Selbständige zahlen Einkommensteuer. Diese ist eine maßgebliche Geldquelle für den deutschen Staat. Sie entspricht derzeit rund einem Drittel seiner Einnahmen und ist von allen natürlichen Personen zu zahlen. Angestellte zahlen stattdessen Lohnsteuer und juristische Personen Körperschaftsteuer.
Erfahren Sie, wie Sie ohne Aufwand berechnen, wie hoch Ihre zu zahlende Einkommensteuer ausfällt.
Schnell und einfach ermitteln
Der Einkommensteuerrechner ist die richtige Wahl für Selbstständige bzw. Solo-Selbstständige, die ihre Steuern in Deutschland gern selbst berechnen und dafür ein unkompliziertes Tool benötigen. Zu den natürlichen Personen zählen:
• Selbstständige Einzelunternehmer wie Gründer, Freiberufler und Personen der Land- und Forstwirtschaft
• Personengesellschaften, denn die Partner haften (im Gegensatz zu juristische Personen) mit ihrem Privatvermögen
Als Teil einer Kapitalgesellschaft zahlst du keine berufliche Einkommensteuer.
Was ist zu bezahlen?
Besteuert wird nicht das gesamte Einkommen, sondern dieses abzüglich der Aufwendungen für berufliche Zwecke (Ankauf eines Rechners, betrieblich genutzter Privatwagen, neuer Betriebsmittel usw.), aber auch für Krankenversicherung, Sonderausgaben und Ähnliches. Ansonsten fließen in die Rechnung neben den beruflichen Einnahmen (zu denen übrigens auch die Fördermittel, staatlichen Zuschüsse und Corona-Soforthilfen für Selbstständige mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten zählen) ebenso:
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder
- aus Kapitalvermögen
ein. Ebenso an das Finanzamt zu bezahlen sind
- der Soli (Solidaritätszuschlag) und
- gegebenenfalls Kirchensteuer.
Von der Einkommenssteuer befreit ist nur, wer den Grundfreibetrag für Singles von 11.604 Euro (Stand 2024) nicht überschreitet. Ab 11.604 Euro werden sechs Prozent und mehr erhoben, der Spitzensteuersatz liegt derzeit bei 45 Prozent. Für Verheiratete liegt die Grenze bei 23.208 Euro. Diese Progression hängt also vom Umsatz ab: Je mehr eingenommen wird, umso höher fällt die Steuer aus.
Der Soli wird aktuell mit 5,5 Prozent versteuert.
Der Kirchenbeitrag wird natürlich nur von Personen gezahlt, die einer Kirche angehören. Der aktuelle Satz beträgt in Bayern und Baden-Württemberg acht Prozent, in allen anderen Bundesländern liegt er bei neun Prozent.
Die Umsatzsteuer
Falls Sie umsatzsteuerpflichtig sind, wird diese Steuer selbstverständlich auf jeder Rechnung Ihres Unternehmens ausgewiesen und eingenommen. Sie stellt allerdings keine echte Einnahme dar, denn sie muss quartalsweise oder monatlich als Vorsteuer an die Finanzbehörde überwiesen werden. Zu zahlen ist diese Steuer vom Endverbraucher. Dies geschieht, sobald privat oder betrieblich eingekauft wird.
Nur Kleinunternehmer können als Berufsgruppe von dieser Steuer befreit werden. Wer einen solchen Antrag stellt, darf im Vorjahr nicht mehr 22.000 Euro Umsatz erzielt haben und in den aktuellen zwölf Monaten voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro einnehmen. Außerdem muss die Tatsache, dass keine Mehrwertsteuer ausgewiesen wird, auf jeder Rechnung vermerkt werden.
