Die Kosten der Corona-Krise treiben viele kleine Selbstständige und große Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten oder gar in den Ruin. Dann wird jeder Euro umgedreht, um Kosten zu sparen und die Liquidität zu erhalten. Um das Worst-Case-Szenario abzuwenden, bieten Bund, Länder und Kommunen seit März 2020 unterschiedliche Hilfen an, damit Selbstständige und Unternehmen möglichst wenige Arbeitnehmer entlassen und/oder den Betrieb nicht schließen müssen. Dabei wird unter anderem auf Fördergelder, Zuschüsse, Kredite und Stundungen gesetzt. Unser Artikel bietet eine knappe Übersicht (Stand Juli 2020).
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Die Hilfe durch das Finanzamt
Einige der im Frühjahr wegen der Corona-Krise beschlossenen staatlichen Hilfsprogramme sind nicht mehr gültig.
Aber: Solo-Selbstständige, Freiberufler und Selbstständige, die Arbeitnehmer beschäftigen, können beim Finanzamt noch immer Unterstützung beantragen:
- Stundung der Steuern (zum Beispiel Umsatzsteuer, Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer, Solidaritätszuschlag, Kraftfahrzeugsteuer)
- Erlass der Zinsen, die für eine Steuerstundung bezahlt werden müssen
- niedrigere Steuervorauszahlungen für 2020
- Erlass der Säumniszuschläge
- Verzicht auf Vollstreckungen
- Verlängerung der Frist für das Einreichen der Steuererklärung
- Schulden aus 2020 teilweise auf 2019 rückübertragen lassen
Beim Beantragen der Unterstützung hilft die hauseigene Buchhaltung oder das Steuerbüro.
Grundsätzlich und gerade jetzt sollten Selbstständige genau prüfen, wie sie ihre Steuerlast senken können. Viele Betriebsausgaben (z. B. Dienstwagen) können steuerlich abgesetzt werden, wenn diese mit Belegen dokumentiert werden können. Freiberufler profitieren zudem von bestimmten Steuerfreibeträgen. Verheiratete Selbstständige sollten prüfen, ob die Steuerklasse des Paares günstig gewählt ist.
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Hilfen vom Staat
Bund und Länder nehmen viel Geld in die Hand, um Selbstständige, die Wirtschaft und damit die Arbeit der Mitarbeiter zu erhalten:
- Ermäßigte Mehrwertsteuer von 19 auf 16 Prozent und ermäßigt von sieben auf fünf Prozent bis Jahresende 2020
- Möglichkeit von steuerfreien Bonuszahlungen an Mitarbeiter
- Der Antrag auf Kurzarbeit wird vereinfacht.
- Arbeitslosengeld II, auch als Hartz IV bekannt, kann beantragt werden
- Kredite und Zuschüsse
Weitere Informationen
• Die Euro Beträge für die Kurzarbeit müssen vom Arbeitgeber vorgestreckt und von der Bundesagentur für Arbeit rückerstattet werden. Dabei werden Minijobber nicht berücksichtigt. Auch Selbstständige, die zeitweise im Haus arbeiten, dürfen kein Kurzarbeitergeld erhalten.
• Jeder Selbstständige hat unter bestimmten Umständen Anspruch auf das Arbeitslosengeld II. Er kann damit das schmale Einkommen, das in der Zeit von Corona entstanden ist, aufstocken. Seinen Gewerbeschein darf er behalten.
• Thema Miete: Der Gesetzgeber hatte im Frühjahr 2020 ein Moratorium beschlossen, das Selbstständigen einen Kündigungsschutz ermöglichte. Diese Sonderregelung wurde nicht verlängert. Ab dem 1. Juli 2020 gilt, dass Sie Ihre Miete wieder pünktlich zahlen müssen.
Die Hilfen der KfW Bank
Hilfe in der aktuellen durch das Coronavirus ausgelösten Krise finden Freiberufler, Solo-Selbstständige und Unternehmen jeder Größe auch bei der KfW Bank. Die Kredite werden direkt über die Hausbank vermittelt, die Bürgschaft übernimmt die KfW: bei einem Schnellkredit zu 100 Prozent, ansonsten zu 90 Prozent.
Weiterhin gibt es einen ERP-Gründerkredit für junge Unternehmer. Der KfW-Unternehmerkredit steht dagegen nur Selbstständigen zur Verfügung, die ihren Beruf bereits mindestens fünf Jahre ausüben. Weiterhin wird ein Schnellkredit von den Banken angeboten, der über zehn Jahre läuft.
Der Überbrückungskredit
Gab es bis zum 31.05.2020 einen Zuschuss, so geht das neue staatliche Konjunkturpaket mit einer weiteren Überbrückungshilfe einher. Dabei gilt:
- Wer selbstständig ist, muss in seinem Job hauptberuflich arbeiten. Nebenberuflich Selbstständige kommen für die Zuschüsse und Hilfen nicht in Frage.
- Außerdem ist es selbstverständlich, dass die Umsatzschwierigkeiten nur wegen der Corona-Krise entstanden sind. Die Bedürftigkeit darf nicht schon am Jahresende 2019 vorgelegen haben.
- In diesem Fall ist es so, dass ein Unternehmen dafür einen Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater hinzuziehen muss.
- Sind zu viele Euro ausbezahlt worden, müssen diese zurückgezahlt werden.
Die Hilfe der Bundesländer
Unter bestimmten Voraussetzungen können in diesem Jahr sowohl Mittel vom Staat als auch vom Land erhalten werden. Die meisten Bundesländer halten zahlreiche Angebote und Informationen für Freiberufler, kleine Selbstständige und große Unternehmen auf ihren Internet Seiten bereit.
Fazit
Das neue Konjunkturpaket der Regierung für Selbstständige und Unternehmen schließt nahtlos an den vorigen Stichtag 31.05.20 an und macht weiterhin Unterstützung möglich. Die Wirtschaft erhält in der Krise durch Corona seit März und für weitere drei Monate sowie teilweise für das ganze Jahr zahlreiche finanzielle Angebote. Mehr aktuelle Informationen finden sich auf den entsprechenden Internetseiten.