Arbeitnehmer:innen, die in Deutschland einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen, benötigen eine Sozialversicherungsnummer. Diese Nummer besteht aus Buchstaben und Zahlen, die dazu dienen, Arbeitnehmer:innen in der Sozialversicherung eindeutig zu identifizieren.
Was ist die Sozialversicherungsnummer?
Die Sozialversicherungsnummer, kurz SV-Nummer, dient der eindeutigen Identifizierung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, die eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausüben.
Die 12-stellige Nummer ist identisch mit der Rentenversicherungsnummer. Unter dieser Nummer werden Daten, die für die spätere Berechnung der Rentenhöhe von gesetzlich rentenversicherten Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen relevant sind, gespeichert. Die SV-Nummer wird automatisch bei der Geburt zugeteilt und bleibt ein Leben lang gültig.
Bei der erstmaligen Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit – egal, ob in Vollzeit, Teilzeit oder in einem Minijob – wird Ihnen die Nummer zusammen mit Ihrem Sozialversicherungsausweis per Post zugesendet.
Wie ist die Sozialversicherungsnummer aufgebaut?
Jeder Bundesbürger und jede Bundesbürgerin verfügt über eine individuelle Sozialversicherungsnummer, bestehend aus 12 Zahlen und Buchstaben, anhand derer die Rentenversicherung die jeweilige Person eindeutig identifizieren kann. Hinter den 12 Ziffern verbergen sich zahlreiche Informationen zu Ihrer Person:
- Ziffern 1-2: Bereichsnummer des Rentenversicherungsträgers
- Ziffern 3-8: Ihr Geburtsdatum
- Ziffer 9: Anfangsbuchstabe Ihres Geburtsnamens
- Ziffern 10-11: Seriennummer (00-49 = männlich, 50-99 = weiblich)
- Ziffer 12: Prüfziffer
Die Sozialversicherungsnummer wird lediglich einmal im Leben an eine Person vergeben und ändert sich auch bei einem Namens- oder Wohnortwechsel nicht.
Was tun bei einer Namensänderung?
Wie erhalte ich eine Sozialversicherungsnummer?
Seit 2005 wird jedem Bundesbürger und jeder Bundesbürgerin automatisch mit der Geburt eine Sozialversicherungsnummer zugewiesen. Sie erhalten Ihre Sozialversicherungsnummer also bereits als Baby und behalten diese Ihr Leben lang – unabhängig davon, ob Sie Ihren Wohnort durch einen Umzug oder Ihren Nachnamen durch eine Heirat ändern.
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Wo finde ich meine Sozialversicherungsnummer?
Suchen Sie nach Ihrer Sozialversicherungsnummer, gibt es mehrere Möglichkeiten, wo die Sozialversicherungsnummer steht.
Der Sozialversicherungsausweis
Die Sozialversicherungsnummer steht in Ihrem Sozialversicherungsausweis, der Ihnen zugeschickt wird, sobald Sie eine Tätigkeit aufnehmen, die der Sozialversicherungspflicht unterliegt. Mittlerweile wurde die klassische Ausweisform abgeschafft. Seit 2011 erhalten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen nur noch ein Schreiben ihres Rentenversicherungsträgers, das die Rentenversicherungsnummer, die mit der Sozialversicherungsnummer identisch ist, enthält.
Die Lohnabrechnung
Ihr Arbeitgeber benötigt Ihre Sozialversicherungsnummer, um über diese Nummer Ihre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung an den Rentenversicherungsträger weiterzugeben. Dazu behält Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin den entsprechenden Anteil von Ihrem Arbeitslohn ein und leitet ihn zusammen mit dem Arbeitgeberanteil weiter. Entsprechend finden Sie Ihre Sozialversicherungsnummer auch auf jeder Lohnabrechnung unter dem Eintrag „SV-Nummer“.
Schreiben von der Rentenversicherung
Mithilfe Ihrer Sozialversicherungsnummer speichert die Rentenversicherung alle Daten, die später für die Berechnung der Höhe Ihres Rentenanspruchs benötigt werden. Ihre individuelle Sozialversicherungsnummer finden Sie daher auch auf den Bescheiden der Rentenversicherung.
SV-Nummer unbekannt
Wozu brauche ich eine Sozialversicherungsnummer?
