Quellensteuer
Die Quellensteuer ist eine Steuer, welche direkt an der Quelle, also zum Zeitpunkt und am Ort ihrer Entstehung, bezahlt werden muss.
Es gibt verschiedene Quellensteuern, wozu neben der Ihnen wahrscheinlich bekannten Lohnsteuer noch die Kapitalertragsteuer auf Zinsen und Dividenden gehört, wobei wir bei Letzterer auch von der Abgeltungssteuer sprechen. Außerdem gibt es noch die Bauabzugsteuer und die Zinsabschlagsteuer.
Bei der Lohnsteuer bedeutet das Prinzip der Quellensteuer also, dass ein:e Steuerpflichtige:r Arbeitnehmer:in ist, aber der Arbeitgeber diese auf direktem Wege an den Staat bezahlen muss.
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Wozu dient eine Quellensteuer?
Das Verfahren der direkten Zahlung einer Steuer des Steuerpflichtigen bei der Entstehung wird angewendet, um den Steuerpflichtigen die Steuererklärung zu erleichtern. Bei der Lohnsteuer beispielsweise führt es dazu, dass der Arbeitnehmer monatlich sein Nettoeinkommen ausgezahlt bekommt und nicht von dem Bruttoeinkommen zur Fälligkeit der Steuererklärung erst die Steuern abziehen muss, was eventuell sogar zu finanziellen Engpässen führen könnte.
Gleichzeitig ist es auch für den Staat vorteilhaft, denn die entstehenden Steuern werden direkt an das Finanzamt bezahlt und somit kann der Staat seine Liquidität gewährleisten.
Welche Formen der Quellensteuer gibt es?
Die Lohnsteuer stellt eine Art der Einkommenssteuer dar. Als Arbeitnehmer:in ist die Berechnung der Lohnsteuer nicht weiter relevant, da sie monatlich von Ihrem Gehalt abgezogen wird.
Allerdings können Sie als Arbeitnehmer:in am Ende eines Steuerjahres durch eine Einkommensteuererklärung eventuell sogar Lohnsteuer zurückgezahlt bekommen. Hier sprechen wir auch vom Lohnsteuerjahresausgleich.
Als Unternehmer:in ist es jedoch wichtig zu wissen, wie sich die Lohnsteuer zusammensetzt und welche Aspekte es zu beachten gibt. Der Arbeitgeber muss die Lohnsteuer immer am 15. Kalendertag des Folgemonats an das Finanzamt abführen.
Außerdem haben Ihre Angestellten ein Anrecht auf eine monatliche Gehalts- oder Lohnabrechnung. Außerdem müssen Sie als Unternehmer:in ein Lohnkonto für jede:n einzelnen:e Arbeitnehmer:in führen, auch wenn es sich nur um einen Minijob oder einen befristeten Arbeitsvertrag handelt.
Die Abgeltungssteuer wird auf Kapitalerträge erhoben, wozu Zinsen, Dividenden, der Wertzuwachs beim Kauf oder Verkauf einer Aktie sowie jegliche Erträge aus z.B. Rohstoffen oder Fonds zählen.
Der Entstehungsort ist in diesen Fällen in der Regel die Bank, weswegen diese die Abgeltungssteuer an das Finanzamt zahlt und anschließend dem Steuerpflichtigen anrechnet. Diese Abrechnung erfolgt am Ende eines Steuerjahres in Form einer Übersicht der Summe der gezahlten Abgeltungssteuern.
Wie hoch ist die Quellensteuer?
Die Höhe der Quellensteuer lässt sich nicht pauschal festlegen, denn diese gestaltet sich je nach Art der Steuer unterschiedlich. Für die Quellensteuer gilt der Freibetrag von 801 € pro Person und dementsprechend 1602 € bei Paaren.
Die Höhe der Lohnsteuer beispielsweise variiert je nach Steuerklasse, Höhe des Einkommens und Anzahl der Kinder von 14 bis 45%. Bei der Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge gibt es einen festgelegten Steuersatz von 25%, wobei hier zusätzlich noch 5,5% Solidaritätszuschlag anfallen.
Durch diesen festgelegten Steuersatz wurde in Deutschland schon sehr viel harte Kritik an der erst seit 2009 in Kraft getretenen Abgeltungssteuer geäußert, da der gleiche Steuersatz unabhängig vom Einkommen gilt und somit vor allem weniger gutverdienende Arbeitnehmer:innen darunter leiden.
Allerdings besteht hier die Möglichkeit, einen Antrag auf eine Günstigerprüfung zu stellen und somit die Steuern, die der Steuerpflichtige zu viel bezahlt hat, erstattet zu bekommen.
Wie funktioniert die Quellensteuer bei ausländischen Zahlungen?
Die Quellensteuer wird je nach Land unterschiedlich berechnet. Der deutsche Steuersatz liegt relativ hoch im Vergleich zu anderen europäischen Ländern, nur Finnland und Schweden schneiden hier höher ab. Es kann durchaus mal vorkommen, dass Sie ein Wertpapier im Ausland besitzt, also was passiert nun mit der Abgeltungssteuer?
Damit Sie nicht doppelt Steuern zahlen müssen, hat Deutschland für diese Fälle bereits mit verschiedenen Ländern Verträge abgeschlossen, welche festlegen, in welcher Höhe die Abgeltungssteuer anfällt und wie sie bezahlt werden muss. Sie sollten sich also stets darüber informieren, wie die Abgeltungssteuer in anderen Ländern geregelt ist.
Quellensteuer – Fazit
Merken Sie sich also, dass die Quellensteuer eine Steuerart ist, welche zum Zeitpunkt und am Ort der Entstehung gezahlt werden muss. Diese Kategorie der Steuer lässt sich in verschiedene Unterkategorien unterteilen, wobei die Lohnsteuer und die Abgeltungssteuer zu den bekanntesten gehören.
Die Lohnsteuer wird vom Bruttogehalt eines Arbeitnehmers monatlich abgezogen und vom Arbeitgeber jeden 15. Kalendertag des Folgemonats direkt an das Finanzamt gezahlt.
Die Abgeltungssteuer fällt auf beispielsweise Zinsen oder Dividenden fällig, wodurch die Banken zwar die anfallenden Steuern bezahlen, die Privatpersonen diese jedoch bezahlen müssen. Diese Zahlung erfolgt immer am Ende eines Jahres.
Die Höhe der Quellensteuer variiert je nach Land, wobei die Höhe der Lohnsteuer von gewissen Faktoren wie der Steuerklasse und dem Einkommen abhängt und von 14-45% schwankt und die Abgeltungssteuer bei festgelegten 25% plus 5,5% Solidaritätszuschlag liegt.
Daher gibt es auch große Diskussionen über die Rechtfertigung der Abgeltungssteuer. Jedoch besteht die Möglichkeit, mit einem Lohnsteuerjahresausgleich für die Lohnsteuer und einer Antragsstellung auf Günstigerprüfung für die Abgeltungssteuern zu viel gezahlte Steuern erstattet zu bekommen.