Gewinnermittlung
Die Gewinnermittlung ist der am Ende eines Geschäftsjahres erfolgende Vergleich von Ausgaben und Einnahmen eines Unternehmens. Mithilfe verschiedener Methoden, die wir Ihnen später genauer erklären, wird der Gewinn oder auch Verlust berechnet.
Die Gewinnermittlung muss in der Regel bis zum 31. Mai im darauffolgenden Geschäftsjahr inklusive der Steuererklärung beim Finanzamt vorliegen.
Die zwei Arten der Gewinnermittlung
Es gibt zwei Arten, wie man eine Gewinnermittlung angehen kann: zum einen die sogenannte Einnahmen-Überschuss-Rechnung und zum anderen die Bilanz.
Bei einer EÜR werden die Einnahmen und Ausgaben verglichen, woraus ein Gewinn oder Verlust entsteht. Bei einer Bilanz werden darüber hinaus auch die Erträge und Verbindlichkeiten der Firma mit einbezogen. Während man das erste Verfahren auch einfache Buchführung nennt, sprechen wir bei der Bilanz von doppelter Buchführung.
Welches Verfahren Sie anwenden müssen, hängt von der Art und den Finanzen Ihres Unternehmens ab. Als Selbstständige können Sie die EÜR anwenden, da Sie nicht bilanzierungspflichtig sind.
Bei Kleinunternehmen, welche einen Umsatz von weniger als 22.000 € im vorangegangenen Geschäftsjahr verzeichnet haben und weniger als 60.000 € Gewinn bzw. 600.000 € Umsatz im kommenden Geschäftsjahr erwarten, ist dies ebenfalls der Fall. Alle Unternehmen, die diesen Gewinn übersteigen, sind bilanzierungspflichtig.
Die EÜR läuft wie folgt ab: Auf der einen Seite listen Sie Ihre Einnahmen und auf der anderen Ihre Ausgaben auf. Einnahmen umfassen Erträge von Gütern und Umsatzsteuer, die zurückerstattet wurde. Als Ausgaben gelten Kosten für Waren, Personalkosten, Aufwendungen aller Art und bezahlte Vorsteuern. Der Gewinn wird letztendlich berechnet, indem man die Ausgaben von den Einnahmen subtrahiert.
Nun folgt noch ein sehr wichtiger Schritt, den Sie auf keinen Fall vergessen dürfen: den Betrag in Ihrer Einkommenssteuererklärung kenntlich machen. Hier gibt es zwei Felder, einmal das Feld S und das Feld G, wobei S für selbstständig und G für Gewerbe steht.
Je nach Situation ist es unerlässlich, den Betrag nun in das korrekte Feld einzutragen, da nur so der Gewinn oder Verlust in Ihrer Steuererklärung anerkannt und berücksichtigt wird.
Bei der Bilanz wird es etwas komplizierter und daher sollten Sie sich überlegen, ob ein Steuerberater oder eine Steuerberaterin Sinn für Sie macht. Der Startpunkt einer Bilanz ist eine Inventur. Eine Inventur ist eine Aufnahme des aktuellen Bestandes, sprich des Vermögens und der Schulden eines Unternehmens.
Die Inventur wird in der Regel bis zum 31. Dezember fällig, dieser Termin kann aber in gewissen Fällen abweichen.
Das aktuelle Vermögen des Unternehmens wird berechnet, indem Sie die sogenannten Anlagevermögen und Umlaufvermögen addieren und alle Verbindlichkeiten der Firma anschließend subtrahieren.
Anlagevermögen sind langfristige Bestände oder Investitionen der Firma, während Umlaufvermögen jene Güter beschreibt, die in Bewegung sind und somit oft nicht lange Bestand der Firma sind.
