag? Dann sollten Sie überprüfen lassen, ob Sie verpflichtet sind, eine Einkommensteuererklärung einzureichen oder die Einkommensteuer bereits über Ihre Lohnsteuerzahlungen abgegolten ist. Bedenken Sie, dass auch eine freiwillige Steuererklärung sinnvoll sein kann.
- Haben Sie in Ihrer Haupttätigkeit zusätzliche Nebeneinkünfte, wie Mieteinnahmen oder hohe Zinsen? Überprüfen Sie, ob der Steuerfreibetrag durch diese sonstigen Einkünfte überstiegen wird und Sie verpflichtet sind, Einkommensteuer zu zahlen.