Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer ist eine Steuer, dessen Höhe vom Ertrag des Unternehmens abhängig ist und wie im Namen bereits impliziert von Gewerbetreibenden in Deutschland gezahlt werden muss. Diese Steuer wird von der zuständigen Stadt oder Gemeinde erhoben.
Wenn eine Firma an verschiedenen Standorten vertreten ist oder innerhalb eines Geschäftsjahres den Standort wechselt, wird die Steuer entsprechend an die verschiedenen Gemeinden aufgeteilt. In der Fachsprache sprechen wir hier auch von einer Zerlegung des Steuermessbetrages.
Die Gewerbesteuer stellt eine der größten Einnahmequellen für Gemeinden dar und zählt neben der Grundsteuer zu den beiden sogenannten Realsteuern. Die gesetzliche Grundlage der Gewerbesteuer ist das Gewerbesteuergesetz und die Durchführungsordnung.
Wer muss die Gewerbesteuer zahlen?
Alle Gewerbetreibenden unterliegen der Zahlungspflicht der Gewerbesteuer. Gewerbetreibende sind Unternehmer:innen, die ein Gewerbe angemeldet haben und in diesem Zuge einen Gewerbeschein erhalten haben.
Hier gibt es allerdings einige Ausnahmen:
Alle Kapitalgesellschaften müssen die Gewerbesteuer ausnahmslos zahlen. Wenn Sie als Gewerbetreibende oder Gewerbetreibender noch keinen Gewinn erzielen, müssen Sie aufgrund der Berechnungsgrundlage, auf welche wir später noch eingehen werden, keine Gewerbesteuer zahlen.
Darüber hinaus gibt es für Gewerbetreibende einen Freibetrag, auf den Sie aufgrund kleinen Gewinns noch keine Gewerbesteuer zahlen müssen. Dieser Betrag liegt bei 24.500 € für natürliche Personen sowie Einzelunternehmen und Personengesellschaften und 5.000 € für Vereine. Für Kapitalgesellschaften gilt dieser Freibetrag nicht.
Eine Differenzierung zwischen Gewerbetreibenden und Freiberufler:innen ist an dieser Stelle wichtig, da Freiberufler:innen nicht als gewerblich tätig eingestuft werden und somit keine Gewerbesteuer zahlen müssen. Zu den freien Berufen gehören beispielsweise Ärzte, Ärztinnen, Anwälte, Anwältinnen und Steuerberater:innen.
Freiberufler:innen zahlen jedoch eine höhere Einkommenssteuer als Gewerbetreibende, wodurch Gewerbetreibende schlussendlich keinen steuerlichen Nachteil haben. Außerdem von der Gewerbesteuer befreit sind Forst- und Landwirtschaftsbetriebe.
Wie viel Gewerbesteuer Sie letztendlich bezahlen müssen, wird im Wesentlichen durch die folgenden Faktoren bestimmt:
- Gewerbeertrag
- Freibetrag
- Hebesatz
- Einkommensteuerermäßigung
Haben Sie anhand der möglichen Kürzungen und Hinzurechnungen Ihren Gewerbeertrag vermindert und/oder erhöht, können Sie mit der konkreten Berechnung der Höhe Ihre Gewerbesteuer beginnen. Diese folgt einem logischen Schema.
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Wie kann ich die Gewerbesteuer berechnen?
Die Höhe der Gewerbesteuer ist abhängig vom Ertrag und fällt somit für jedes Unternehmen unterschiedlich hoch aus. Die Gewerbesteuer Berechnung erfolgt durch eine Gewinnprognose des kommenden Geschäftsjahres seitens des Unternehmens, also bereits im Voraus.
Das Finanzamt legt nun einen Steuermessbetrag fest, woraus die Gemeinde anschließend die fällige Gewerbesteuer errechnet. Die fällige Gewerbesteuer wird berechnet, indem 3,5 % des Gewerbeertrags mit dem sogenannten Hebesatz multipliziert wird.
Der Gewerbeertrag entsteht durch gewisse Abzüge und Hinzurechnungen auf den prognostizierten Jahresertrag. Abzüge sind beispielsweise Einnahmen aus dem Ausland und Hinzurechnungen können in Form von Zinsen oder Rente auftreten.
Jetzt fragen Sie sich sicherlich, was der Hebesatz ist. Der Hebesatz ist ein von den Gemeinden festgelegter Prozentsatz und fällt somit von Region zu Region unterschiedlich aus, wodurch manche Regionen für ein Gewerbe deutlich attraktiver sind als andere. Nach Gesetz muss er bei mindestens 200 % liegen und der aktuelle Durchschnitt in Deutschland liegt bei 361 %. Der höchste Hebesatz liegt aktuell bei 900 %.
Obwohl Gemeinden ihren Hebesatz selbst bestimmen dürfen, sollte diese Entscheidung gut überlegt sein. Denn ein niedriger Hebesatz lockt mehr Unternehmen an und somit fallen die gesamten Einnahmen durch Gewerbesteuer nicht unbedingt niedriger als in Gemeinden mit hohen Hebesätzen aus. Ein hoher Hebesatz resultiert in weniger Unternehmen in der Region und somit niedrigere Einnahmen durch Gewerbesteuer.