Nun wird bei der Bilanz zwischen zwei Konten unterschieden, einem Aktiv- und einem Passivkonto. Das Prinzip der doppelten Buchführung besagt, dass jeder Geschäftsvorfall in beiden Konten aufgeführt werden muss. Das Aktivkonto wird auch „Soll“ genannt, während „Haben“ als Synonym für das Passivkonto verwendet wird.
Das bedeutet, dass ein Kauf eines Produktes als Warenzugang auf dem Aktivkonto und als Geldverlust auf dem Passivkonto verzeichnet wird. Es werden also alle Aufwendungen und Erträge aufgeführt, woraus sich am Ende ein Saldo ergibt.
Der Gewinn wird letztendlich durch einen Vergleich von Eröffnungs- und Schlussbestand festgestellt.
Von EÜR zur Bilanz – wie funktioniert das?
Es kann natürlich passieren, dass durch steigenden Umsatz eine EÜR irgendwann nicht mehr ausreicht. Sobald dies der Fall ist, wird das Finanzamt dich auffordern, eine Bilanzierung durchzuführen.
Die Bilanzierungspflicht tritt dann allerdings erst im Folgejahr ein. Andersrum können Sie erst von der Bilanzierung zur EÜR wechseln, wenn das Finanzamt geprüft und Ihnen bestätigt hat, dass Sie der Bilanzierungspflicht nicht mehr unterliegen.
Wenn Sie Ihr Unternehmen aus gewissen Gründen aufgeben, sind Sie immer automatisch zu einer Gewinnermittlung durch einen Bestandsvergleich verpflichtet, da Sie den Zeitraum eines Geschäftsjahres nicht ausfüllen.
Unser Tipp: Wenn Sie eine Bilanz erstellen müssen, kann Ihnen eine Bilanzsoftware eine effektive und einfache Lösung bieten.
Wann wird eine Gewinnermittlung erstellt und wofür braucht man sie?
Grundsätzlich lässt sich sagen, dass eine Gewinnermittlung zum Ende des Wirtschaftsjahres erfolgen muss. Dies kann je nach Unternehmen natürlich variieren. Große Unternehmen mit hohen Umsatzzahlen müssen sogar monatlich eine Gewinnermittlung durchführen, um dem Finanzamt einen guten Einblick zu gewähren.
Die Gewinnermittlung ist ein Teil der Steuererklärung und muss somit zum gleichen Zeitpunkt eingereicht werden. Der Stichtag für die Steuererklärung ist momentan der 31. Mai des Folgejahres, wobei es hier Abweichungen und Sonderregelungen gibt, über die Sie sich beim Finanzamt informieren können.
Wie vorhin bereits erwähnt, ist die Gewinnermittlung für die Einkommenssteuererklärung wichtig. Außerdem ist es für das Unternehmen natürlich auch von Vorteil, einen guten Überblick über die Finanzen und den Gewinn zu haben.
Die wichtigsten Punkte sind also, dass die Gewinnermittlung alle Ausgaben und Einnahmen eines Unternehmens am Ende des Geschäftsjahres gegenüberstellt. Hierbei gibt es zwei Verfahren, wobei es von Ihrem Status und dem Gewinn im vergangenen Geschäftsjahr sowie dem prognostizierten Umsatz im kommenden Jahr abhängt, ob Sie eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder eine Bilanzierung vornehmen müssen.
Eine Bilanzierung gestaltet sich oft komplizierter. Das Verfahren der EÜR wird auch einfache Buchführung genannt, während die Bilanzierung dem Prinzip der doppelten Buchführung unterliegt. Im Gegensatz zur EÜR, in welcher nur die Einnahmen und Ausgaben erfasst werden, kommen bei einer Bilanzierung auch noch die Erträge und Verbindlichkeiten hinzu.
Essenziell ist die Gewinnermittlung für die Steuererklärung. Zudem ist es für alle Unternehmen von Vorteil, im Zuge von Finanzreporting einen guten Überblick über den Verlauf der Finanzen und den daraus resultierenden Gewinn zu haben.