Einfache Eingabe
Ein Rechner für die Einkommensteuer ist einfach zu bedienen. Es werden alle relevanten Einnahmen wie der zu versteuernde Gewinn, eine mögliche Kirchensteuer und das Jahr der Berechnung in die Maske eingegeben. Auch die Art der Veranlagung gehört hierher. Weiterhin sind bei Bedarf Freibeträge für Kinder anzugeben. Nach dem Eintrag aller Daten werden sofort die aktuellen Steuerzahlungen angezeigt. Manche Software weist sogar aus, wie viel Prozent der jeweilige Betrag vom Gesamten ausmacht.
Die Kenntnis über das zu versteuernde Einkommen (zvE) bildet daher die Voraussetzung. Die Beträge werden beim Eintrag auf ganze Euro gerundet. Maßgebend ist im Übrigen das Einkommenssteuergesetz (EStG § 32 a).
Die Steuerlast senken
Zur Ermittlung der Steuern ist es also wichtig, den Gewinn nicht zu umfangreich werden zu lassen. Steuermindernd wirken sich
- Werbeausgaben
- Sonderausgaben und
- sogenannte außergewöhnliche Belastungen
aus. Werbeausgaben sind beispielsweise Reisekosten oder Berufsbekleidung. Unter die Sonderausgaben fallen unter anderem Bewerbungs- und Ausbildungskosten und zu den außergewöhnlichen Ausgaben gehören neben den eigenen Krankheitskosten auch Unterhalts- und Pflegekosten.
Privat können außerdem Versicherungen zur Altersvorsorge abgesetzt werden.
Onlinerechner oder Steuerbüro
Der Rechner erspart manchen Gang zum Steuerbüro, wenn jemand fit im Steuerdschungel ist. Ein paar Kenntnisse aus der Buchhaltung sind unumgänglich nötig, um beispielsweise den Gewinn zu ermitteln. Auf der anderen Seite kann die Ausgabe für eine Steuerberatung steuerlich abgesetzt werden. Außerdem bekommt der Selbstständige eine verlängerte Zahlungsfrist, wenn er seine Unterlagen vom Steuerbüro bearbeiten lässt. Statt das Geld direkt in den zehn Tagen nach dem jeweiligen Quartalsende zu überweisen, ist bei der Zusammenarbeit mit einem Berater ein Zusatzmonat genehmigt. Je umfänglicher das Gewerbe ist, umso eher ist eine professionelle Steuererklärung zur Einkommenssteuer empfehlenswert.
Gewerbesteuerpflichtig?
Als Selbstständiger mit Gewerbeanmeldung ist neben der Einkommensteuer ab einem Betrag von 24.500 Euro Umsatz auch Gewerbesteuer zu bezahlen. Die Höhe richtet sich nach dem Hebesatz der jeweiligen Kommune. Die Berechnung ist recht kompliziert, da jede Gemeinde zwar Einnahmen generieren, jedoch ein Abwandern des Gewerbes in preiswertere Kommunen verhindern möchte. Diese Steuer wird auf die Einkommensteuer angerechnet und stellt somit eher eine geringe Belastung dar.
Wann wird die Erklärung abgeben?
Wenn das Finanzamt die Steuerunterlagen zur Einkommensteuer geprüft hat, gibt es einen Steuerbescheid. Sie können eine Steuernachzahlung sowie eine sogenannte Einkommensteuerrückzahlung erhalten. Nachgezahlt wird, wenn die Vorauszahlungen der Quartale nicht ausreichen, zurückgezahlt wird, wenn zu viel gezahlt wurde.
Seit 2018 gilt als Abgabedatum der Einkommensteuer der 31. Juli des Folgejahres. Mit der Hilfe eines Steuerbüro kann dieser Termin bis auf den letzten Februartag des übernächsten Jahres gestreckt werden.
Fazit
Die Verrechnung der Einkünfte mit den Betriebsausgaben ergibt den Gewinn, der für den Einkommensteuerrechner relevant ist. Nach der Aufstellung der weiteren Kosten, die möglich sind, werden die Steuern berechnet. Es ist günstig, sich trotz der Vorauszahlungen etwas zurückzulegen, damit eventuelle Nachzahlungen immer rechtzeitig gezahlt werden können.