Am Ende eines Geschäftsjahres geben Sie als Gewerbetreibende eine Gewerbesteuererklärung ab, aus der Ihr tatsächlicher Gewinn hervorgeht und somit vom Finanzamt eine endgültige Gewerbesteuerschuld berechnet wird. Als Unternehmer:in können Sie mit einer durchschnittlichen Gewerbesteuer von 15 % Ihres Gewinns rechnen.
Gewerbesteuer berechnen: das Schema
Gewinn aus dem Gewerbebetrieb
Berechnung der Gewerbesteuer: Formel
Gewerbesteuer = (Gewerbeertrag + Hinzurechnungen – Kürzungen) x 3,5 % x Hebesatz
Die 3,5 Prozent entsprechen dabei der Gewerbesteuermesszahl.
Alternativ nutzen Sie einfach einen der zahlreichen Gewerbesteuerrechner für die Berechnung der Gewerbesteuer aus dem Internet.
Gewinn | 90.000 € |
---|---|
+ Hinzurechnungen | 36.000 € |
– Kürzungen | 1.500 € |
= Gewerbeertrag | 124.500 € |
– Freibetrag für Personengesellschaft | 24.500 € |
= Grundlagenbetrag zur Steuerermittlung | 100.000 € |
x Steuermessbetrag (3,5 %) | 3.500 € |
x Hebesatz (z.B. Berlin, 410 %) | 14.350 € |
= zu zahlende Gewerbesteuer | 14.350 € |
Anrechnung auf die Einkommensteuer
Gesellschafter:innen von Personengesellschaften können die Gewerbesteuer anteilig auf ihre Einkommensteuer anrechnen lassen. Als Berechnungsgrundlage hierfür gelten 380 Prozent des Gewerbesteuermessbetrags. Für unser Beispiel bedeutet das, dass 3.500 Euro x 380 Prozent = 13.300 Euro von Ihrer privaten Einkommensteuer ermäßigt werden. So werden Sie nahezu komplett von der Gewerbesteuer entlastet.
Beispielrechnung für Kapitalgesellschaften
Für Kapitalgesellschaften ergibt sich aktuell bei einem Körperschaftsteuersatz von 15 Prozent, der Gewerbesteuermesszahl von 3,5 Prozent sowie die Nichtabsetzbarkeit der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe eine steuerliche Gesamtbelastung in Höhe von 29,83 Prozent für Kapitalgesellschaften.
Berechnungsbeispiel:
Gewinn vor Steuern in %: 100
Gewerbesteuer: 100 x 3,5 % x 400 % = 14
Körperschaftsteuer: 100 x 15 % = 15
Solidaritätszuschlag: 15 x 5,5 % = 0,83
Die steuerliche Gesamtbelastung in Prozent des Gewinns vor Steuern beträgt 29,83 Prozent.
Wie hoch ist die Gewerbesteuer?
Wie viel Gewerbesteuer Sie letztendlich bezahlen müssen, wird im Wesentlichen durch die folgenden Faktoren bestimmt:
- Gewerbeertrag
- Freibetrag
- Hebesatz
- Einkommensteuerermäßigung
Haben Sie anhand der möglichen Kürzungen und Hinzurechnungen Ihren Gewerbeertrag vermindert und/oder erhöht, können Sie mit der konkreten Berechnung der Höhe Ihrer Gewerbesteuer beginnen. Diese folgt einem logischen Schema.
Wann wird die Gewerbesteuer fällig?
Für Kapitalgesellschaften wird die Gewerbesteuer ab dem Zeitpunkt fällig, an welchem die Eintragung ins Handelsregister erfolgt. Für Personengesellschaften fällt sie an, sobald die Tätigkeit aufgenommen wird. Dies bedeutet nicht zwangsläufig eine Zahlungspflicht nach Gewerbeanmeldung, beispielsweise wenn vor dem Beginn der Tätigkeit noch Renovierungen vorgenommen werden.
Unternehmen, die § 15 Abs. 2 EStG ihre Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb erzielen, müssen vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit beim Gewerbeamt angemeldet werden. Nach der Gewerbeanmeldung folgt die Festsetzung der zu zahlenden Gewerbesteuer mit dem Gewerbesteuerbescheid. Muster für den Gewerbesteuerbescheid finden Sie im Internet. Die Zahlung erfolgt in Form von vierteljährlichen Vorauszahlungen. Die Gewerbesteuervorauszahlung ist immer zur Mitte eines Quartals fällig.
- 15. Februar
- 15. Mai
- 15. August
- 15. November
Festzuhalten bleibt also, dass die Gewerbesteuer eine Steuer für Gewerbetreibende ist und sich nach dem Ertrag des Unternehmens richtet. Die Steuer wird von der jeweiligen Stadt oder Gemeinde erhoben, wobei mehrere Standorte der gleichen Firma oder ein Umzug eine sogenannte Zerlegung des Steuermessbetrags durch das Finanzamt bedeutet.
Die Gewerbesteuer zählt neben der Grundsteuer zu den Realsteuern und stellt eine der wichtigsten Einnahmequellen der Gemeinden dar.