Wer einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit nachgeht, benötigt entsprechend eine Sozialversicherungsnummer bzw. einen Sozialversicherungsausweis. Die Sozialversicherungsnummer dient der Ermittlung des Rentenanspruchs eines gesetzlich rentenversicherten Arbeitnehmers. Gleichzeitig soll sie Schwarzarbeit in Deutschland verhindern.
Zulagennummer
Um dem unberechtigten Bezug von Sozialleistungen und der Schwarzarbeit vorzubeugen, liefert Ihre Sozialversicherungsnummer Ihrem Arbeitgeber und Ihrer Arbeitgeberin wichtige Informationen zu Ihrer Person, die der eindeutigen Identifikation dienen und Ihre Mitgliedschaft im Sozialversicherungssystem belegen.
Mitführungspflicht des Sozialversicherungsausweises
Der Sozialversicherungsausweis wird kostenlos von der Deutschen Rentenversicherung ausgestellt und enthält Angaben wie
- den Vor- und Nachnamen
- die Sozialversicherungsnummer
- die Ausweisnummer
- ein Ausstellungsdatum
Die Mitführungspflicht des Sozialversicherungsausweises wurde aber 2009 abgeschafft. Seitdem besteht nur noch für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen bestimmter Berufsgruppen eine Ausweispflicht. Diese müssen stets ein Dokument mit ihrer Sozialversicherungsnummer zur eindeutigen Identifizierung mit sich tragen, das sie dem Zoll bei Bedarf vorlegen können. Neben dem Sozialversicherungsausweis kommen dafür auch Personalausweis, Pass, ein Pass- oder Ausweisersatz infrage.
- Baugewerbe
- Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe
- Personen- und Güterbeförderungsunternehmen
- Schaustellergewerbe
- Forstwirtschaft
- Gebäudereinigungsgewerbe
- Fleischwirtschaft
- Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen
Um sicherzustellen, dass betroffene Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sich der Mitführungspflicht bewusst sind, sind die entsprechenden Unternehmen verpflichtet, ihre Mitarbeitenden schriftlich auf diese Pflicht hinzuweisen.
Sozialversicherungsausweis verloren – was tun?
Der Sozialversicherungsausweis mit Ihrer Sozialversicherungsnummer ist ein wichtiges Dokument, das Sie mit Sorgfalt behandeln und an einem möglichst sicheren Ort aufbewahren sollten. Geht er doch einmal verloren, können Sie einen neuen Ausweis bei Ihrer Krankenkasse oder bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Bis Sie einen Ausweis erhalten, können bis zu 4 Wochen vergehen.
Der richtige Umgang mit der Sozialversicherungsnummer: Unsere Checkliste
Ihre Sozialversicherungsausweis mit Ihrer Sozialversicherungsnummer sollten Sie stets an einem sicheren Ort aufbewahren, an dem er möglichst unbeschädigt bleibt und nicht verloren geht.
- Wenn Sie einen Ausweis erhalten, kontrollieren Sie umgehend alle wichtigen Daten wie die Schreibweise Ihres Namens und Ihr Geburtsdatum.
- Bewahren Sie den Ausweis gemeinsam mit anderen offiziellen Dokumenten an einem sicheren Ort auf, an dem Sie ihn leicht wiederfinden.
- Notieren Sie sich Ihre Sozialversicherungsnummer, damit Sie diese auch bei Verlust des Ausweises angeben können.
- Kontaktieren Sie bei Verlust umgehend Ihre Krankenkasse oder die Deutsche Rentenversicherung.
- Bei einer Namensänderung müssen Sie umgehend einen neuen Ausweis beantragen.
- Die Sozialversicherungsnummer dient der eindeutigen Identifizierung sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer:innen.
- Über die SV-Nummer werden alle rentenversicherungsrelevanten Daten gespeichert.
- Die Sozialversicherungsnummer wird automatisch bei der Geburt vergeben und bleibt ein Leben lang unverändert.
- Sie finden sie in Ihrem Sozialversicherungsausweis, Ihren Lohnabrechnungen und Ihren Rentenbescheiden.
- Bei Verlust kann die Sozialversicherungsnummer bei der Krankenkasse oder der Rentenversicherung erfragt und ein neuer Ausweis beantragt werden.
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