Wie berechnet man die Steuern für verheiratete Paare, wenn einer der Ehepartner:innen selbstständig arbeitet? Welche Auswirkungen hat der Familienstand auf die Einkommensteuererklärung?
Die Einkommensteuererklärung ist für jeden Pflicht, der selbstständig arbeitet und dabei Einkünfte erzielt. Ein Formular in der Steuererklärung dient dem Finanzamt als Grundlage für die Ermittlung der Einkommensteuerlast von Unternehmer:innen oder Freiberufler:innen.
Doch wie berechnet man die Steuern für verheiratete Paare, wenn einer der Ehepartner:innen selbstständig arbeitet? Können auch Selbstständige und Freiberufler:innen den Steuerfreibetrag nutzen? In welche Besteuerungsklasse wird man dann eingestuft? Im Folgenden beantworten wir Ihre Fragen.
Was steckt hinter der Einkommensteuer?
Die Grundlage für die Einkommensteuer ist das Nettoprinzip: Selbstständige müssen somit immer erst einmal ihren Gewinn ermitteln. Von den Einkünften aus der Selbstständigkeit werden deswegen alle absetzungsfähigen Ausgaben abgezogen und so der einkommensteuerpflichtige Satz berechnet beziehungsweise der Gewinn ermittelt, auf den Einkommensteuer zu zahlen ist.
Die Höhe der Einkommensteuer richtet sich nach der Höhe des steuerpflichtigen Einkommens. Wenn dieses unter 11.604 € (Stand 2024) liegt, wird der oder die Selbstständige jedoch von der Einkommensteuerzahlung befreit. Auf alle Gewinne von mehr als 11.604 € fallen hingegen Steuern an. Für Paare oder Verheiratete gilt der Freibetrag von 23.208 €.
Die einzelnen Posten auf der Einkommensteuererklärung
Bei der Erstellung der Steuererklärung sind Selbstständige dazu angehalten, einige spezifische Angaben zu machen. Neben den Einnahmen können sie die Ausgabenposten angeben, die teilweise von der Steuer abgesetzt werden können. Dies erlaubt es, den einkommensteuerpflichtigen Satz aus ihrem Unternehmen beziehungsweise ihrer Arbeit genauestens zu bestimmten. Insbesondere durch die Abrechnung von Ausgaben kann sich die allgemeine Steuerlast senken lassen.
Im Zuge der aktuellen Krise durch die Corona-Pandemie kämpfen viele Unternehmen und Selbstständige mit wirtschaftlichen Problemen. Die Frage nach Steuersenkungen und -ersparnis ist entsprechend für viele wichtiger denn je. Dabei sollte nicht außer Acht gelassen werden, dass der Staat finanzielle Unterstützung leistet und Zuschüsse und Fördermittel für Unternehmer:innen und Solo-Selbstständige bereitstellt.
Die Einnahmen
In diesem Feld werden die gesamten Einkünfte von einem Jahr durch die selbstständige Arbeit angegeben.
Betriebsausgaben
Sämtliche Betriebskosten gelten als Werbekosten und jeder und jede Selbstständige darf diese als Ausgaben auf der Einkommensteuererklärung verbuchen, da sie die Einkünfte schmälern und den eigentlichen einkommensteuerpflichtigen Satz verändern.
Hierzu gehört zum Beispiel die Miete von Büroräumen, Reisekosten, Beiträge für Versicherungen, Kosten für Bürobedarf oder Dienstwagen, Leasing-Kosten und Telefon- und Internetverträge. Die genaue Berechnung der Betriebsausgaben lohnt sich, denn freiberuflich Arbeitende können hier gut Steuern sparen.
Sonstige Einkünfte
Wenn neben der selbstständigen Arbeit weitere Einkünfte hinzukommen, müssen diese natürlich auch auf der Einkommenssteuererklärung erscheinen. Dies ist zum Beispiel bei Angestellten der Fall, die ihre Selbstständigkeit als Nebenberuf ausüben: In dem Fall tritt zu den Einnahmen durch die Selbstständigkeit das vom Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin gezahlte Gehalt, das selbstverständlich ebenfalls entsprechend angegeben werden muss.
Kirchenmitgliedschaft
Die Kirchensteuer beträgt 8 oder 9 % von der Steuerlast und muss von jeder Person gezahlt werden, die ein Mitglied in der Kirche ist.
Unterschiede bei der Einkommensteuererklärung bei verheirateten Paaren
Grundlegend gilt, dass verheiratete Paare andere Steuerfreibeträge vom Staat erhalten und abweichende Höchstgrenzen haben. Wenn die Einkünfte der beiden Ehepartner:innen sehr stark voneinander abweichen, lohnt es sich, eine steuerliche Zusammenlegung vorzunehmen.
Wenn dies nicht der Fall ist, kann es in Bezug auf die Steuerbeträge sogar besser sein, die Steuererklärungen getrennt voneinander vorzunehmen. Das Finanzamt steht hier beratend zur Seite und klärt sämtliche Fragen. Natürlich kann man sich auch an eine Steuerberatung wenden, um zu ermitteln, welcher Fall für das Paar am besten ist.
Vorteile von verheirateten Paaren bezüglich der Einkommensteuer:
- Altersvorsorge: Anteil der absetzbaren Summe von der Altersvorsorge wird gemeinsam veranschlagt und es ist egal, wer welchen Anteil zahlt; für Unverheiratete gelten hierbei andere Höchstgrenzen.
- Kinderfreibetrag
Die Wahl der Steuerklassen
Da Selbstständige der Einkommensteuerpflicht und nicht der Lohnsteuerpflicht unterliegen, zahlen sie ihre Steuern im Voraus und haben keine Steuerklasse. Eine Ausnahme gilt für nebenberuflich Selbstständige, die für ihren Hauptjob die Steuerklasse haben, die ihrer beruflichen und familiären Situation entspricht. Für den Nebenberuf trifft meist automatisch die Steuerklasse 6 zu.
Hat der oder die Selbstständige einen Ehepartner oder eine Ehepartnerin, der oder die als angestellte Person arbeitet, besteht eine Wahlmöglichkeit innerhalb der Besteuerungsklassen. Für den Partner oder die Partnerin, der oder die angestellt ist, gibt es so beispielsweise die Option, zwischen verschiedenen Besteuerungsklassen wie der Klasse 3 oder Klasse 4 zu wählen. So kann man als Paar Steuern sparen und erhält schlussendlich einen Steuervorteil und ein paar Euro vom Fiskus zurück.
Die Steuerklasse 3
Diese Besteuerungsklasse ist bei Ehepaaren nur in Kombination mit der Klasse 5 möglich und bei Partner:innen mit einem deutlichen Gehaltsunterschied sinnvoll. In der Klasse 3 werden die geringsten Abzüge bezahlt. Somit kann man in dieser Kombination viel Geld sparen und einen guten Steuervorteil erhalten.
Die Steuerklasse 4
Nach einer Eheschließung wird das Paar automatisch in die Klasse 4 eingestuft. Diese Besteuerungsklasse lohnt sich vor allem für ein Ehepaar mit ähnlichem Einkommen.
Die Steuerklasse 5
Innerhalb der Klasse 5 des Steuersystems wird das Einkommen stark besteuert. Diese Klasse ist vor allem für Ehepaare in Kombination mit der Besteuerungsklasse 3 sinnvoll.